Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer wird vom Betreuten mit geld beschenkt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
eine bekannte von mir hat einen ehrenamtlichen betreuer diesen gibt sie immer geld (weil der sie fragt) (das macht sie ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 2
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eine bekannte von mir hat einen ehrenamtlichen betreuer diesen gibt sie immer geld (weil der sie fragt) (das macht sie alles freiwillig um ihn durch seinen engpass zu helfen beide kennen sich schon eine weile) von seiner Rente so ca 130€. lebt aber selber sehr bescheiden mit ca 160€ (für essen und trinken) im monat. Der betreuer teilt ihr das geld ein übergibt es ihr per quittung zb. 70€ von den 70€ gibt er dem betreuer 30€ ab. ist das den rechtens darf er das geld überhaupt annehmen. meine bekannte ist psychisch krank.
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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... datt geht garnicht.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Oh mein Gott !!! Das ist ja unglaublich!!!
Das wäre wieder ein prima Fall für die Presse, der dann den nationalen Hass auf den ganzen Berufsstand nach sich zieht! Ich bin schockiert! ![]() Thorsten
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
I google that for you Schreibe an das zuständige Betreuungsgericht |
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#5 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
Wobei einer Presse der Unterschied wahrscheinlich egal wäre. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo,
ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen: Egal ob ehrenamtlicher oder Berufsbetreuer: das geht nicht. Ich mache keine Geschenke, einzige Ausnahme zu Weihnachten, ein kleiner Schoko-Weihnachtsmann o.ä., und nehme auch keine an, ja lehne sie sogar ab. LG, tervall19 |
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#7 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hmmm....den Unterschied ( moralisch und juristisch ) zwischen Ehrenamt und Berufsbetreuer sehe ich gerade nicht, wenn es um die Abzocke des Betreuten geht!...vielleicht sollte auch bei Ehrenämtlern ein Auszug aus dem Schulnerverzeichnis vorausgesetzt werden?!?...das würde sicherlich nicht wirklich schützen, aber schaden könnte es auch nicht!
Lieben Gruss, Thorsten
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Also, ich führe ehrenamtliche Betreuungen und musste versichern, dass keine Schulden usw. bestehen.
Um berufliche Betreuungen zu führen, habe ich mir sogar ein Führungszeugnis und weitere Auskünfte (Schuldnerverzeichnis beim AG, Auskunft beim Insolvenzgericht) geholt. Ich kann nur dagen, dass hier sehr genau geprüft wird. Dies ist für mein Verständnis auch richtig. .. und der Fragestellerin kann ich auch nur empfehlen, ans Gericht zu schreiben. LG, tervall19 |
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#9 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Da bleibt einem echt die Spucke weg.....
Hier scheint es sich um eines der schwarzen Schafe unter den Betreuern zu handeln. Man kann sich lebhaft vorstellen, wie die Dame dem Betreuer "gern" durch seinen Engpass hilft, weil er ja bestimmt auch noch andere Fäden ihrer Lebensführung in der Hand hält. Ich finde, so ein Vorgang muss irgendwie aufgeklärt werden zumal der Verdacht eines Mißbrauchs des Betreueramtes sich hier doch stark aufdrängt. |
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#10 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Um berufliche Betreuungen zu führen, habe ich mir sogar ein Führungszeugnis und weitere Auskünfte (Schuldnerverzeichnis beim AG, Auskunft beim Insolvenzgericht) geholt.
Hallo Tervall! ...und diese Dokus zur Vorlage wären m.E. auch bei ehrenamtlichen Betreuern nicht das Schlechteste! Ich habe leider auch schon verschuldeten Abzockern in diesem Bereich begenen müssen...meistens handelte es sich dann um ehrenamtliche Betreuer aus der Familie des Betreuten...da wurde zuvor nicht viel überprüft...und die Rechnungslegung sah dort auch schon anders aus!...hinterher wars dann meist zu spät!
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