Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

E-Postbrief

Dies ist ein Beitrag zum Thema E-Postbrief im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, es gibt ja jetzt den E-Postbrief. Ist er den "normalen" Briefen gleich zu stellen? Wird er von den Behörden ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 21.10.2010, 09:36   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 26
Standard E-Postbrief

Hallo,
es gibt ja jetzt den E-Postbrief.

Ist er den "normalen" Briefen gleich zu stellen?
Wird er von den Behörden als Dokument anerkannt?

Die Idee finde ich genial.
Wenn das so wäre, würde das für mich als Betreuerin
eine große Erleichterung darstellen.

Danke und Gruß
Sternschnuppe
Sternschnuppe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 10:16   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

den E-Postbrief fand ich auch genial, bis ich mich angemeldet hatte. Nur Murks. In meiner naiven Einfalt ging ich davon aus - Brief schreiben, frankieren, absenden.

Oh nein, erst muss man die Portokasse auffüllen, dann kann man weiter machen. Steht bloß nirgendwo.

Dann kann ich falsch Entwürfe nicht löschen, klappt einfach nicht.

Das Briefschreiben finde ich auch nicht so toll, mal werden Absätze erkannt, mal nicht. Da wird Layout zum Glücksfall.

Unterschrift geht natürlich nicht. Dabei würde ich gerne meine eingescannte Unterschrift einfügen. Klappt aber nicht.

Vielleicht geht es ja nur bei mir nicht, aber ich schreibe meine Briefe wie bisher ganz normal, die Briefmarken drucke ich mir über Deutsche Post | Internetmarke | Online Porto drucken aus, und der nette Postbote nimmt sie vormittags immer mit. Da geht's auch ohne E-Brief.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2010, 20:04   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
Standard

...wobei ja auch bei der Internetmarke eine Portokassse aufzufüllen ist....

Zum E-Postbrief:

meine ersten Gehversuche damit haben mich auch nicht überzeugt. Für das Betreuungsbüro werde ich ihn zukünftig wohl nicht nutzen. Oder aber erst, wenn er verbessert wurde.

Die von mir eingegebene Fusszeile mit dem Hinweis auf die Legitimitation durch das Post-ident-Verfahren, also Gültigkeit auch ohne Unterschrift, wurde bei meinen Versuchen nie mit abgedruckt.

Jetzt nutze ich den E-Postbrief nur noch zum Lottospielen. Das scheint zu klappen, zumindest was die Scheinabgabe betrifft. Gewonnen habe ich damit noch nichts
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2010, 16:15   #4
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von GerdK
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
Standard E-Postbrief

Zitat:
Zitat von Sternschnuppe Beitrag anzeigen
Hallo,
Ist er den "normalen" Briefen gleich zu stellen?
Wird er von den Behörden als Dokument anerkannt?
Sternschnuppe
Der E-Postbrief kann wie eine eMail geschrieben werden und wie eine eMail zugestellt werden,- wenn der Empfänger auch Teilnehmer ist. Er kann aber klassisch zugestellt werden.
Wie im nichtelektronischen Leben auch, muss natürlich "vorher" die Portokasse gefüllt sein!
Ein Einschreiben geht auch vom PC aus, Du bekommst sofort eine Bestätigung mit qualifizierter elektronischer Signatur, das wird von den Gerichten auch anerkannt.
Du selbst kannst auch ein Schreiben mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) senden. Eine eingescannte Unterschrift ist dabei überflüssung und kontraproduktiv weil sie etwas falsches signalisiert. Dafür gibt es ja die QES nach dem Signaturgesetz.
Hier sind die Rechtsgrundlagen zu finden, welche Dokumente anerkannt werden und welche Ausnahmen es gibt:
Bundesnetzagentur Rechtsgrundlagen
Ich empfehle auch gerne dieses Buch:
Hähnchen, Susanne: Elektronischer Rechtsverkehr - Ein praktischer Leitfaden. für Rechtsanwälte, Notare, Studierende und andere Interessierte. Books on Demand GmbH, Auflage: Neuaufl. (Februar 2007), ISBN 3833492678
Es ist auch für Nichtinformatiker verständlich und angereichert mit etwas Humor. (14,80 EURO)

Was jetzt schon funktioniert ist EGVP, das elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach. Mit DE-Mail wird dann eine weitere Lücke geschlossen werden. Bei allen diesen Verfahren ist es notwendig sich "vorher" kundig zu machen. Neben den neuen Möglichkeiten gibt es auch neue Gefahren.

Zurück zum E-Postbrief und Deinen Fragen:
Gerade für Betreuungsbüros im Zusammenhang mit "Einschreiben" bietet der E-Postbrief jetzt schon eine erhebliche Zeitersparnis, - Zeit die dann für die eigentliche Betreuungsarbeit genutzt werden kann!

einen schönen Sonntag noch, wünscht,
Gerd
--
GerdK ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2010, 10:00   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
Standard

Ich hänge mich hier eben mit einer weiteren Erfahrung zur Internetmarke dran, weil ich den Forumsgenossen nicht vorenthalten möchte, dass ich hiermit gerade massive Probleme habe.

Ich habe in einer Sache Ärger mit einer Frist bekommen und mal genauer nachgeforscht. Hierbei stellte ich fest, dass nicht nur das entsprechende Einschreiben mit welchem die Frist gewahrt werden sollte, bei der Post hängengeblieben ist, sondern nun auch schon mein Ersatz-Einschreiben und -wie ich nun nach stichprobenartiger Überprüfung weiterer Sendungen erschüttert festgestellen musste- noch weitere Einschreiben aus jüngerer Vergangenheit allesamt irgendwo im Logistikzentrum der Post herumgammeln.

Im Moment kann ich also nur allen raten, die Finger von der Internetmarke zu lassen. Ich werde nun auch wieder auf die Ableckmarke umsatteln.

Grüße, Flafluff.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2010, 10:35   #6
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von GerdK
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
Standard

Moin,
Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Erfahrung zur Internetmarke
was hat jetzt die Internetmarke mit dem E-Postbrief gemeinsam?

Beim Einschreiben mit E-Postbrief gibt es direkt nach dem Absenden eine gerichtsverwertbare Quittung mit elektronischer Signatur.

Die Internetbriefmarke ist ein Postwertzeichen,- nur das dieses selbst gedruckt werden kann. Hier eignen sich z.B. die Zweckform Etiketten Nummer 3490 für Laserdrucker oder Tintendrucker sehr gut. Die Etiketten kann mensch direkt online anwählen, Justierprobleme gibt es daher nicht. Ich habe dann in ca. 5 Minuten 24 Briefmarken und auch gleich eine Rechnung zum Ausdrucken für die Buchhaltung. Die Kosten werden per Lastschrift abgebucht. Keine Portokasse führen, kein Kassenbuch, kein Warten in einer Schlange, - mehr Zeit für die eigentliche Arbeit! Keinen Sinn macht das Drucken auf DIN A4 Papier mit händisch ausschneiden und selbst aufkleben. Die Briefe werden maschinell verarbeitet, das ist zu akzeptieren, abgelöste Briefmarken führen zu Problemen.

frohes Schaffen, wünscht,
Gerd
--
GerdK ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2010, 10:40   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
Standard

Zitat:
Zitat von GerdK Beitrag anzeigen
was hat jetzt die Internetmarke mit dem E-Postbrief gemeinsam?

....natürlich nichts.

Hallo Gerd,

ich wollte für meinen Hinwies nicht gleich einen neuen Faden eröffnen, daher habe ich den Exkurs ins Nebentopic unternommen.

Wenn es allerdings hier zu sehr stört, kann ich es gerne wieder rausnehmen und einen Extrafaden dafür aufmachen.


Übrigens: danke sehr für Deine fundierten Infos zum Epostbrief (nicht nur als Brücke zum Thema gedacht).

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2010, 13:32   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

bisher hatte ich mit der Internetmarke nur ein Problem. Ich bekam einen Brief zurück, weil auf der Marke u. a. "09-10" stand. Der zustellende Postbote meinte, die Internetmarke wäre nur im September 2010 gültig (ich hatte ihn im Oktober aufgegeben), und sandte den Brief zurück. Na ja, war wohl eine Hilfskraft ohne Kenntnis der Materie.

Zum EGVP:

Wie sind da die Erfahrungen ? Kann man für die Jahresabrechnung die Kontoauszüge und die Belege einscannen und alles per EGVP übersenden ?

Eine wirkliche Erleichterung wäre es nicht, wenn ich mitunter 20 - 50 Auszüge und Belege einscannen soll.

Und die RP würden wohl ob des Ansinnens, so eine moderne Technik nutzen zu müssen, am Rande eines Herzinfarktes stehen. Jedenfalls einige.

Gruss

Andreas

Geändert von AndreasLübeck (10.11.2010 um 13:41 Uhr)
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2010, 11:24   #9
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von GerdK
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
Standard

Guten Tag,

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Der zustellende Postbote meinte, die Internetmarke wäre nur im September 2010 gültig
Das wollte ich jetzt mal offiziell beantwortet haben und habe gleich mal nachgefragt, - gerade kam die Antwort:
----------------------------------------------------------------
Internetmarke, Ticketnummer: BR00xxxxxx.


Sehr geehrter Internetmarke Kunde,

gerne beantworten wir Ihre Anfrage zu Ihrer Portokasse A001xxxxxxx.


INTERNETMARKEN sind unbegrenzt gültig. Somit gibt es keinerlei Einschränkungen für den Zeitpunkt der Einlieferung bzw. die Verwendung dieser Marken. Sie können Ihre INTERNETMARKEN entweder gleich aufkleben oder für eine spätere Nutzung aufheben.


Mit freundlichen Grüßen

--
Ihr Kundenservice BRIEF

Deutsche Post AG
Kundenservice BRIEF
53247 Bonn
Deutschland
-----------------------------------------------------------------

Zum EGVP
Für die Abrechnung gab es mal dieses Pilotprojekt:
http://www.justiz.nrw.de/WebPortal/O...tung/index.php

Abrechnungsverkehr Betreuervergütung

Wie ich gerade gesehen habe ist die Seite entfernt worden.

Mag sich jetzt jeder seine eigene Meinung bilden warum das so ist!

verärgert grüßt,
Gerd
--
GerdK ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:39 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27