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GEZ

Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben, bin etwas angefressen. Wir haben am 21.06.2010 einen Antrag auf Folgebefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gestellt, den Ausgang ...


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Alt 12.10.2010, 10:59   #1
SBS
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von SBS
 
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
Standard GEZ

Hallo Ihr Lieben,

bin etwas angefressen.

Wir haben am 21.06.2010 einen Antrag auf Folgebefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gestellt, den Ausgang des Briefes haben wir in der Akte vermerkt.

Nachdem eine Mahnung kam, haben wir versucht die Sache aufzuklären und den Antrag wiederholt.

Angeblich hat die GEZ unser Schreiben vom Juni nicht erhalten und fordert nunmehr für Juli und August GEZ-Gebühren.

Was mich am meisten an dieser Sache nervt ist, dass über das Vermögen unseres Betreuten seit Juni das Insolvenzverfahren läuft und er sich keine weiteren Schulden erlauben darf. ( Dann würden wir natürlich die Haftung dafür übernehmen )

Die GEZ will nun den Einschreibenachweis oder die Zahlung von 35,96 €.

Hat jemand Erfahrung, ob es sich lohnt, sich weiter mit der GEZ auseinandersetzen?

Liebe Grüße

SBS
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Alt 12.10.2010, 11:18   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von SBS Beitrag anzeigen
Hat jemand Erfahrung, ob es sich lohnt, sich weiter mit der GEZ auseinandersetzen?
Nix für ungut - aber wenn man so wichtige Schreiben nicht eingeschrieben verschickt, ist man selber Schuld...
Die Nachweispflicht liegt bei Dir - und nachweisen kannst Du den temringerechten Eingang ja offenbar nicht. Da sieht es also mau aus.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 12.10.2010, 12:21   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

na dann bemühe ich mal meine "Kiste"

Einschreiben ist zu teuer aber vorab per Fax an folgende Nummer ist immer angeraten: 0221- 5061 2507

Und wegen dem laufenden Ärger empfehle ich an den
Geschäftsführer, Herrn Buchholz zu schreiben und um eine Regelung zu bitten. Hat bis jetzt immer geklappt.

Viel Glück, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.10.2010, 14:43   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
na dann bemühe ich mal meine "Kiste"

Einschreiben ist zu teuer aber vorab per Fax an folgende Nummer ist immer angeraten: 0221- 5061 2507

Und wegen dem laufenden Ärger empfehle ich an den
Geschäftsführer, Herrn Buchholz zu schreiben und um eine Regelung zu bitten. Hat bis jetzt immer geklappt.

Viel Glück, Gruss.
Michaela

nur kurze Info,
Faxnummern der GEZ sind seit dem 04.10.2010 umgestellt worden. Die obige Faxnummer existiert nicht mehr.
Gruß
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 12.10.2010, 15:24   #5
SBS
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von SBS
 
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
Standard

Danke für eure Antworten,

dann werde ich mich mal an Herrn Buchholz wenden.


Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Nix für ungut - aber wenn man so wichtige Schreiben nicht eingeschrieben verschickt, ist man selber Schuld...
Die Nachweispflicht liegt bei Dir - und nachweisen kannst Du den temringerechten Eingang ja offenbar nicht. Da sieht es also mau aus.
Mal eine Frage in die Runde, schickt ihr wirklich die GEZ-Schreiben per Einschreiben raus ?

Ans Faxen hätte ich natürlich sicherheitshalber denken sollen !!!

Ich weiß, dass die Nachweispflicht bei uns liegt, deshalb wird auch ein Postausgangsbuch bezüglich GEZ-Schreiben geführt, zur Not müsste ich - als Mitarbeiterin - per eidesstattliche Versicherung erklären, dass das Schreiben rausgegangen ist, also mal abwarten, wie Herr Buchholz reagiert.

Liebe Grüße

SBS
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Alt 12.10.2010, 16:13   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von SBS Beitrag anzeigen
Mal eine Frage in die Runde, schickt ihr wirklich die GEZ-Schreiben per Einschreiben raus ?

Ans Faxen hätte ich natürlich sicherheitshalber denken sollen !!!
Kurze Anmerkung hierzu:
Bekanntermaßen bin ich ein "Worst-Case-Denker"...
Einen Faxsendebericht fälsche ich Dir in 10 Minuten so, dass keiner den Unterschied zu 'nem echten erkennt - das ist keine Kunst. Wenn man nicht zusätzlich einen eindeutigen Nachweise (z. B. in Form eines Einzelverbindungsnachweises für das Faxgerät) hat, ist so ein Sendebericht im Zweifelsfall nix wert.

Ich bin wirklich dazu übergangen, alles, was mir irgendwie wichtig erscheint, per Einwurfeinschreiben zu verschicken - das kostet durchaus... hat mir aber schon mehrmals Ärger erspart, wenn irgendwelche Leute behaupten, ein Schreiben sei nicht angekommen... Manchmal konnte ich so sogar nachweisen, dass die Post den Brief verschlampt hat...

Rechne in Deinem Fall einfach mal ganz einfach:
Was hätte Dich das Einschreiben gekostet...?
Und was kostet Dich die Aktion jetzt an Zeit, Geld und Nerven...?


Zitat:
Ich weiß, dass die Nachweispflicht bei uns liegt, deshalb wird auch ein Postausgangsbuch bezüglich GEZ-Schreiben geführt, zur Not müsste ich - als Mitarbeiterin - per eidesstattliche Versicherung erklären, dass das Schreiben rausgegangen ist,
Mag ja sein - belegt aber immer noch nicht den Eingang bei der GEZ - und auf den Eingang kommt es an...


Zitat:
... also mal abwarten, wie Herr Buchholz reagiert.
Aus irgendeinem Grund scheint der Frau Mohr besonders zu mögen... Aber selbst wenn er Dich auch mag: Das ist keiner der Grenzfälle, wie wir sie bei unseren Betreuten manchmal haben - sondern eigentlich eindeutig: Der Antrag ging nicht ein. Gegenteil kann nicht belegt werden.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 12.10.2010, 16:35   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

also wenn ich alles sicherheitshalber per Einschreiben verschicken würde - was (juristisch gesehen) natürlich absolut angeraten ist - würde dies meine eh' schon kärgliche Betreurvergütung weiter in die Tiefe reißen.....

Mit der Vorgehensweise Fax (mit Sendebestätigung), evt. ein "normaler Brief" hinterher und ggf. ein "Zeuge" (z.B. Opa Willi), der mir den Briefeinwurf bestätigt, bin ich bisher auf der sicheren Seite gefahren.

Sich mit der GEZ (ich hoffe, diese gibt es nicht mehr lange....) rumzustreiten, kann nervig sein. Insofern Danke für die o.g. Hinweise.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 12.10.2010, 16:47   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Zitat von thomzim Beitrag anzeigen

nur kurze Info,
Faxnummern der GEZ sind seit dem 04.10.2010 umgestellt worden. Die obige Faxnummer existiert nicht mehr.
Gruß
thomzim
Sorry Thomzin,
bei mir geht sie noch

@Chester, ich bin immer froh wenn andere Kollegen einen (Aus)weg aus einer blöden Situation wissen. Mir macht das gar nix von anderen etwas anzunehmen, in meinem Stolz kränkt mich das auch nicht. Ich habe sehr viele Klienten und werd` den Teufel tun und gute Ratschläge oder Tips von anderen versuchen abwerten oder ins Lächerliche zu ziehen, mir ist mein reibungsfreier Alltag deutlich wichtiger.

Im Übrigen muss ich Dir leider auch wiedersprechen, da ist gar nichts eindeutig. Die GEZ behauptet lediglich den Antrag nicht erhalten zu haben, was- wie wir wissen- Methode hat. Dieser Herr Buchholz scheint das auch zu wissen und regelt wahrscheinlich auch deswegen die Sache dann reibungsfrei.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.10.2010, 19:08   #9
SBS
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von SBS
 
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Sorry Thomzin,
bei mir geht sie noch

@Chester, ich bin immer froh wenn andere Kollegen einen (Aus)weg aus einer blöden Situation wissen. Mir macht das gar nix von anderen etwas anzunehmen, in meinem Stolz kränkt mich das auch nicht. Ich habe sehr viele Klienten und werd` den Teufel tun und gute Ratschläge oder Tips von anderen versuchen abwerten oder ins Lächerliche zu ziehen, mir ist mein reibungsfreier Alltag deutlich wichtiger.

Im Übrigen muss ich Dir leider auch wiedersprechen, da ist gar nichts eindeutig. Die GEZ behauptet lediglich den Antrag nicht erhalten zu haben, was- wie wir wissen- Methode hat. Dieser Herr Buchholz scheint das auch zu wissen und regelt wahrscheinlich auch deswegen die Sache dann reibungsfrei.

Grüsse Michaela
Ich sehe auch den Sinn und Zweck dieses Forums, Hilfestellung zu geben und natürlich auch zu bekommen.

Wir werden bei der GEZ jetzt auch dazu übergehen, den Schriftverkehr zu faxen, zumal unser Faxgerät über Einzelnachweise verfügt.

Reicht faxen nicht allein aus?

Faxe sind laut ZPO als Datenübertragung zulässig. Wo nimmt die GEZ den Anspruch her, nur Originale anzuerkennen.

Gruß SBS
SBS ist offline  
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Alt 12.10.2010, 21:40   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
@Chester
Schön gesprochen.
Was das mit der gegenständlichen Thematik zu tun hat, ist mir allerdings rätselhaft.

Ganz offenkundig hast Du aus irgendwelchen Gründen halt scheinbar mehr Erfolg bei der GEZ, als sonst der Fall ist.
Das ist doch schön - und vielleicht mag Dich der Chef ja wirklich und sieht über die sonst üblichen GEZ-Gepflogenheiten hinweg... ist doch alles möglich, hm?


Zitat:
Im Übrigen muss ich Dir leider auch wiedersprechen, da ist gar nichts eindeutig.
Herrje, was soll ich sagen - hab's in 'ner Fristsache mit 'nem Faxprotokoll als Nachweis versucht und bin genau bis zum mitleidigen Lächeln des Richters gekommen...
Mag ja sein, dass der Herr Buchholz das im einen oder anderen Fall lockerer sieht - drauf wetten sollte man da aber eher doch nicht.


Zitat:
Zitat von SBS Beitrag anzeigen
Ich sehe auch den Sinn und Zweck dieses Forums, Hilfestellung zu geben und natürlich auch zu bekommen.
Sinnvoll ist das Zauberwort - und was sinnvoll ist und was nicht, liegt doch oft stark im Auge des Betrachters. Ganz klar.
Sinnvoll ist es doch offensichtlich, wichtige Briefe (insbesondere Fristsachen) per Einschreiben aufzugeben. Wem das zu teuer ist, dem sollte zumindest bewusst sein, dass so manche sinnvoll erscheinende Alternative nicht unbedingt genauso "sicher" ist.

Genau durchdacht ist das übrigens gar nicht so dramatisch teuer - in so manchen Eilsachen ist z. B. klar, dass schnell eine Rückmeldung erfolgen wird, wenn alles geklappt hat... oder dass man ggf. per Telefon unkompliziert nachhaken kann, ob ein regulärer Brief oder ein Fax angekommen ist... Da kann man sich ggf. das Einschreiben schenken.
In manchen Fällen erspart ein Einschreiben vielleicht kein Geld, aber Zeit und Nerven, da der Nachweis klar vorliegt - und das ist mir persönlich zumindest durchaus auch ein paar Euro wert.

Aber klar - muss jeder für sich selber entscheiden...
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