Dies ist ein Beitrag zum Thema unterbringung gegen willen bei verwahrloster wohnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo ,
ich bitte um hilfe in form von ratschlägen:
Zitat: BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 64
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hallo
,ich bitte um hilfe in form von ratschlägen: Zitat: BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten. Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist. betreute, 60, langjährige psychiatriepatientin, lebt alleine zuhause, will auf keinen fall woanders leben, geht einkaufen, ernährt sich, hält kontakt zu psychiatrischem dienst, holt sich depotspritze ab, lässt seit 2 wochen eine putzhilfe rein. die wohnung ist seit jahren nicht mehr geputzt, die putzhilfe hat mäuse gefunden. der wellensittich fliegt frei herum und hinterlässt entsprechend exkremente. die möbel sind sperrmüllreif und die wohnung insgesamt sanierungsbedürftig, aber nicht "messi". bisher lehnte die betreute änderungen ab, jetzt sehe ich licht am horizont und arbeite daran, dass die wohnsituation besser wird. der psychiatrische pflegedienst will jetzt das gesundheitsamt informieren und wirft mir vor, dass ich untätig wäre, weil ich die betreute nicht zwangsunterbringe. was könnte ich anders machen? |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Hallo Sonnenandrea,
ich würde nun eine fachärztliche Meinung einholen. Da die Dame ja in psychiatrische Behandlung ist, sollte das kein Problem sein. Ein entsprechendes Attest wäre Voraussetzung für eine Unterbringung. Sieht der Facharzt die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht gegeben, würde ich mir auch das bestätigen lassen. Insgesamt untätig bist offensichtlich nicht, da Du ja Pflegedienst und Putzhilfe organisiert hast. Der Fall wirkt auf mich (so wie wohl auch auf Dich so) als gäbe es da noch eine Menge anderer Möglichkeiten als den Unterbringungsantrag. Die Tendenz zeigt doch momentan in Richtung Verbesserung der Lebensumstände, oder täusche ich mich da? Klart, wenn die Wohnung akut gesundheitsbedrohend ist, muss auf die Schnelle irgendwie Abhilfe geschaffen werden. Ich habe in einem ähnlichen Fall mal bei der Stadt angefragt, die stellte ein Bett in einem Odachlosenheim zur Verfügung, bis die Wohnung wieder einigermaßen bewohnbar war. Zuvor hatte ich mir vom Gesundheitsamt die Unbewohnbarkeit attestieren lassen. Also: wenn Du es hinbekommst, die Dame irgendwo "zwischenzuparken" (ist nicht so unschön gemeint, wie es sich anhört) und es finanziert kriegst, die Wohnung wieder einigermaßen herstellen zu lassen, könnte es doch nach einem Wiedereinzug vielleicht mit Betreutem Wohnen noch mal was werden.... Grüße, Flafluff. |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
also so wie du es beschreibst sehe ich gar keinen Grund für eine zwangsweise Unterbringung. Du bist ja nicht dazu da die Wohnvorstellungen der psychiatrischen Pflege umzusetzen. Gerade wenn deine Betreute nunmehr eine Putzhilfe zulässt und auch noch med. Kontakt hält kannst du ja darauf schließen das Änderungen möglich sind und mit einer zwangsweisen Unterbringung zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein zukünftiges Arbeiten für dich nicht mehr möglich. Da würde ich glaube ich eher überlegen den psychiatrischen Pflegedienst zu wechseln. ![]() Gruß, Andreas |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Klassischer Verleser: Nachdem ich die bisherigen Beiträge gelesen habe, fand ich bei agw die Wortwahl "Wahnvorstellung der psychiatrischen Pflege" und fand es treffend formuliert. Schade, dass da "Wohnvorstellung" gestanden hat. ![]() Ich würde die Psychiatrische Pflege auch mal höflich fragen, ob sie schon praktische Erfahrungen haben. Bloß wg. einer verwahrlosten Wohnung gehört niemand zwangsweise untergebracht. Und wenn die Vermüllung evtl. aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung stattfindet, ist der psychiatrische Pflegedienst dazu da, im Rahmen ihrer fachspezifischen Pflege dafür zu sorgen, dass bei dem Kunden vielleicht auch eine Bereitschaft bzw. ein Wunsch zu weniger Verwahrlosung geweckt wird. Zu meckern, weil der Betreuer keine Unterbringung macht, disqualifiziert die psychiatrische Pflege - und zwar ganz deutlich!!! agw's Frage bzgl. eines Wechsels kann ich da nur unterstützen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Sonnenandrea,
da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen und würde über einen Wechsel nachdenken. Eine verdreckte Wohnung mit abgenutzten Möbeln ist noch kein Grund jemanden unterzubringen. Mäuse kommen schnell mal z.B. in Erdgeschosswohnungen, wenn die Terrassentür aufsteht und so ein Wellensittich kackt auch keine Riesenhaufen. Solange es keine Kakerlaken, keine Ratten, ect. gibt, finde ich die Sache nicht so dramatisch. Gegen die Mäuse gibt es einfache Mittel und der Wellensittich kann vielleicht nur stundenweise freigelassen werden, fliegen wird er trotzdem mal müssen. Für eine Putzfrau, die normalen Reinigungsarbeiten nachgeht, ist so eine Grundreinigung natürlich etwas viel verlangt. Dafür gibt es andere Stellen, die erst einmal - wie der Name schon sagt - Grund reinbringen. Kommt drauf an wie Deine Betreute mitarbeitet, aber ich habe es durchaus schon hinbekommen "um die Leute herum" renovieren zu lassen. D.h. die Renovierung wurde behutsam Zimmer für Zimmer durchgeführt, die Möbel teilweise entsorgt und und durch andere ersetzt. Die Betroffenen waren dabei, oder haben sich tagsüber zeitweise anderswo aufgehalten. Ps. Hast Du die Mäuse auch gesehen? Ich frage deshalb, weil mir vor einiger Zeit eine Haushaltshilfe berichtete, dass sich Mäuse bei einem betreuten Ehepaar eingenistet hätten. Auf Nachfrage meinte sie dann, dass sie lediglich den Kot im Schrank gesehen hätte. Wir haben alles abgesucht, es handelte sich nicht um Kot und wir haben auch keine einzige Maus gefunden. Hätte mich auch gewundert, weil die nämlich 2 Katzen haben.
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