Dies ist ein Beitrag zum Thema Einbehalt nach Schulden bei der Krankenkasse im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Eine Anfrage:
Mein Betreuter war selbstständig.
Nach der Selbstständigkeit wurde er nicht mehr gesetzlich versichert, die Stadt vergab später ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
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Hallo,
Eine Anfrage: Mein Betreuter war selbstständig. Nach der Selbstständigkeit wurde er nicht mehr gesetzlich versichert, die Stadt vergab später einen Pflegeauftrag an die Krankenkasse. Nun hat er aufgrund seines derzeit fehlenden Versicherungsschutzes Schulden bei der Krankenkasse und der vorherige Betreuer versäumte es, in 2009 und 2010 die Freistellung für die Medikamentenzuzahlung zu beantragen, nachdem ich die Betreuung übernahm habe ich das nachgeholt. Die Quittungen für die bis dahin vorfinanzierten Zuzahlung welche das Altenheim aushändigte, habe ich bei der Krankenkasse eingereicht und um Erstattung der Gesamtsumme gebeten. Diese verwies nun auf die Schulden und behielt die Rückerstattung zur Tilgung der Schulden ein. Ich berief jedoch mich darauf, dass der Betreute nur Taschengeld erhält und davon die Zuzahlungen beglichen wurde. Ich argumentierte: Das Taschengeld ist nicht pfändbar und der Betreute erhält Sozialleistungen. Damit bat ich darum, den Betrag für die Zuzahlung zurück zu erstatten. Man möchte nun sehen was „man machen kann“, aber wie sieht es rechtlich aus?? Gruß Thomas
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Gruß vom Elisabethmarkt aus dem schönen München- Schwabing .... und Weissbier bei 25°
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo Lewrenz,
da habe ich doch "meinen" Herrn B wiedererkannt. Zitat:
Zitat:
Grüße aus dem Norden inne-huhn Geändert von inne-huhn (08.10.2010 um 07:41 Uhr) |
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
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Hallo Inne-Huhn,
Du meinst das vom Barbetrag ersparte Geld ?? Die Krankenkasse weis nichts von Ersparnissen und muss sich daher am Barbetrag orientieren ??!! Sie hat jetzt bereits Entgegenkommen signalisiert und wird evtl. sogar auf die Schulden verzichten, ich versuche zumindest zu vermitteln das bei meinem Klienten nichts zu holen ist. Gruß aus dem Ruhrgebiet Thomas
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