Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben,
bin etwas angefressen.
Wir haben am 21.06.2010 einen Antrag auf Folgebefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gestellt, den Ausgang ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Hallo Ihr Lieben,
bin etwas angefressen. ![]() Wir haben am 21.06.2010 einen Antrag auf Folgebefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gestellt, den Ausgang des Briefes haben wir in der Akte vermerkt. Nachdem eine Mahnung kam, haben wir versucht die Sache aufzuklären und den Antrag wiederholt. Angeblich hat die GEZ unser Schreiben vom Juni nicht erhalten und fordert nunmehr für Juli und August GEZ-Gebühren. Was mich am meisten an dieser Sache nervt ist, dass über das Vermögen unseres Betreuten seit Juni das Insolvenzverfahren läuft und er sich keine weiteren Schulden erlauben darf. ( Dann würden wir natürlich die Haftung dafür übernehmen ) Die GEZ will nun den Einschreibenachweis oder die Zahlung von 35,96 €. Hat jemand Erfahrung, ob es sich lohnt, sich weiter mit der GEZ auseinandersetzen? Liebe Grüße SBS |
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#2 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
![]() Die Nachweispflicht liegt bei Dir - und nachweisen kannst Du den temringerechten Eingang ja offenbar nicht. Da sieht es also mau aus.
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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na dann bemühe ich mal meine "Kiste"
Einschreiben ist zu teuer aber vorab per Fax an folgende Nummer ist immer angeraten: 0221- 5061 2507 Und wegen dem laufenden Ärger empfehle ich an den Geschäftsführer, Herrn Buchholz zu schreiben und um eine Regelung zu bitten. Hat bis jetzt immer geklappt. ![]() Viel Glück, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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Zitat:
nur kurze Info,
Faxnummern der GEZ sind seit dem 04.10.2010 umgestellt worden. Die obige Faxnummer existiert nicht mehr. Gruß thomzim |
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#5 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Danke für eure Antworten,
dann werde ich mich mal an Herrn Buchholz wenden. Zitat:
![]() Ans Faxen hätte ich natürlich sicherheitshalber denken sollen !!! Ich weiß, dass die Nachweispflicht bei uns liegt, deshalb wird auch ein Postausgangsbuch bezüglich GEZ-Schreiben geführt, zur Not müsste ich - als Mitarbeiterin - per eidesstattliche Versicherung erklären, dass das Schreiben rausgegangen ist, also mal abwarten, wie Herr Buchholz reagiert. Liebe Grüße SBS |
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#6 | |||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Bekanntermaßen bin ich ein "Worst-Case-Denker"... Einen Faxsendebericht fälsche ich Dir in 10 Minuten so, dass keiner den Unterschied zu 'nem echten erkennt - das ist keine Kunst. Wenn man nicht zusätzlich einen eindeutigen Nachweise (z. B. in Form eines Einzelverbindungsnachweises für das Faxgerät) hat, ist so ein Sendebericht im Zweifelsfall nix wert. Ich bin wirklich dazu übergangen, alles, was mir irgendwie wichtig erscheint, per Einwurfeinschreiben zu verschicken - das kostet durchaus... hat mir aber schon mehrmals Ärger erspart, wenn irgendwelche Leute behaupten, ein Schreiben sei nicht angekommen... Manchmal konnte ich so sogar nachweisen, dass die Post den Brief verschlampt hat... Rechne in Deinem Fall einfach mal ganz einfach: Was hätte Dich das Einschreiben gekostet...? Und was kostet Dich die Aktion jetzt an Zeit, Geld und Nerven...? Zitat:
Zitat:
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
also wenn ich alles sicherheitshalber per Einschreiben verschicken würde - was (juristisch gesehen) natürlich absolut angeraten ist - würde dies meine eh' schon kärgliche Betreurvergütung weiter in die Tiefe reißen..... ![]() Mit der Vorgehensweise Fax (mit Sendebestätigung), evt. ein "normaler Brief" hinterher und ggf. ein "Zeuge" (z.B. Opa Willi), der mir den Briefeinwurf bestätigt, bin ich bisher auf der sicheren Seite gefahren. Sich mit der GEZ (ich hoffe, diese gibt es nicht mehr lange....) rumzustreiten, kann nervig sein. Insofern Danke für die o.g. Hinweise. mfg
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#8 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
bei mir geht sie noch ![]() @Chester, ich bin immer froh wenn andere Kollegen einen (Aus)weg aus einer blöden Situation wissen. Mir macht das gar nix von anderen etwas anzunehmen, in meinem Stolz kränkt mich das auch nicht. Ich habe sehr viele Klienten und werd` den Teufel tun und gute Ratschläge oder Tips von anderen versuchen abwerten oder ins Lächerliche zu ziehen , mir ist mein reibungsfreier Alltag deutlich wichtiger.Im Übrigen muss ich Dir leider auch wiedersprechen, da ist gar nichts eindeutig. Die GEZ behauptet lediglich den Antrag nicht erhalten zu haben, was- wie wir wissen- Methode hat. Dieser Herr Buchholz scheint das auch zu wissen und regelt wahrscheinlich auch deswegen die Sache dann reibungsfrei. Grüsse Michaela
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#9 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Zitat:
Wir werden bei der GEZ jetzt auch dazu übergehen, den Schriftverkehr zu faxen, zumal unser Faxgerät über Einzelnachweise verfügt. Reicht faxen nicht allein aus? Faxe sind laut ZPO als Datenübertragung zulässig. Wo nimmt die GEZ den Anspruch her, nur Originale anzuerkennen. Gruß SBS |
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#10 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Schön gesprochen.
Was das mit der gegenständlichen Thematik zu tun hat, ist mir allerdings rätselhaft. Ganz offenkundig hast Du aus irgendwelchen Gründen halt scheinbar mehr Erfolg bei der GEZ, als sonst der Fall ist. Das ist doch schön - und vielleicht mag Dich der Chef ja wirklich und sieht über die sonst üblichen GEZ-Gepflogenheiten hinweg... ist doch alles möglich, hm? ![]() Zitat:
Mag ja sein, dass der Herr Buchholz das im einen oder anderen Fall lockerer sieht - drauf wetten sollte man da aber eher doch nicht. Zitat:
Sinnvoll ist es doch offensichtlich, wichtige Briefe (insbesondere Fristsachen) per Einschreiben aufzugeben. Wem das zu teuer ist, dem sollte zumindest bewusst sein, dass so manche sinnvoll erscheinende Alternative nicht unbedingt genauso "sicher" ist. Genau durchdacht ist das übrigens gar nicht so dramatisch teuer - in so manchen Eilsachen ist z. B. klar, dass schnell eine Rückmeldung erfolgen wird, wenn alles geklappt hat... oder dass man ggf. per Telefon unkompliziert nachhaken kann, ob ein regulärer Brief oder ein Fax angekommen ist... Da kann man sich ggf. das Einschreiben schenken. In manchen Fällen erspart ein Einschreiben vielleicht kein Geld, aber Zeit und Nerven, da der Nachweis klar vorliegt - und das ist mir persönlich zumindest durchaus auch ein paar Euro wert. Aber klar - muss jeder für sich selber entscheiden...
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