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Rauchen verbieten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rauchen verbieten? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich betreue berufsmäßig eine 80 jährige Dame die zuhause in Ihrem Haus wohnt. Sie wird 24std täglich von einer ...


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Alt 05.10.2010, 17:25   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 34
Standard Rauchen verbieten?

Hallo,

ich betreue berufsmäßig eine 80 jährige Dame die zuhause in Ihrem Haus wohnt. Sie wird 24std täglich von einer Haushälterin betreut und versorgt, zusätzlich noch durch einen Pflegedienst und durch Hauspersonal (Gärtner usw.). Sie hat Demenz und ist verwitwet.

Meine Frage nun, Sie hat öfters besuch von Bekannten, Angehörigen und Freunden. Eine Tochter von Ihr möchte, dass ich als gesetzlicher Betreuer im Rahmen der Gesundheitsfürsorge allen das Rauchen verbiete in dem Haus, obwohl die Betreute selber es erlaubt, und nach meiner Meinung auch noch selbst entscheiden kann. Sie sagt, als Betreuer wäre es meine Pflicht, da Rauchen Krebs verursacht, und ich Schuld daran hätte, wenn Sie durch das passiv Rauchen Krebs bekommen würde. Zur Information, der verstorbene Ehemann hat 40Jahre täglich eine Schachtel zuhause geraucht.

Ist es meine Pflicht als Betreuer jedem das Rauchen zu verbieten? Ist es eine Pflichtverletzung?

Danke im Voraus und schöne Grüße
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 05.10.2010, 17:52   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von wolle83 Beitrag anzeigen
Sie sagt, als Betreuer wäre es meine Pflicht, da Rauchen Krebs verursacht, und ich Schuld daran hätte, wenn Sie durch das passiv Rauchen Krebs bekommen würde.
Hallo Jan,

Du solltest der Tochter zwei Informationen geben:

1.
Informiere sie, dass sie sich wegen der Sache beim Betreuungsgericht über Dich beschweren kann.

2.
Informiere sie, dass Du gem. 1833 haftest und sie Dich deshalb 30 Jahre auf Schadensersatz verklagen kann.


Beides kannst Du mit Ruhe und in Gelassenheit abwarten.
Bolder ist offline  
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Alt 05.10.2010, 17:58   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von wolle83 Beitrag anzeigen
Ist es meine Pflicht als Betreuer jedem das Rauchen zu verbieten? Ist es eine Pflichtverletzung?
Natürlich!
Unbedingt beantragen, dass die Betreuung um die Personensorge und einen Einwilligungsvorbehalt in der Gesundheitssorge erweitert wird.
Den Einwilligungsvorbehalt benötigst Du, um gesundheitsbezogene Willenserklärungen der Betreuten, die sie akut schädigen, widerrufen zu können. Die Personensorge ist notwendig, um den Umgang der Betreuten dahingehend zu bestimmen, dass rauchende Menschen sie nicht mehr besuchen dürfen. Für die Verhängung des notfalls zur Durchsetzung eines Rauchverbotes notwenigen Hausverbotes ist natürlich ferner der Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" erforderlich... zweckmäßigerweise auch mit EiV, falls die Olle auf die Idee kommt, solche Hausverbote wieder aufzuheben.
Mithin ist in letzter Konsequenz natürlich die Anschaffung eines Sauerstoffzeltes mit entsprechender Maschinerie für die Betreute erforderlich. Nach draußen gehen darf sie selbstverständlich nur noch in einem angemessenen Schutzanzug, samt autarker Sauerstoffversorgung. Zugang zur Betreuten erhalten ohnehin nur noch Menschen, die zuvor durch eine Desinfektionsschleuse gegangen sind und ein medizinisches Gutachten (nicht älter als 48 Stunden!) bezüglich absoluter Keimfreiheit haben.
Und Du denkst natürlich auch an keimfrei zubereitete, rein biologisch hochwertige Nahrung!
Am besten aber entnimmt man der Betreuten vorsorglich gleich alle Organe, die von Krebs befallen werden könnten...


*hach* Das wollte ich schon immer mal los werden...
Warum kommt keiner meiner Betreuten-Angehörigen auf solche Ideen... ich würd mich so über das folgende Telefonat freuen.... *schnüff*

Aber mal Scherz beiseite:
Du kannst drauf wetten, dass Dich die Angehörige mit Pauken und Trompeten verklagen wird, wenn die Betreute tatsächlich an Krebs erkrankt. Und ich möchte fast drauf wetten, dass es irgendwo in Deutschland auch einen Richter gibt, der Dich verurteilt...
Natürlich ist das völliger Unsinn... aber bekanntermaßen ist der Betreuer gerne mal an "allem" schuld.

Was ich tun würde - und zwar ganz ernsthaft:
- Termin mit der Tochter und der Betreuten vereinbaren. Die Betreute ausführlich darüber belehren, dass auch Passivrauchen Krebs verursachen kann und dass Krebs ziemlich blöde ist, weil man daran sterben kann. Daher empfiehlst Du der Betreuten eindringlich, Besuchern das Rauchen nicht mehr zu gesatten.
Ein Protokoll - bereits vorbereitet - zum Gespräch von der Tochter als Zeugin unterzeichnen lassen.
- Schreiben an den Hausarzt der Betreuten dahin gehend, dass Dich die Tochter der Betreuten dankenswerter Weise auf ein gesundheitliches Risiko aufmerksam gemacht hat und Du den Arzt bittest, der Betreuten nochmals die Folgen des Passivrauchens zu erörtern, sowie besonderes Augenmerk auf die erforderlichen Krebs-Vorsorgeuntersuchungen zu richten.
- Schreiben an die Tochter, dass Du Dir nicht sicher bist, ob Du ihre Bedenken wirklich richtig und vollständig verstanden hast. Sie möge Dir ihre Sorgen und ihre Auffassung Deiner Pflichten doch bitte schriftlich formulieren, damit Du das Schreiben dann (nur um Missverständnisse zu vermeiden) dem Betreuungsgericht vorlegen kannst, wenn Du dort um Rat hinsichtlich des weiteren Vorgehens fragst.

Damit dürftest Du m. E. vollumfänglich und ausreichend Deiner Pflicht nachgekommen sein und eine gute Basis für die eventuelle Klageerwiderung haben...
Solche Nasen von Angehörigen haben eine enorme Sprengkraft... Das sollte man - bei allem Amüsement - nicht unterschätzen...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 05.10.2010, 20:49   #4
Stammgast
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Eine andere Schiene wäre, sich durch ein Gespräch mit ihr zu vergewissern, daß sie die Gefahren des (Passiv-)Rauchens kennt und eines mit dem behandelnden Arzt, um deinen Eindruck von ihrer Urteilskraft bestätigen zu lassen.
Dann kannst Du sie aus meiner Sicht gewähren lassen.
Es gibt kein Verbot der Selbstschädigung, auch nicht für Betreute.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 06.10.2010, 06:22   #5
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Hallo zusammen,

Betreuer haben keinen Erziehungsauftrag und auf keinen Fall die Wünsche einer Tochter zu erfüllen.
Erkundige Dich bei Deiner Betreuten wie sie das handhaben möchte- und so wird das dann (nicht) gemacht.

Chesters Vorschlag halte ich für ziemlich fragwürdig, wir sollten aus keinem Grund damit anfangen Betreute "vorzuführen" oder sonst einzusetzen. An Dich ist etwas herangetragen worden dem Du, siehe Bolders Antwort, nicht nachkommen wirst.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.10.2010, 08:42   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Chesters Vorschlag halte ich für ziemlich fragwürdig, wir sollten aus keinem Grund damit anfangen Betreute "vorzuführen" oder sonst einzusetzen.
Na, da musst Du nochmal nachdenken. Da hast Du ein paar signifikante Umstände übersehen...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 06.10.2010, 10:26   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Nein Chester, weder muss noch werde ich nachdenken. Meine Berufsethik steht.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.10.2010, 16:19   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Falls jemand bei meinem vorstehenden Beitrag seinen Ironiedetektor nicht eingeschaltet hat, ein Aspekt welcher Ausganspunkt meiner Überlegungen wäre:

Wenn ich es richtig gelesen habe, ist die Tochter nicht zur Betreuerin bestellt. Das hat ja einen Grund. Weiter ist die Betreute gut vermögend und wird zu Hause rundum versorgt.


Somit wären wir bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Selbstständigen:

Der zeitliche und materielle Aufwand des Betreuers für die Organisation der Versorgung der Betreuten und für die Besorgung ihrer Vermögensgeschäfte wird pauschal vergütet. Daher ergeben sich zwei Fragen:

Ist die Pauschale bei der konkreten Betreuung „ auskömmlich“ ?
Zahle ich drauf, weil ich für die Betreute ein billiger, unterbezahlter Vermögensverwalter bin?

Die Antwort auf diese Fragen bestimmt die Zeit die ich mir nehmen kann, um der Tochter zu sagen: „Ihre Wünsche und Vorstellungen sind von meinen Aufgabenkreisen nicht erfasst!“
Bolder ist offline  
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Alt 06.10.2010, 19:09   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nein Chester, weder muss noch werde ich nachdenken. Meine Berufsethik steht.
Na, da missverkennst Du den Sachverhalt erheblich, Frau Mohr. Mit "Berufsethik" hat das nichts zu tun.

Möglichst sachlich betrachtet wurde der Betreuer auf eine mögliche Gefahrenquelle hingewiesen. Und er tut gut daran, dieser Sache - so lächerlich diese auch erscheinen mag - nachzugehen, anstatt sie unüberlegt und kurzsichtig zu ignorieren.
Eine Reaktion ist im Zweifelsfalle auch in einem etwaigen (natürlich nicht minder lächerlichen) späteren Gerichtsverfahren auch wichtig - wir alle wissen, was diensteifrige Richter gerne als Betreuerpflicht sehen und interpretieren...

Die Sache hat also mindestens zwei Seiten:
1.) Die anmaßend und dreist wirkende Forderung der Angehörigen und
2.) Den vorliegenden Hinweis auf eine gesundheitliche Gefährdung.

DASS Rauchen (aktiv und passiv) gesundheitsgefährdend ist in mehrfacher Hinsicht, ist bekannt.
Und dass es ein "Recht auf Selbstschädigung" gibt, mag man salopp gerne so darstellen können - ein solches "Recht" aber gibt es nicht. Es wird abgeleitet aus der grundrechtlichen Freiheit zur Selbstbestimmung - d. h. dass man nicht dagegen unternehmen kann, wenn sich jemand kraft eigenen Willens selbst gesundheitlichen Schaden zufügt, weil er z. B. viel Alkohol trinkt, täglich Fastfood konsumiert, raucht oder sich irgendwelche Metallringe in seine Genitalien rammen lässt...
Anders sieht es auch, wenn ein Mensch sich seinen Willen im entsprechenden Kontext aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst bilden kann - um den "freien Willen" geht's mal wieder. Es ist klarer - und hoffentlich unbestrittener - Auftrag der rechtlichen Betreuer, ihre Schützlinge im Rahmen der Aufgabenkreise möglichst vor einer Selbstschädigung zu bewahren, wenn freie Willensbildung nicht mehr möglich ist. Erster Schritt dazu ist in jedem Fall die Prüfung, ob ein solcher Sachverhalt vorliegt und ob der Betreuer dagegen etwas tun kann. Insbesondere gilt dies natürlich, wenn der Betreuer schon mit der Nase drauf gestoßen wird.

Durch das von mir angedachte Vorgehen wird diese Prüfung nachweislich vollzogen und gleichzeitig sichergestellt, dass die betreute Person zumindest informiert ist. Gerade ältere Menschen neigen dazu, die Gefahren des Rauchens zu unterschätzen, weil diese Gefahren so richtig erst in den letzten 2 Jahrzehnten publik geworden sind.

Persönlich glaube ich nicht, dass der Betreuer mehr tun kann oder gar muss - wobei das gerade bei der Raucherei (egal, ob aktiv oder regelmäßig passiv) durchaus sehr individuell sein kann.

Mit "Vorführen" hat das nichts zu tun - okay, vielleicht wäre ich geneigt, die Tochter ein wenig "vorzuführen" aus naheliegenden Gründen und da ihr Auftreten ja doch offenbar recht dreist war.
Die Prüfung des Sachverhalts und zumindest einfach zu erreichende Präventionsmaßnahmen schuldet der Betreuer seinem Schützling aber auch in diesem Fall.


Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
Somit wären wir bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Selbstständigen:
Ausnahmsweise halte ich diese Überlegungen hier für nicht so ganz treffend.
Natürlich ist es faktisch gar nicht möglich, dafür Sorge zu tragen, dass Betreute möglichst gar keiner theoretisch vermeidbaren gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind - ganz klar.
Der springende Punkt ist hier der ausdrückliche Hinweis der Angehörigen...


Übrigens würde man als Betreuer doch bei Weitem nicht sooo untätig sein wollen, wenn bei einem trockenen Alkoholiker in der Wohnung regelmäßig Bekannte saufen würden... das ist doch ein vergleichbarer Sachverhalt, oder...?

Es ist oft eben doch nicht so einfach, wie es zunächst scheint...
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Alt 06.10.2010, 19:34   #10
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
ich betreue berufsmäßig eine 80 jährige Dame die zuhause in Ihrem Haus wohnt.
Die Betreute ist bereits 80 Jahre alt.

Zitat:
Zur Information, der verstorbene Ehemann hat 40 Jahre täglich eine Schachtel zuhause geraucht.
Nachdem der Ehemann sie 40 Jahre lang vollgequalmt hat dürfte es schwer sein eine evtl. kommende Krebserkrankung auf die letzten paar Jährchen zurück zu führen. Das Ganze klingt eher nach einer Tocher die dem Vater nichts vorschreiben konnte/ durfte und es jetzt bei der Mutter via Betreuer versucht.

Zitat:
Eine Tochter von Ihr möchte, dass ich als gesetzlicher Betreuer im Rahmen der Gesundheitsfürsorge allen das Rauchen verbiete in dem Haus, obwohl die Betreute selber es erlaubt, und nach meiner Meinung auch noch selbst entscheiden kann.
Damit wäre dann Dein:...Auftrag der rechtlichen Betreuer, ihre Schützlinge im Rahmen der Aufgabenkreise möglichst vor einer Selbstschädigung zu bewahren, wenn freie Willensbildung nicht mehr möglich ist....eher nichtig- zumindest in dem Fall. Ich gehe davon aus, dass Wolle seine Betreute einschätzen kann.

Bei manchen Fragen kann man getrost die Kirche im Dorf lassen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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