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Allerhand Fragen...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Allerhand Fragen... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle Ich habe nun meine ersten ehrenamtlichen Betreuungen und da stellen sich mir einige praktische Fragen: 1.In der ...


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Alt 07.10.2010, 19:32   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard Allerhand Fragen...

Hallo an alle

Ich habe nun meine ersten ehrenamtlichen Betreuungen und da stellen sich mir einige praktische Fragen:

1.In der Einnahmen/Ausgabenliste, die ich vom AG übersandt bekommen haben, erstelle ich einen finanzielle Übersicht über ein Jahr seit Stichtag. Trägt man da alles ein? Auch sich wiederholende Ausgaben wie Miete,Strom und Telefon auch immer wieder? Oder nur die, die ich gemacht habe (Taschengeld, Pflegemittel o.ä.)?
2. Verwahrt Ihr die Servicekarten der Bank (für Auszüge) im Büro auf? Habe jetzt alles in einer abschließbaren Kassette, da es noch so wenig ist.
3. Sucht Ihr immer die Angehörigen, falls der Betreute welche hat, aber den Kontakt abgebrochen hat?
4. Wie abrufbar seid ihr? Es kam vor, dass mich das Krankenhaus angerufen hat und ich sofort für eine Einwilligung kommen sollte. Da ich nebenbei aber arbeite, kann ich das nicht immer gewährleisten. Was haltet Ihr für zumutbar?

So, das sind erst einmal ein paar Fragen Ich freue mich über Euer Feedback. Habe schon über die Suchfunktion gesucht, aber nix passendes gefunden.

VG,
Newbie
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Alt 07.10.2010, 21:01   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Newbie Beitrag anzeigen
1.In der Einnahmen/Ausgabenliste, die ich vom AG übersandt bekommen haben, erstelle ich einen finanzielle Übersicht über ein Jahr seit Stichtag. Trägt man da alles ein? Auch sich wiederholende Ausgaben wie Miete,Strom und Telefon auch immer wieder? Oder nur die, die ich gemacht habe (Taschengeld, Pflegemittel o.ä.)?
Wenn Du zur Rechnungslegung verpflichtet bist, gehört da alles rein in die Aufstellung. Durch Belege nachweisen musst Du allerdings nur die Bewegungen, die Du mittelbar oder unmittelbar selber "verursacht" hast - also nicht etwaige Abhebungen oder Überweisungen der betreuten Person, sehr wohl jedoch alle Überweisungen die Du selbst veranlasst hast, von Dir erteilte Einzugsermächtigungen in der Regel, usw.


Zitat:
2. Verwahrt Ihr die Servicekarten der Bank (für Auszüge) im Büro auf? Habe jetzt alles in einer abschließbaren Kassette, da es noch so wenig ist.
Einzelne Bankkarten lasse ich mir grundsätzlich nicht ausstellen - das stelle ich mir bei mehr als einer Handvoll Betreuungen recht schwierig vor sonst. Kontoauszüge (sofern ich sie brauche) lasse ich mir direkt zusenden oder von den Betreuten halt vorbei bringen (je nach Absprache und Möglichkeit).
Ich habe ein paar HBCI-Karten für Online-Banking und die verwahre ich separat und gesichert auf.


Zitat:
3. Sucht Ihr immer die Angehörigen, falls der Betreute welche hat, aber den Kontakt abgebrochen hat?
Nein.
Das ist weder Aufgabe des Betreuten, noch - in der Regel - irgendwie sinnig. Möchte der Betreute nicht, dass Du Kontakt herstellst, darfst Du das im Sinne des § 1901 BGB im Regelfall auch gar nicht.


Zitat:
4. Wie abrufbar seid ihr?
Ein immer wieder brisantes Thema....
Es kommt sehr darauf an, ob jemand beruflich Betreuungen führt oder ehrenamtlich. Von Berufsbetreuern kann m. E. durchaus erwartet werden, dass sie wochentags zu "büroüblichen" Zeiten (und vielleicht auch etwas länger, vor allem Freitags) erreichbar bzw. einsatzfähig sind - notfalls halt via AB, auch Berufsbetreuer können sich nicht überall zugleich sein. Bei ehrenamtlichen Betreuern kann man das nicht erwarten, denke ich, da sie ja meist selbst berufstätig sind und nicht die Möglichkeit haben, in diesem Umfang verfügbar zu sein.
Ich halte es weder für erforderlich, noch vernünftig "24/7" erreichbar zu sein - das hält niemand lange durch.
Sollte z. B. eine OP so dringend sein, dass sie wirklich "sofort" durchgeführt werden muss, liegt ein Notfall vor, der nicht einwilligungspflichtig ist. PUNKT. Bei allen anderen Fällen kann eine Einwilligung und damit eine OP auch ein paar Stunden oder gar Tage warten, wenn es halt nicht anders geht.


Tipp: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon - anfangs besonders Betreuer (Ehrenamt) ? Betreuungsrecht-Lexikon
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Alt 08.10.2010, 09:48   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Dankeschön für die Tipps!! Das mit den Familienangehörigen sieht die Rechtspflegerin beim AG anders: sie meint, man soll immer eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt/Standesamt machen, da es wohl häufig schon zu Trouble kam, wenn der Betreute verstarb und die "verschollenen" Kinder dann erst von allem erfuhren. Ich mache es nur, wenn der Betreute zustimmt.

Das mit den Kontoauszügen werde ich auch so machen, wie Du empfohlen hast. Wenn ich dran denke, dass man das bei 50 Betreuungen einfach zeitlich gar nicht mehr hinkriegt...

Man muss sich eben in diese ganzen Handhabungen erst rein finden
Schönen Tag wünscht Euch,
Newbie
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Alt 08.10.2010, 10:15   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Newbie Beitrag anzeigen
Das mit den Familienangehörigen sieht die Rechtspflegerin beim AG anders:
Da hast Du gleich zwei wichtige Sachen über das Betreuergeschäft erfahren:
1.) Rechtspfleger sehen öfter mal was anders, als Betreuer.
2.) Rechtspfleger haben nicht immer Recht.


Zitat:
sie meint, man soll immer eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt/Standesamt machen, da es wohl häufig schon zu Trouble kam, wenn der Betreute verstarb und die "verschollenen" Kinder dann erst von allem erfuhren.
Da kann man wohl durchaus die Frage in den Raum stellen, ob das EwoA diese Info überhaupt an den Betreuer rausgeben darf.
Abgesehen davon darf man wohl insbesondere fragen, ob es Aufgabe des Betreuers ist - wenn Angehörige den Kontakt zu einander abbrechen, hat das Gründe... und es kann gar nicht Auftrag des Betreuers sein, Familienzusammenführer zu spielen... erst Recht doch nicht post mortem...

Da muss man gucken, welche Schuhe man sich anziehen mag...


Zitat:
Man muss sich eben in diese ganzen Handhabungen erst rein finden
Jupp. Sortierte, überdachte und nicht blinde Routine ist wichtig.
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Chesterfield ist offline  
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Alt 08.10.2010, 19:48   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Jaja, dass das jeder bei Gericht anders sieht, merkt man schnell. Habe vorhin die Post reingeholt und da hatte ich schon wieder eine neue Betreuung, über die ich nicht mal informiert worden bin. Dabei warte ich seit Tagen auf den Beschluss für einen anderen Betreuten, wo die Luft echt brennt. Bei Gericht meinte man, eine Woche ist doch nicht lange. Dabei wartet das Pflegeheim seit Wochen auf die beantragte Eilbetreuung

Eine Routine muss ich mir erarbeiten...aber es wird
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