Dies ist ein Beitrag zum Thema Direktversicherung ins Vermögensverzeichnis? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle Zusammen
ich bin neu hier und hab eine Frage zum Vermögensverzeichnis. Meine Mutter muss eins für meinen Vater ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.10.2010
Ort: Steinebach
Beiträge: 4
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Hallo alle Zusammen
ich bin neu hier und hab eine Frage zum Vermögensverzeichnis. Meine Mutter muss eins für meinen Vater erstellen. Er wird seit etwa 7 Wochen von meiner Mutter betreut. Wir haben nun ein kleines Problem mit seiner Lebensversicherung. Und zwar ist das eine Direktversicherung die auf den Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) läuft und wo mein Vater (Versicherter) als versicherte Person eingetragen ist. Jetzt stellt sich für uns die Frage, was muss angegeben werden, muss überhaupt was eingetragen werden, da das Geld ja beim Arbeitgeber von meinem Vater liegt. Dazu kommt noch das sich die Versicherung nicht auf den Stichtag(31.08.10) zurück datieren lässt. Wäre schön wenn einer ne Idee hätte. ![]() Gruss Stefan |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.10.2010
Ort: Steinebach
Beiträge: 4
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schade das es keiner weiß, hat den einer ne ahnung wenn ich mal fragen könnte?
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 12
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Die Versicherung läuft auf dem Namen Deines Vaters, nehme ich an. Das bedeutet, dass dies sein Sparguthaben wäre, ungeachtet wo sich dieses Geld und die Papiere effektiv befinden. Ich würde dem entsprechend die Summe als Kapital angeben. Der Wert zum Stichtag kann man beim Versicherer erfragen. Meine (begrenzte) Erfahrung bis jetzt ist, dass man ahnungslos nachfragen kann, schildern das man neu ist und dies halt eben wisen muss (begründet natürlich).
Wenn Du Dich nicht sicher bist wie dies zu verbuchen wäre, kannst du auch der Rechtspfleger oder die Betreuungsbehörde fragen. Viel Erfolg, Olav |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Hallo Nafets 87,
würde diese Position nicht berücksichtigen, da es sich derzeit nur um eine Anwartschaft handelt. Eine Vemögensposition ist es erst bei Fälligkeit. Zur Sicherheit einfach mal den Rechtspfleger kontaktieren. LG SBS |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.10.2010
Ort: Steinebach
Beiträge: 4
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danke dann werde ich mal den rechtspfleger kontaktieren
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