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Gesundheitsfürsorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitsfürsorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Heute Morgen waren wir eigentlich verabredet die von mir betreute ältere Dame zum Gottesdienst abzuholen (eigentlich festes Programm am Sonntag, ...


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Alt 17.10.2010, 10:40   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 12
Standard Gesundheitsfürsorge

Heute Morgen waren wir eigentlich verabredet die von mir betreute ältere Dame zum Gottesdienst abzuholen (eigentlich festes Programm am Sonntag, so haben wir sie auch kennen gelernt). Da wir den Termin schon anfang der Woche gemacht hatten, rief ich gegen halb neun an um nachzufragen ob sie tatsächlich mitkommt. Am Telefon berichtete sie, sie sei erkrankt und würde nicht mitkommen. So weit, so gut.
Da die GEsundheitsfürsorge mit im Betreuungsbeschluss steht, kündigte ich an am Nachmittag mal vorbei zu schauen wie es ihr geht. Eine halbe Stunde später nun meldet sich der Sohn auf meinen Mailbox, seine Mutter und er wären am Nachmittag wie schon länger geplant gemeinsam unterwegs, ich bräuchte nicht zu kommen. Und überhaupt, "bis die ganze Sache geklärt wäre sollte ich weder Kontakt aufnehmen, noch mich blicken lassen..."
Im Augenblick gehe ich davon aus dass er (und möglicherweise auch die Betreute, dann aber unter seinem Druck) Einspruch gegen den Betreuungsbeschluss eingelegt haben. Inzwischen weiß ich, solange das Gericht nicht anders entscheidet habe ich die Betreuung.
Meine Frage jetzt in die Runde: Wenn ich heute Nachmittag vor der Tür stehe um mich kurz von der Gesundheit der betreuten Mutter zu überzeugen und der Sohn mir den Zugang zum Haus untersagt, habe ich dann die Möglichkeit mir gegen seinem Willen zugang zum Haus zu verschaffen, oder wäre das Hausfriedensbruch? Ich will nicht eskalieren, mache mir aber ernsthaft Sorgen um seine Mutter.

Olav
Olav_v_G ist offline  
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Alt 17.10.2010, 11:26   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Halllo Olav,

irgendwie beschleicht mich beim Lesen ein seltsames Gefühl..... Betreute zum gemeinsamen Gottesdienst abholen?
Versteh mich bitte richtig- aber das ist nicht der Job eines rechtlichen Vertreters sonden reines, und leicht seltsam anmutendes Privatvergnügen. (Nicht wegen dem Glauben an sich)

Zu Deiner Frage: Du hast heute morgen mit Deiner Betreuten telefoniert. Gab es da Anhaltspunkte, dass irgendetwas Dein sofortiges Eingreifen erforderlich macht? Anscheinend nicht.
Deshalb würde ich die von Dir angesprochenen Aktionen heute unterlassen.

Es gibt hinsichtlich der gesamten Betreuungssituation anscheinend noch Klärungsbedarf, den würde ich erst mal gelassen abwarten.

Und da Du sofortigen Handlungsbedarf beim Telefonat nicht gesehen hast (wir müssen uns z.B. bei einem Schnupfen oder leichter Unpässlichkeit nicht sofort noch davon überzeugen, dass der Betreute zwar niest aber auch atmet) würde ich an deiner Stelle den Sonntag geniessen und keinen, wahrscheinlich unnötigen, Aufriss veranstalten. Nix für ungut.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.10.2010, 14:03   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 12
Standard

Hallo Michaela,

das mit dem Gottesdienst hat auch nichts mit der Betreuung zu tun. Wir kennen uns seit fast 8 Jahre eben über die Gemeinde und da das Ehepaar (damals) keinen Auto hat und wir auf dem Weg da vorbei kommen hat sich das einfach ergeben. Als dann ihr Mann nicht mehr aus dem Haus konnte, bis zu seinem Tod in Juni, haben wir das einfach so beibehalten. Auf diese Art und Weise kommt sie mindestens einmal die Woche mal aus dem Haus unter Menschen, wenn in der Gemeinde andere Termine anstehen wo sie gerne teilnehmen will, wie der Seniorennachmittag einmal im Monat, fahre ich ebenfalls, wenn es meinen Terminkalender zuläßt.
Im Frühjahr stand dann die Frage der Betreuung im Raum und bin ich gefragt worden ob ich hierzu bereit wäre. Im Bremen sind Betreuer halt Mangelware und da ich die Situation bereits kannte, schien es auch dem Gericht eine gute Idee.

Meine Sorge ist, dass der noch im Haus wohnende Sohn seine Mutter stark unter Druck setzt. Hierfür gibt es einige Anhaltspunkte, weswegen das Gericht auch die zunächst eingestellte Kontrollbetreuung in eine "normale" Betreuung gewandelt hat.

Der ganzen Hintergrund ist ein wenig verzwickt, viel komplizierter als sich eben "schnell" und vor Allem in ein öfentliches Forum klären lässt, trotzdem ist Deine Einschätzung hilfreich.

Vielen Dank,

Olav

Ergänzung:
Beim Anruf heute Morgen hatte ich nicht das GEfühl sofort etwas unternehmen zu müssen, in dem Fal hätte ich mich auf dem Weg gemacht und nachgeschaut. Allerdings beschlich mir nach dem Anruf des Sohnes das ungute Gefühl, dass er seine Mutter um jden Preis von mir weg haben will. In seinem Umfeld sagte jemand vor kurzem über ihm: "Er setzt durch was er sich in seinem Kopf gesetzt hat, auch wenn er auf dem Weg dahin entdeckt, dass es ihm schadet..." Da in der Vergangenheit bereits unterlassene Hilfeleistung (drei stunden liegen lassen nach sturz, damit sie lernt nicht aus ihrem Rollstuhl aufzustehen...) und Freiheitsberaubung (anketten vom Rollstuhl, damit sie nicht durch die Wohnung fährt...) vorgefallen sind, mache ich mir doch gedanken was da läuft. Morgen werde ich mal kurz mit dem Rechtspfleger sprechen, sehen wie er die Lage einschätzt.

Geändert von Olav_v_G (17.10.2010 um 14:09 Uhr)
Olav_v_G ist offline  
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Alt 17.10.2010, 14:45   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Hallo Olav

Das liest sich ja ganz knackig, was Du da zum Schluss geschrieben hast.
Ich hoffe, Du hast gute Nerven, denn es kommt wirlich vor, dass Angehörige - wie der Sohn - keinen Bock darauf haben, dass jemand von außen in die Familie hineinschaut und die vorhandenen Abgründe aufdeckt.

Wenn die Verhältnisse bei Deiner Betreuten so kriminell sind, dass der Sohn körperliche oder seelische Schäden bei seiner Mutter in Kauf nimmt und sie der Freiheit beraubt (=strafbar), nur um seine Ruhe zu haben, dann wirst zu dich mit einem ziemlich hartnäckigen Kotzbrocken herumprügeln müssen. Das braucht Kraft und Erfahrung in solchen Dingen.

Hier ist auch zu überlegen, ob der anstehende Arbeitsaufwand und Streß (beides reichlich viel) Dir als Ehrenamtlichem zuzumuten ist, sollte hinterfragt werden. Frage auch den Rechtspfleger wie weit Du Dir hier Anwaltliche Unterstützung hinzuziehen kannst und sollst.
Wenn Dir die Nummer zu hart werden sollte, kannst Du die Betreuung auch an einen Profi abgeben und selber eher unterstützend dabei bleiben.
Solche Kämpfe mit geldgierigen oder durchgeknallten Angehörigen können Betreuer sehr belasten und dann ist es gut, wenn Du aus der Schusslinie gehen kannst, bevor es Dich trifft und Du Schaden nimmst.

Ich will Dir damit nicht zu nahe treten oder unterstellen, dass Du das nicht könntest. Dafür kenne ich Dich schließlich nicht genug. Aber sei bitte vorsichtig und denke nicht nur an Deine Betreute sondern auch an Dich und Deine (seelische) Gesundheit.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.10.2010, 15:37   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 12
Standard

Hallo Imre,

nachdem ich vor gut drei Jahre aufgrund meiner Arbeitsbelastung gesundheitlich in Probleme geraten bin, habe ich mir gesagt, dass nichts es Wert ist meine Gesundheit für anderen auf dem Spiel zu setzen. Aus dem Rettungsdienst kenne ich noch den Spruch "Eigensicherung geht vor..." und das gilt für mich auch in diesem Fall.
Zwar mache ich mir Gedanken, aber ich habe nicht vor mich zu verausgaben, jedenfalls nicht für 323 Euro im Jahr. Da bin ich "egoistisch" genug zum Gericht zu gehen und um einen Berufsbetreuer zu bitten.

Trotzdem Danke für die sorgende Worte es tut gut zu wissen, dass man nicht alleine steht.

Olav
Olav_v_G ist offline  
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Alt 18.10.2010, 14:03   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.

Zitat:
Zitat von Olav_v_G Beitrag anzeigen
Meine Frage jetzt in die Runde: Wenn ich heute Nachmittag vor der Tür stehe um mich kurz von der Gesundheit der betreuten Mutter zu überzeugen und der Sohn mir den Zugang zum Haus untersagt, habe ich dann die Möglichkeit mir gegen seinem Willen zugang zum Haus zu verschaffen, oder wäre das Hausfriedensbruch? Ich will nicht eskalieren, mache mir aber ernsthaft Sorgen um seine Mutter.
Hol die Polizei, erzähle denen, dass hinter der Tür dort eine alte Frau lebt die Du betreust, sie Dir glaubhaft versichert hat, dass sie sehr krank sei, Du Gesundheitsfürsorge als Betreuer hast (schön Deine Unterlagen mitnehmen) und den Zustand nicht überprüfen kannst, da man Dich nicht in die Wohnung Deiner Betreuten läßt.

Nun kann ich nur für Berlin reden, es wird aber in allen anderen Bundesländern ähnlich sein: Die Beamten dürfen zur Gefahrenabwehr die Wohnung betreten und den Gesundheitszustand Deiner Betreuten mehr oder weniger begutachten. Wie die das machen - so mit Tür eintreten usw. - weiß ich nicht. Das hängt auch davon ab was Dir Deine Betreute am Telefon für eine Krankheit geschildert hat.

Bei einem kleinen Schnupfen wird die Polizisten wohl nichts machen; eher bei akuten Herzproblemen (z.B.).

Also mit Fingerspitzengefühl an die Sache gehen und überlegen ob es wert ist einen Kleinkrieg mit Angehörigen anzufangen.

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Alt 18.10.2010, 15:42   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Meine Güte Tom,

lebst Du im wilden Osten?

Olav ist rechtlicher Betreuer und nicht bei der GSG 9. Er hat als Aufgabenkreis die Gesundheitsfürsorge und nicht die Lizenz zum Hausfriedensbruch.

Wenn das Haus dem Sohn gehört, kann der jederzeit jedermann – auch dem Betreuer der Mutter - ein Hausverbot erteilen.

Wenn Olav der Zutritt zu seiner Betreuten verboten wird, hat er drei Möglichkeiten:
1.
Informationen bei Dritten einholen, d. h. engen Kontakt zu Hausarzt und Pflegedienst halten.
2.
Zutritt zur Betreuten beim (Zivil-)Gericht einklagen. Wenn es sein muss, geht das per e. A. sehr schnell.
3.
Abwägen, ob er sich aufarbeiten oder die Betreuung abgeben will.

Geändert von Bolder (18.10.2010 um 15:51 Uhr)
Bolder ist offline  
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