Dies ist ein Beitrag zum Thema Zinsen als Einnahme? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich wollte mich gerne rückversichern, ob meine Einschätzung richtig ist.
Das Sozialamt betrachtet die Sparzinsen des Betreuten als Einnahmen ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 26
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Hallo,
ich wollte mich gerne rückversichern, ob meine Einschätzung richtig ist. Das Sozialamt betrachtet die Sparzinsen des Betreuten als Einnahmen und fordert diese daher zurück. Das eigentliche Sparguthaben liegt unterhalb der Schongrenze und ist daher natürlich geschützt. Die Zinsen aus diesem Guthaben seien jedoch Einnahmen und daher an das Sozialamt zu zahlen. Auch nach meiner Ansicht sind die Zinsen als Einnahmen zu sehen: "Im Rahmen des Sozialhilfeanspruchs erfolgt eine Einkommensanrechnung. § 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen. Anrechenbares Einkommen ist also z.B.: Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Kinderzuschlag gem. § 6 a BKGG, Mieteinnahmen, Wohngeld, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Zinsen aus Ersparnissen, freie Kost oder freie Wohnung, laufende Geschenke" Ich wollte mich aber nochmal hier absichern, ob ich mit meiner Meinung richtig liege. Ich hätte auch noch die Frage ob es eigentlich möglich ist vom Sozialamt die Kosten für eine Brille erstattet zu bekommen. Der Betreute bekommt lediglich Taschengeld (97,00 €) und musste sich eine neue Brille anschaffen. Die KK zahlt die Brille nicht, da die Sehbehinderung nicht schwer genug sei. Es handelt sich immerhin um einen Betrag von ca. 300,00 € kann man den beim Sozialamt erfolgreich geltend machen? Ebenso frage ich mich, ob es wirklich nicht möglich ist die Kosten für die Befreiungskarte (Vorabzahlung) der KK erstattet zu bekommen. Soweit ich informiert bin ist das nicht möglich. Vielleicht könnte ihr mir helfen, ob es nicht doch möglich ist einzelnen Kosten beim Sozialamt einzufordern, da der Betreute ansonsten alles von seinen 97,00 € Taschengeld zahlen muss. Bereits jetzt vielen Dank Andrea |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo Andrea,
viele meiner Betreuten haben Sparbücher, nur bisher kam kein Kostenträger auf die Idee die geringen Erträge/Zinsen als abzugfähiges Einkommen einzusetzen - also habe ich diesbezüglich keine Erfahrung, obwohl die Gesetzeslage schlüssig erscheint. Zitat:
Zitat:
Gruß aus dem Norden inne-huhn Geändert von inne-huhn (06.10.2010 um 19:09 Uhr) |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 26
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Hallo Inne-huhn,
vielen Dank für deine Antwort. Bzgl. den Zinsen hat das Sozialamt diese von den vergangenen 5 Jahren aufgerechnet und kommt auf ca. 70,00 €. Ich bin in diesem Fall als Verfahrenspflegerin tätig und mir ist so etwas auch noch nicht unter gekommen. Leider sehe ich es auch so, dass die 70,00 € dem Amt zustehen. Mein Betreuter konnte seine Brille selbst bezahlen aber auch nur, weil er im Krankenhaus war und eine Krankenhaustagegeldversicherung hat. Ich finde es (rein persönliche Meinung) schon etwas hart, wenn der Betreute seine gesundheitlichen Bedürfnisse darüber finanziert, weil er im Krankenhaus war. Aber das interessiert das Sozialamt wohl nicht. ![]() vlg andrea |
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