Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer als Drittschuldner im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
haben eben einen Pfüb zugestellt bekommen.
Der Betreuer soll Drittschuldner aufgrund Treuhandvertrag gem. § 677 BGB ( Geschäftsführer ) ...
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Forums-Azubi
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Beiträge: 45
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Hallo,
haben eben einen Pfüb zugestellt bekommen. Der Betreuer soll Drittschuldner aufgrund Treuhandvertrag gem. § 677 BGB ( Geschäftsführer ) sein. Es werden die Ansprüche auf Auszahlung aller zugegangenen und künftig zugehenden Geldleistungen, die ein Dritter erbringt, der wegen dieser Geldleistungen zu dem Betreuer nicht in einem Rechts- oder Leistungsverhältnis steht, und die dem Betreuten als Leistungsberechtigten zustehen, gepfändet. Ist wahrscheinlich anzuerkennen, auch wenn nie Geldleistungen fließen werden, oder ? LG SBS |
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