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Einspruch gegen Beschluss

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einspruch gegen Beschluss im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag, ich habe gerade eine Betreuung übernommen. Zunächst war es nur die Kontrollbetreuung, da aber vieles im Argen lag ...


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Alt 11.10.2010, 13:03   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 12
Standard Einspruch gegen Beschluss

Guten Tag,

ich habe gerade eine Betreuung übernommen. Zunächst war es nur die Kontrollbetreuung, da aber vieles im Argen lag wurde per Eilbeschluss aus der Kontrollbetreuung eine normale Betreuung.

Der Sohn der betreute Dame hat (zum Glück schriftlich) auf eine Frage nach den Vermögensverhältnisse mitgeteilt, dass er "diesen Quatsch nicht angeleiert hat..." und daher auch nicht mitwirkt. Am Wochenende habe ich ihm per Brief gebeten alle Unterlagen die das Vermögen seiner Mutter betreffen auszuhändigen (Fristsetzung), worauf er gestern Abend anrief und sagte, es gebe kein Gerichtsurteil, nur diesen Beschluss, und ich solle gefälligst meine Füsse stille halten. Ich dürfe mich nicht in den geschäftliche Angelegenheiten seiner Mutter mischen und wenn ich es doch tun würde, würde ich schon sehen was dann geschieht.

Ich sehe das relativ gelassen, da ich aber im Augenblick in der Behörde niemanden erreiche, folgende Frage:

Aus der Belehrung habe ich entnommen, dass die Bestellung wirksam ist, auch wenn der Einspruchsfrist nicht abgelaufen ist, und ich meine Tätigkeit aufnehmen soll. Da ich vermute, dass der Sohn die ihm von seiner Mutter erteilte Vollmachten missbraucht hat, habe ich heute die Banken (zwei) per eMail eine Kopie meiner Urkunde geschickt und auf den neuen Verhältnisse hingewiesen. Die Originale (bzw. die begl. Kopien) gehen per Post eingeschrieben raus.

Ist dies soweit juristisch in Ordnung oder überschreite ich da meine Kompetenzen?

Danke für die Reaktionen

(und ich werde mich in den nächsten Tagen noch etwas ausführlicher Vorstellen, habe jetzt aber wenig Zeit)

Olav v G.
Olav_v_G ist offline  
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Alt 11.10.2010, 13:30   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

HAllo Olav_v_G,

du bist bestellt und musst entsprechend deines Aufgabenkreises handeln.
Wenn es zu einer Beschwerde kommen sollte braucht dich dies erst einmal nicht zu interessieren.

Du musst dir ja zur Erstellung deines Vermögensverzeichnisses die Kontenstände zum Beginn der Betreuung holen. Ich nehme ja an das die Betreuung den Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfaßt, hierzu hast du leider nichts geschrieben.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 11.10.2010, 13:32   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hallo.

Zitat:
Zitat von Olav_v_G Beitrag anzeigen
... habe ich heute die Banken (zwei) per eMail eine Kopie meiner Urkunde geschickt und auf den neuen Verhältnisse hingewiesen. Die Originale (bzw. die begl. Kopien) gehen per Post eingeschrieben raus.

Ist dies soweit juristisch in Ordnung oder überschreite ich da meine Kompetenzen?
Zum Thema Banken fällt mir nur ein: Gehe persönlich mit allen Unterlagen vom Gericht die Dich als Betreuer ausweisen zur Bank. Emails, Briefe, Anrufe etc, mögen Banken garnicht.

Meine Lieblingsbank wollte, dass ich mich zwei Mal als Betreuer ausweise - persönlich durch Anwesenheit.

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Alt 11.10.2010, 16:31   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Da Du per Beschluss bestellt bist, ist dies der richtige Weg. Die Bank muss Bescheid wissen, dass ein Betreuer vorhanden ist. Dann wenden die sich auch direkt an Dich. Ich schaue dann immer, ob noch ein Bevollmächtigter/Verfügungsbefugter bei dem Konto eingetragen ist.
__________________
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 11.10.2010, 16:47   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Wichtige Links vorab:
Schlusstätigkeiten ? Betreuungsrecht-Lexikon
Schlusstätigkeiten ? Betreuungsrecht-Lexikon


Zitat:
Zitat von Olav_v_G Beitrag anzeigen
Am Wochenende habe ich ihm per Brief gebeten alle Unterlagen die das Vermögen seiner Mutter betreffen auszuhändigen (Fristsetzung),
Sehr gut.
Nach Fristablauf so weitermachen, also anmahnen und in Verzug setzen. Im Extremfall kann man eine solche Herausgabe auch zivilrechtlich erzwingen. Das dauert aber...


Zitat:
... worauf er gestern Abend anrief und sagte, es gebe kein Gerichtsurteil, nur diesen Beschluss, und ich solle gefälligst meine Füsse stille halten.
... womit er natürlich völlig daneben liegt.
Er hat Dir rein gar nichts vorzuschreiben.


Zitat:
Ich dürfe mich nicht in den geschäftliche Angelegenheiten seiner Mutter mischen und wenn ich es doch tun würde, würde ich schon sehen was dann geschieht.
Hui, da sind wir ja schon recht nahe an einer durchaus strafbaren Aussage...
Wenn das schon so los geht, wird's meistens hässlich.
Ich würde dem Herrn sagen, dass ich keine Veranlassung sehe, mich weiter mit ihm am Telefon zu unterhalten und auf den Schriftweg verweisen.
Ferner würde ich - sobald die Vermögenslage halbwegs klar ist und auch der Verdacht hinsichtlich etwaiger Veruntreuungstatbestände o. ä. erhärtet - einen Anwalt für die Betreute mandatieren und weitere Schritte mit ihm absprechen. Das bringt Rechtssicherheit.


Zitat:
Aus der Belehrung habe ich entnommen, dass die Bestellung wirksam ist, auch wenn der Einspruchsfrist nicht abgelaufen ist, und ich meine Tätigkeit aufnehmen soll.
In der Regel steht immer irgendetwas zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Beschlusses im Beschluss drinnen.
Bei Eilfällen wird i. d. R. die sofortige Wirksamkeit angeordnet. Du kannst aber guten Gewissens davon ausgehen, dass der Beschluss zur Bestellung schon wirksam geworden ist, wenn Du ihn in Händen hältst, sofern nix Gegenteiliges drin steht.


Zitat:
Ist dies soweit juristisch in Ordnung oder überschreite ich da meine Kompetenzen?
Nein. M. E. hast Du eigentlich sogar noch 'ne Menge Spielraum.
Zieh Dich warm an und mach Dich auf einiges gefasst - gerade wenn der Herr Dreck am Stecken hat, könnte er versuchen, Dich einzuschüchtern. Darauf solltest Du vorbereitet sein.

In einer meiner ersten Betreuung hatte ich ein ähnliches Kaliber am Start... auch mit wilden Drohnungen etc... Verschärfte Version allerdings: Der Mann war Polizist und hatte ne Knarre...
__________________


Geändert von Chesterfield (11.10.2010 um 16:52 Uhr)
Chesterfield ist offline  
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Alt 11.10.2010, 18:27   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 12
Standard Vielen Dank

Vielen Dank für die ermutigende Worte.

Ich für mich sehe es relativ gelassen, bin aber ziemlich sauer was der Umgang mit seiner Mutter angeht. In Januar (also bevor ich überhaupt Betreuer wurde) holte ich seine Mutter zum Gottesdienst ab. Da musste der nette Herr erst einmal die Kette vom Rolstuhl entfernen. Ich habe ihm mit in den Flur gebeten und gesagt, dass dies das erste und letzte Mal ist, dass ich es sehe. Beim nächsten Mal würde ich die Polizei herbei holen. Alles solche Sachen, der Pflegedienst hat sich beschwert, Hausarzt etc.

Der eMailweg habe ich gewählt, weil ich heute und morgen beruflich keine Zeit frei machen kann (während der Bankenöffnungszeit) und um sicher zu stellen, dass er jetzt nicht irgend etwas noch unternimmt. Der Bank ist jetzt informiert, hat die Unterlagen zumindest als JPG vorliegen und bekommt morgen/übermorgen alles per Post. Dann mache ich einen Termin um persönlich vorzusprechen.

Die Betreuung umfasst Vermögen, Gesundheit, Anträge und Behörden.

Jetzt erst einmal Kaffee, dann werde ich mich an entsprechende Stelle mal vorstellen.

Gruß.

Olav
Olav_v_G ist offline  
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Alt 12.10.2010, 06:45   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

vielleicht sehe ich das als Betreuer zu eng, aber ein "ich habe heute und morgen keine Zeit" gibt es bei mir nur, wenn ich schwer erkrankt oder verreist bin.

Die Unterlagen hätte ich zumindest per Fax versandt, per Mail ist die unglücklichste Lösung.

Es ist ja davon auszugehen, dass der liebe Sohn versuchen wird, zu retten, was zu retten ist. Also möglicherweise alle Konten abräumt. Wenn die Bank sich nun stur stellt und darauf besteht, dass sie Mails nicht anerkennt - wer hat dann wohl den schwarzen Peter ?

In aller Regel spreche ich an dem Tag, an dem ich die Bestellung durch das Gericht ausgehändigt bekomme, bei den größeren Banken persönlich vor.

Wahrscheinlich bin ich einfach nur zu pessimistisch, aber ich habe etwas gegen diese raffgierigen Verwandten. Hoffentlich wird dem Söhnchen ordentlich auf die Füße getreten.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.10.2010, 07:04   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen

@Andreas Lübeck:
Zitat:
Die Unterlagen hätte ich zumindest per Fax versandt, per Mail ist die unglücklichste Lösung.
....das verstehe ich nicht, das wird bei der Bank doch so oder so eingescannt, oder hab ich was verpasst?

und auch das
Zitat:
vielleicht sehe ich das als Betreuer zu eng, aber ein "ich habe heute und morgen keine Zeit" gibt es bei mir nur, wenn ich schwer erkrankt oder verreist bin.
kapiere ich nicht. Jeder- nehme ich mal an- hat doch einen bestimmten Arbeitsplan. Klar kann ich bei bestimmten Dingen mal "schieben" aber wie schaft man das beim Arbeiten: immer Zeit zu haben?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.10.2010, 09:30   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo Michaela,

da müsste man sich bei der Bank/den Banken ganz genau schlau machen oder die AGB durchsehen. Meist findet man dann etwas über Mails, die als nicht verbindlich gelten oder im schlimmsten Falle ignoriert werden.

In unserer Verwaltung ist es so, dass Widersprüche grundsätzlich nicht per Mail eingelegt werden können, da keine Rechtssicherheit gegeben ist. Bei Banken dürfte das auch ziemlich eng ausgelegt werden.

Dass ich mal schnell Zeit habe (so wie letztens, als ich die Ehefrau meines Betreuten vom Strick geschnitten habe), liegt an der gleitenden Arbeitszeit. Da kann ich im Notfall recht schnell weg.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.10.2010, 10:34   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 12
Standard

Hallo Andreas,

ich verstehe Dein Einwand, aber ich mache dies ehrenamtlich und habe einen Arbeitgeber der zwar sehr verständnisvoll ist, trotzdem ab und zu möchte, dass ich für meine monatliche Bezahlung ab und zu was mache. Ich habe freie Hand in der Gestaltung meiner Stunden, kann aber schlecht einen Workshop mit Kinder, Beratungsgespräche oder Fortbildungen (als Referent) "mal eben" verschieben. Deswegen der Weg zunächst per eMail, was einfach dazu führt das der Bank im nach hinein nicht sagen kann "wir haben nichts gewusst".

Eigentlich sollte es "nur" eine Kontrollbetreuung sein, wo der Richter sagen "mal ein Auge drauf werfen...", inzwischen habe ich in Oktober schon fast mehr Stunden für diese Betreuung aufgebracht als für mein Arbeitgeber.

Ach und was die Füße angeht: Er hat sich in diesem Fall mit der Falschen angelegt. Wenn er etwas unsauberes im Schrank hat kann er sicher sein, ich hole es raus, entweder (semi)freiwillig oder per Gerichtsbeschluss.


Gruß,

Olav

Geändert von Olav_v_G (12.10.2010 um 10:37 Uhr)
Olav_v_G ist offline  
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