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schulden/pflegekosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema schulden/pflegekosten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 05.10.2010, 15:15   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
Standard schulden/pflegekosten

liebe forum,

nachdem ich hier so nett aufgenommen wurde (und mich inzwischen auch etwas beruhigt habe) habe ich noch mal eine frage, die mich vor ein großes fragezeichen stellt:

mein betreuter bekommt eine ordentliche rente, hat aber auch hohe pflegekosten. es dürfte noch etwas übrige bleiben, aber all zu viel wird es nicht sein. es ist auch immer noch der betreute, der ca. 11.000 euro auf der hohen kante hat. leider hat dieser betreute auch schulen in mindestens (!) dieser höhe.

klar ist für mich, dass ich die pflegedienste zahle. dann sind schon mal gute 6.000 euro weg. dann noch mietnachzahlungen, strom, lebensmittel die ausgelegt wurden usw. bleibt immer noch etwas über und ja auch noch jeden monat etwas.

ich gehe langfristig aber davon aus, dass der betreute seine schulden wird kaum begleichen können, da ich denke, dass sich dort noch echte leichen finden. daraus ergeben sich zwei fragen:

1. wenn ich jetzt anfange schulden zu begleichen und mein betreuter muss doch noch z.b. hilfe zur pflege o.ä. beantragen, dann steigt mir doch (so habe ich es gehört) das sozialamt aufs dach und stellt sich quer, weil ich gläubiger bedient habe und nun bei ihnen auf der matte stehe oder? es ist aber im moment weder absehbar, was an schulden da ist, noch wie sich das gesundheitlich entwickelt bei ihm. im moment würden die monatlichen einnahmen halt eigentlich reichen. was kann ich da tun?

2. ich möchte verhindern, dass die gläubiger das konto pfänden. soweit mir bekannt ist, ist es so, dass es eine neue kontonummer gibt, die die wohl nicht kennen. also ist diesbezüglich hoffentlich ruhe, aber man weiß ja nie. seine rente ist ja pfändbar, er benötigt sie aber für die pflege. auch hier habe ich gehört, die einzige lösung sei, ich würde die pfändungsfreigrenze höher legen lassen (antrag beim gericht), sobald ich den ersten vollstreckungsbescheid in den händen halte (da wird es sicher welche geben, nur sind diese noch nicht aufgetaucht).. was macht ihr in einem solchen fall?

vielen dank für die hilfe schon mal . dieses forum ist wirklich toll!

lieber gruß
lana
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Alt 06.10.2010, 06:30   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo lana,

erst mal würde ich alles bezahlen was in direktem Zusammenhang mit dem Leben Deines Betreuten steht, also Pflegedienste usw.

Bei allen Schuldnern würde ich mich melden mit der Bitte mir Zeit zur Sichtung und zu einer späteren Regelung zu geben, das verschafft Dir die nötige Luft.
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man sich als Betreuer gemeldet hat dann wird erst mal nicht gepfändet, es besteht ja Hoffnung, dass es ohne geht.

Wenn Dir genaue Zahlen vorliegen dann kann man weiter sehen. So ganz verstehe ich auch nicht die Relation der Schulden beim Pflegedienst zu den anderen Schulden z.B. sind es 11 000 Euro oder 22 000 Euro?

Viel Glück beim sichten, Gruss
Michaela
__________________
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Alt 06.10.2010, 09:47   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
Standard

liebe michaela,

vielen dank für deine antwort!

es sind ca. 11.000 euro da und ca. 6.000 euro muss ich dem pflegedienst zahlen.

ich fange an gläubiger anzuschreiben, nur gibt es da halt das problem, dass der mann messi ist. ich stehe in aktenBERGEN. er hat sich quasi im letzten jahrezehnt nicht um seinen papierkram gekümmert. so habe ich gestern rausgefunden, dass wahrscheinlich seit gut 5 jahren irgendwo ein pk steht (nur, weil ich versicherungsunterlagen aus dem jahre 2005 in die hände bekam und mal nachfragte). dazu gibt es ärger mit der vormaligen betreuerin. diese hat rechnungen nicht bezahlt, dafür hohe summen vom konto abgehoben und kann keine rechenschaft darüber ablegen. unterlagen hat sie angeblich nicht mehr (wurden ihr geklaut behauptet sie).

ich sehe es ehrlich gesagt als aussichtslos an mir wirklich einen überblich verschaffen zu können. ich tue was ich kann, bin aber jetzt schon wirklich täglich mindestens alleine 3 stunden mit dieser betreuung beschäftigt...

lieber gruß
lana
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Alt 06.10.2010, 13:19   #4
Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 153
Standard

Hallo lana,

würde letztlich genauso vorgehen, wie Michaela vorschlägt, wenn ich mich gemeldet und um Zeit gebeten habe, damit ich die Akten sichten kann, haben die Gläubiger eigentlich immer längere Zeit Ruhe gegeben.
(Erstaunlicherweise waren auch schon einige dabei, die geantwortet haben, die Forderung werde aufgrund der Betreuung storniert! Auch recht)
Lass Dich vor allem nicht von den Aktenbergen verrückt machen, mehr als Arbeiten kannst Du nicht.

Nur zu der neuen Kontonummer und dem daraus erhofften Pfändungsschutz vielleicht noch kurz: das Konto ist hoffentlich bei einer neuen Bank? In der Regel werden nämlich nicht Ansprüche aus einem bestimmten Konto, sondern aus der gesamten laufenden Geschäftsbeziehung , d.h. aus allen Konten, Sparbüchern, Zertifikaten etc pp bei dieser Bank gepfändet.

LG
rorikae
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Alt 12.10.2010, 15:11   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
Standard

du lieber gott - ich schaue leider erst jetzt wieder rein (irgendwie dachte ich, dass ich per mail benachrichtigt werde, aber das hat nicht geklappt...).

das konto ist leider bei der alten bank! im zweifel sollte ich dieses also noch ändern?

das nächste problem ist auch nicht weit... es gibt eine ehemalige frau, die einen titel aus den 70gern hat. unterhalt. den hat er immer brav gezahlt bis ende letzten jahres. dann hat die vormalige betreuerin "dicht" gemacht. rechtsstreit inklusive (zum glück nur auskunft). habe gerade mit der gegenseite gesprochen, die verhandlungsbereit ist, aber das problem ist, dass er eine sehr hohe miete hat (über 800 euro)... ich will so einen alten baum nicht umpflanzen solange es geht, aber wenn ich mir den selbstbehalt anschaue, den er hat, gibt es nur zwei möglichkeiten: änderungsklage oder aber sehr verständnisvolle gegener. schulden abbezahlen kann er jedenfalls nicht mehr, wenn er noch unterhalt zahlen muss.
lana ist offline  
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