Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich bin Betreute mit Einwilligungsvorbehalt,hierzu habe ich einige Fragen.
Ist es möglich das trotz Einwilligungsvorbehalt eine Bankcard nutzen darf/kann?
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 36
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Hallo,
Ich bin Betreute mit Einwilligungsvorbehalt,hierzu habe ich einige Fragen. Ist es möglich das trotz Einwilligungsvorbehalt eine Bankcard nutzen darf/kann? Wie sieht es mit Onlinekonteneinsicht aus,diese habe ich seit kurzem nicht mehr und möchte sie zurück haben. Darf ich ohne Einwilligung meiner Betreuerin einen kleinen Betrag an Geld(eine Anschaffung für mich)auf das Konto eines Bekannten bar ein zahlen?(Bekannter bestellt via Internet für mich etwas und bezahlt online). Ich würde mich über Antworten riesig freuen. |
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#2 | ||
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ganz allgemein: Guckstu hier: Einwilligungsvorbehalt ? Betreuungsrecht-Lexikon.
Zitat:
Hast Du diese Fragen schonmal dem Menschen gestellt, der Dich betreut? Zitat:
Kommt drauf an, was Du als "kleinen" Betrag ansiehst: Wenn Du es vernünftigerweise von dem dir zur Verfügung stehenden Geld bezahlen kannst, ohne daß es dir woanders fehlt, soll das IMHO kein Problem sein.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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[quote=SabineS;43533]Hallo,
- Betreute mit Einwilligungsvorbehalt,hierzu habe ich einige Fragen. Ist es möglich das trotz Einwilligungsvorbehalt eine Bankcard nutzen darf/kann? - Onlinekonteneinsicht ................. Hallo Sabine, wahrscheinlich geht es dir auch darum, zu wissen, was auf Deinen Konto geschieht. Deine Betreuerin wird Dir sicherlich die Kontoauszüge bzw. Umsätze regelmäßig zur Verfügung stellen. Der Einwilligungsvorbehalt wurde ja angeordnet, um Dich vor krankheitsbedingten Vermögensschaden zu schützen. Er wird nur so lange angeordnet bleiben, wie dies unbedingt erforderlich ist. Verfügungen über Dein Konto bedürfen in dieser Zeit immer der Einwilligung des Betreuers. Praktisch wird das bei den einzelnen Banken verschieden gehandhabt. ... naja, wird Dir nicht wirklich weiter helfen die Antwort...... Grüsse andre |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 36
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Hallo Andre
Ja es geht mir scchon darum zu wissen was auf meinem Konto geschieht. Ich bekomme regelmässig Kontoauszüge-für 3Monate im Nachhinein.Wenn ich den Papierberg dann vor mir liegen habe bin ich völlig überfordert(von 3Konten die Umsätze der letzten 3Monate zu überfliegen)in der Onlineinsicht ist es übersichtlicher. Als kleinen Betrag sehe ich 50.(habe vor Wut meinen Laptob eine gegeben_Festplatte kaputt).Das Geld kann ich mir auch holen das ist kein Problem-wenn ich mehr benötige brauch ich nur Bescheid geben. Naja und das mit der Bankcard muss ich nochmal genau studieren. |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo sabine,
hier gäbe es ganz praktische Möglichkeiten die Dich zufriedenstellen und den Betreuer auch: Der Betreuer macht Online Banking und druckt Dir monatlich den Auszug aus dem Online Banking. Das ist eine Seite oder zwei, kostet nichts extra und ist auch kein grosser Aufwand. Der Auszugsrythmus ist frei bestimmbar, sogar für einen wöchentlichen Ausdruck bräuchte man gerade mal 2 Minuten. Über das Geld welches Dir zur Verfügung steht/vom Betreuer zur Verfügung gestellt wird kannst Du theoretisch machen was Du willst. Also auch über Deinen Bekannten etwas online kaufen- aber nur wenn Du die Kauf-Summe auch zusammen hast! Ratenzahlung oder sonstiges Gewurschtel und Gemauschel wäre ganz schlecht. Die Sache mit der Bankcard wird am ehesten an der Bank scheitern. Wenn der Betreuer Dir ein ausdrückliches Verfügungskonto einrichtet sollte aber auch das gehen. Grundsätzlich kann ich mich mungo nur anschliessen, sprich mit Deinem Betreuer. Gemeinsam findet man in der Regel für alles eine Lösung mit der jeder problemlos- soweit möglich- leben kann. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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[quote=SabineS;43550]
- bekomme regelmässig Kontoauszüge - Wenn ich den Papierberg dann vor mir liegen habe bin ich völlig überfordert - in der Onlineinsicht ist es übersichtlicher. ...................................... Hallo Sabine, Frau Michaela Mohr hat im Wesentlichen ja schon geantwortet. Du solltest Deinem Betreuer/Deiner Betreuerin vertrauen, er/sie wird Dir Unklarheiten auch erläutern. Sicherlich ist auch ein Onlineausdruck möglich. Spreche die Problematik bei dem Betreuer/Betreuerin an .... Grüsse andre |
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#7 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
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Hallo Sabine,
Michaela hat schon alles grundsätzliche gesagt. Nur zum Thema Bankkarte noch einen kleinen Zusatz; meine Betreuten mit Einwilligungsvorbehalt haben alle eine Bankcard. Diese allerdings nur mit Zugang zu ihrem Verfügungskonto, auf das auch das wöchentliche Taschengeld fließt. LG NaDa |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 36
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Das wäre dann also eine so genannte Guthabenkarte wo meine Beteuerin mir einen Betrag x drauf zieht und ich den Monat über zum Automaten gehen kann um frei drüber zu verfügen.
Bei der deutschen Bank ist es möglich- nur bin ich bei der Volksbank Kunde. Und da geht das nicht
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#9 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.
Zitat:
Hast Du schon mal versucht einer Bank klar zu machen, dass eine betreute Person einen geringen Betrag pro Monat von einem Girokonto abheben darf? Das Ganze auch noch elektronisch via eigener Plastikkarte :-) In diesem Fall würde ich einen Dauerauftrag vom betreuten Konto auf das Konto des Freundes einrichten. Oder ein Sparkonto mit Geldkarte auf Namen der betreuten Person und den Dauerauftrag dahin laufen lassen - wenn die Bank sowas macht. Merke: Banken haben betreute Konten und Betreuer nie lieb. Zitat:
Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). Geändert von tomtom58 (29.10.2010 um 12:46 Uhr) |
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