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Frage zu Beschwerde über Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Beschwerde über Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich möchte gerne wissen, was man da machen kann, wenn ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer gegen die Schweigepflicht verstoßen ...


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Alt 19.10.2010, 13:47   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
Frage Frage zu Beschwerde über Betreuer

Hallo,

ich möchte gerne wissen, was man da machen kann, wenn ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer gegen die Schweigepflicht verstoßen hat und außerdem der begründete Verdacht besteht, dass mit dem Vermögen der betreuten Person unwirtschaftlich umgegangen wurde.

Welche Möglichkeiten gibt es da?

Vielen Dank im Voraus
Gruß Julia
Julia ist offline  
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Alt 19.10.2010, 14:46   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Julia,

erstmal herzlich Willkommen im Forum

Die Frage ist sehr allgemein gehalten, deswegen kann ich auch nur sehr allgemein antorten: in einem solchen Fall kann man sich beim Betreuungsgericht beschweren.
Die Beschwerde sollte allerdings stichhaltig und nachprüfbar sein.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 19.10.2010, 16:58   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
ich möchte gerne wissen, was man da machen kann, wenn ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer gegen die Schweigepflicht verstoßen hat
Welche Schweigepflicht meinst du denn?

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 22.10.2010, 21:51   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
... wenn ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer gegen die Schweigepflicht verstoßen hat und außerdem der begründete Verdacht besteht, dass mit dem Vermögen der betreuten Person unwirtschaftlich umgegangen wurde.
Gruß Julia
.............................................
Hallo Julia,
Deine genannten Verdachtsmomente sollten auch nachweisbar sein, d.h. Du solltest konkret benennen können wann/wo/wie/wem gegenüber eine Verletzung der Schweigepflicht erfolgte. .... "unwirtschaftlicher Umgang mit dem Vermögen Betroffener", es wird schwierig sein, solche eine Beschuldigung aufrecht zu erhalten, denn:
- der Betreuer wird sich an den Wünschen des Betreuten orientieren (§ 1901 BGB) und wichtige Angelegenheiten mit dem Betroffenen besprechen u n d Betreuer werden durch das Betreuungsgericht im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung und anderer Vorschriften kontrolliert und überprüft.

Aber man kann sich selbstverständlich jederzeit an das zuständige Betreuungsgericht wenden, von dort werden dann Prüfungen eingeleitet. Grüße andre

andre ist offline  
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Alt 23.10.2010, 00:07   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Genau, wie Andrè sagt. Bei Gericht das schriftlich mitteilen und um Rechnungslegung bitten, auch wenn diese noch nicht fällig sein sollte. Und um Rückmeldung des Gerichts, was herausgekommen ist. Bitte mit Fristsetzung.

Dafür ist z.B. der Rechtspfleger zuständig.
Thema kommt mir irgendwie bekannt vor.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 23.10.2010, 23:50   #6
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1,098
Standard

Moin,

das sind sehr schwere Vorwürfe, die u.U. strafrechtlich relevant sind. Eine Schweigepflicht gem 203 StGB gibt´s für Betreuer eigentlich nicht, da sie sonst nicht arbeiten könnten (z.B. verstosse ich bei jedem Sozialhilfeantrag gegen die Schweigepflicht hinsichtlich der "Bankgeheimnisse"). Daher müsstest Du schon nachweisen, an welcher Stelle der Betreuer leichtfertig und ungerechtfertigt Informationen preisgab.

Der Umgang mit dem Geld ist jederzeit nachvollziehbar. Der Vorwurf der "Verschwendung" aber wieder relativ.
Tomas11 ist offline  
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Alt 24.10.2010, 09:49   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
das sind sehr schwere Vorwürfe, die u.U. strafrechtlich relevant sind.
Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Zitat:
Eine Schweigepflicht gem 203 StGB gibt´s für Betreuer eigentlich nicht, da sie....
......nicht unter die dort genannten Berufsgruppen fallen. Lass „eigentlich“ weg, dann passt es.

Zitat:
........da sie sonst nicht arbeiten könnten (z.B. verstosse ich bei jedem Sozialhilfeantrag gegen die Schweigepflicht hinsichtlich der "Bankgeheimnisse").
Aha, Du bist die Deutsche Bank


Bevor weitere Mythen verbreitet werden:

I google that for you

Also, selbst wenn ein Betreuer außerdem/zusätzlich als Rechtsanwalt, Sozialpädagoge usw. tätig ist, werden ihm die Geheimnisse nicht im Rahmen dieser Tätigkeit sondern in seiner Eigenschaft als Betreuer anvertraut. Und der Betreuer ist nun mal nicht im 203 erwähnt. Der (.....hab hier mal was raus, allzu heftig muss man Kollegen nicht angehen M. Mohr) , den Du vorstehend beim Sozialhilfeantrag mit der Schweigepflicht verzapfst, nennt sich Mitwirkung gem. § 60 SGB I.

Allerdings hat kein Betreuer die Lizenz, mit privaten Informationen seines Betreuten auf dem Marktplatz hausieren zu gehen. Falls der Betreuer an Dritte „private Informationen/Geheimnisse“ seiner Betreuten grob fahrlässig oder gar vorsätzlich weitergibt und den Betreuten dadurch ein Schaden entsteht, dann haftet der Betreuer zivilrechtlich dafür.
Bolder ist offline  
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Alt 24.10.2010, 11:26   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Nichts für ungut, aber leider kann ich mit so widersprüchlichen Aussagen nicht viel anfangen.

Es geht zum einen darum, dass von den Betreuern Privatgeheimnisse gegenüber Dritten unbeteiligten Personen preisgegeben wurden, und zum anderen geht es darum, dass die betreute Person verwirrt und schwer dement war und das Urteilsvermögen mehr als stark eingeschränkt war und während der Betreuung zum Teil wertvolle Sachen "verschwunden" sind, neue Sachen angeschafft wurden, die ihr angeblich schon am nächsten Tag nicht mehr gefielen (obwohl sie kaum noch etwas sehen konnte und solche Dinge schon am nächsten Tag nicht mehr wußte) und im Austausch "auf Wunsch der Betreuten" dann wieder neue Sachen und noch so ein paar Dinge mehr.

Ich möchte hier verständlicherweise nicht zu sehr ins Detail gehen.

Von daher stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, in dieser Sache etwas zu unternehmen.

Viele Grüße
Julia
Julia ist offline  
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Alt 24.10.2010, 11:38   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Julia,

allzu viele, oder beser gesagt grundsätzliche Widersprüche kann ich in den Antworten nicht erkennen.

Zitat:
Ich möchte hier verständlicherweise nicht zu sehr ins Detail gehen.
Ohne klare Aussagen können wir wirklich nicht antworten. Das was Du schreibst empfinde ich irgendwie als "neblig". Meiner Ansicht nach keine gute Basis für Beschwerden oder Klagen. Die haben nur Sinn bei überprüfbaren Fakten.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.10.2010, 12:45   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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[quote=Julia;43521], dass von den Betreuern Privatgeheimnisse gegenüber Dritten unbeteiligten Personen preisgegeben wurden, ... und während der Betreuung zum Teil wertvolle Sachen "verschwunden" sind, neue Sachen angeschafft wurden, die ihr angeblich schon am nächsten Tag nicht mehr gefielen (obwohl sie kaum noch etwas sehen konnte und solche Dinge schon am nächsten Tag nicht mehr wußte) und im Austausch "auf Wunsch der Betreuten" dann wieder neue Sachen und noch so ein paar Dinge mehr.
..............................................
Hallo Julia,
der rechtliche Betreuer regelt die rechtlichen Angelegenheiten des Betroffenen so, wie dieser es tun würde, wenn er gesund wäre. Bei Anträgen auf Leistungen aller Art gehört dazu, dass erforderliche Angaben gemacht werden. (Mitwirkungspfichten) Was Du beschreibst klingt so, als hat der Betreuer Dritten Unbeteiligten gegenüber Informationen weitergegeben... ohne dass es hierfür möglicherweise einen Grund dafür gab ?? Dann sollten Sie den Betreuer zunächst versuchen direkt dazu zu befragen. Wenn "wertvolle Dinge verschwunden sind", so muss das nicht das Verschulden vom Betreuer sein.... er ist nicht für alles verantwortlich .... Aber alles ist überprüfbar: am Beginn der Betreuung wird ein Vermögensverzeichnis erstellt (für das Betreuungsgericht) , der Betreuer muss viele Bestimmungen bei Vermögensverfügungen einhalten und sich manches vom Gericht genehmigen lassen. (siehe BGB, und FamFG)
Grüsse andre
andre ist offline  
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