Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist vorzeitiges Erbe geschütztes Vermögen bei ALG II? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage zum Erbe als geschütztes Vermögen.
Ein Betreuter, 42 Jahre alt, bezieht ALG II.
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
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Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage zum Erbe als geschütztes Vermögen. Ein Betreuter, 42 Jahre alt, bezieht ALG II. Seine Mutter möchte demnächst ihr Haus verkaufen und ihm als vorzeitiges Erbe 10.000 Euro geben. Wird dieses Geld bei der Arge angerechnet und werden ihm folglich die Leistungen eingestellt? Oder ist ein vorzeitiges Erbe geschützes Vermögen? Liebe Grüße silencer |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Nicht mal Erbe ist geschützt.
Die 10.000 € oder sonstwas fürn Geld sind im ersten Monat - also in dem, in dem das Geld reinkommt - Einkommen und ab dann Vermögen. D.h., er kriegt so lange kein Geld von der ARGE, bis das Vermögen bis zur Vermögensschongrenze abgeschmolzen ist. Wie dieser "Abschmelzungsprozeß" allerdings abläuft , sind Einzelfallsachen. D.h., die ARGE akzeptiert nicht immer, wenn das Geld zu schnell verbraucht wird. Ich hatte hier mal n ähnlichen Fall, bei dem akzeptiert wurde, dass die Betroffenen sich n vollkommen neues Schlafzimmer gekauft hat, obwohl das Alte noch frisch war, weil sie in dem Alten vergewaltigt worden war; aber in einem anderen Sachverhalt war nicht akzeptiert worden, dass sich das betreffende Ehepaar, beide unter Betreuung, unabgestimmt ein neues Auto gekauft haben. Die haben dann dagesessen. Am Besten du erkundigst dich darüber bei der ARGE, weil es Dispositionsmöglichkeiten gibt. Lass dir aber für den Betreuten gute Argumente einfallen. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (20.10.2010 um 04:55 Uhr) |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
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Hallo Rudi,
hm, ist ja eine blöde Situation. Einerseits kann ich natürlich verstehen, dass es nicht geht, dass einer Sozialleistungen bekommt, obwohl er Vermögen auf der Kante liegen hat. Auf der anderen Seite schon doof, wenn die Eltern den Kindern ein Erbe auszahlen wollen und die können sich davon gar nichts kaufen, ein Auto oder ein Haus z.B.. Ich hab mal ein bisschen gegoogelt und hier Folgendes gefunden: Geschütztes Vermögen "Bei dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld wird eigenes Vermögen angerechnet. Dabei gibt es folgende Freibeträge: Für jeden Partner der Bedarfsgemeinschaft gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr. Vor dem 1. Januar 1948 Geborene haben einen Freibetrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von 33 800 Euro. Für ein minderjähriges Kind gibt es einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 4100 Euro" Also der Betreute ist 42, hat er dann einen Freibetrag i.H.v. 6.300 Euro, die ihm nicht angerechnet werden? Oder gilt das nur für bereits vorhandenes Vermögen? LG silencer |
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#4 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
genau dazu hat Rudi doch schon etwas geschrieben in seinem Text. Im Monat des Zuflußes ist es Einkommen, dann Vermögen. Gruß, Andreas |
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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mal ne Milchmädchenrechnung.
Nehmen wir an, er hat schon 4000,- € auf der Kante und kriegt jetzt noch 10.000,- € Erbe aus warmer Hand. Macht das 14.000,- €. Im ersten Monat hat er dann also kein Anspruch auf Hartz IV, weil er Einkommen hat. Ab dem 2. Monat hat er kein Anspruch, weil er Vermögen hat und muss dies erst abschmelzen auf 6.300,- € - nach deiner Rechnung. ... und dieses ganze Spiel geht immer und immer wieder von Vorne los, wenn Geld reinkommt, Geschenke, Erbschaft, Lottogewinn etc. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (20.10.2010 um 14:08 Uhr) |
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#6 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1
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Man kann aber auch das Geld in einen Rentensparvertrag ( Zb.Riester Rente) einzahlen. Dann ist es vor dem Zugriff der ARGE geschützt.
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Möglich ist auch ein Bausparvertag (zum Erwerb eigenen Wohnraums), der ist IMHO auch geschützt.
Egal wie, es muß jedenfalls beim nächsten Verlängerungsantrag angegeben werden (auch wenn es unterhalb der Vermögensfreigrenze liegt). Daher ist es sicherlich schlau, mit dem Teamleiter bei der ArGe zu sprechen, bevor es vollendete Tatsachen gibt.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Juchheißa, so langsam kriegen die Antworten die Kurve. Ich dachte jetzt wird es schräg: Die Berechnung mit den 150,00 € pro Lebensjahr bezieht sich nicht auf den allgemeinen Freibetrag - der liegt bei ALG2 Empfängern auch nur bei 2600,00 € auf dem Konto oder Sparbuch (was unter dem Kopfkissen liegt weiß keiner) - sie beziehen sich auf den Vorsorgegebundenen Bereich. Das sind z.B. Rentenversicherungen und ggf. auch ein Bausparvertrag (bin ich mir alber nicht sicher). Da darf ein altersbezogener Betrag angespart werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo Imre Holocher,
ich gebe Ihnen recht, dass im Bereich des SGB XII eine Vermögensfreigrenze von 2600€ gilt. Im Bereich des SGB II sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Hier liegt die Vermögensfreigrenze bei 150,00 € pro Lebensjahr (mindestens jedoch 3.100€) + 750,00 € für notwendige Anschaffungen. Siehe hierzu § 12 Abs. 2 SGB II. Zitat:
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#10 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Bodhi
Zitat:
Selbst für die Anschaffungsrücklage müssen wir hier gelegentlich ernsthafte Disskussionen mit der ARGE führen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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