Dies ist ein Beitrag zum Thema Job vs. Ehrenamt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@ ehrenamtliche Betreuer: wie macht ihr es, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Job und Ehrenamt sich teilweise nicht vertragen?
Ich ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
|
@ ehrenamtliche Betreuer: wie macht ihr es, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Job und Ehrenamt sich teilweise nicht vertragen?
Ich arbeite derzeit im öffentlichen Dienst und da könnte es bei der Betreuung im Wirkungskreis Rechts-und Behördenangelegenheiten doch mal so sein, dass es da auch um mein Amt geht. Die Behörde sagt, ich soll nur delegieren und muss die Anträge nicht direkt selbst mit unterschreiben?! Wenn der Betreute allein ist und davon nichts versteht (darum hat er ja einen Betreuer) wird das ein wenig schwierig....
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
bin zwar Berufsbetreuerin aber finde die Auskunft des Behördenleiters trotzdem sehr merkwüwdig.
An wen solltest Du Deine Antrags- und Behördenbereiche denn delegieren? Und was sollst Du machen wenn Du ausgerechnet gegen "Dein" Amt in Widerspruch gehen müsstest? Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
|
Hallo zusammen,
auch ich war früher Beamter des ö.D. Wenn es um eine Angelegenheit ging, die "mein Amt" betraf, war ich zwar der Antragsteller als gesetzl. Vertreter des Betreuten, aber nicht selbst der Sachbearbeiter. Hier bearbeitete dann die Angelegenheit eine andere Kollegin oder ein anderer Kollege. Bei Widersprüchen wurde dies genauso gehandhabt. Und falls ich mal trotzdem der Bearbeiter war, weil im Moment kein anderer da war, unterschrieb dann z.B. der Dezernent den Bescheid. Bei der Behörde wird ja (muss) nach Recht und Gesetz gearbeitet! Liebe Grüsse
__________________
M.S. Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker) |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
|
Das frage ich mich auch, Michaela. Ich habe mit meinem Vorgesetzten gesprochen und der unterstützt das Ehrenamt überhaupt nicht. Er legte mir sogar nahe, dass ich keine Unterstützung leisten soll, wenn es um "unser" Amt geht. Das heißt für mich, sobald ich für meine Betreuten einen Antrag stellen muss, komme ich in Schwierigkeiten. Die Leute, die ich betreue, haben weder Familie, noch soziale Netzwerke, also nichts mit delegieren?!
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
bei Überschneidung von dienstlichen Belangen und Betreuung wird ein Vermerk für die Akte gefertigt, dann bearbeitet eine Kollegin die Akte. Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Zitat:
Als Betreuer ist man nun mal dafür zuständig- fast möchte ich sagen, ohne Rücksicht auf Verluste- seine Betreuten umfassend rechtlich zu vertreten. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
|
Von der Betreuungsbehörde wurde mitgeteilt, dass man die ehrenamtlichen Betreuungen wieder abgeben muss, wenn man als Berufsbetreuer zugelassen wird. Das stimmt doch nicht?! Ich finde jedenfalls keine Regelung dazu
|
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Zitat:
Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Guten Morgen zusammen,
unter einem einzigen Gesichtspunkt macht diese Aussage Sinn, nämlich unter dem Aspekt der Kostenfrage und dem des "Schwierigkeitsgrads". Ehrenamtliche Betreuungen kosten weniger wie beruflich geführte. Und dann noch, dass ehrenamtlich geführte Betreuungen nicht so aufwändig, schwierig und arbeitsintensiv sein sollen, eben das ein Berufsbetreuer nicht nötig ist Gruss Michaela.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
|
These Antithese Synthese:
Wenn es denn ein ehrenamtlicher (als in sich abgeschlossene Qualifikationsklasse gesehen) Betreuer tut/getan hat, dann erhöht sich der angenommene Betreuungsbedarf nicht automatisch mit der Höherqualifizierung des Betreuers. Insofern hat der Mann vom Amt schon recht. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|