Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung für Betreute im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
im aktuellen Fall ist mein Betreuter gerade 18 geworden, geistig behindert und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Beim Ausfüllen meiner ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.10.2010
Ort: Kreis Stormarn
Beiträge: 8
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Hallo,
im aktuellen Fall ist mein Betreuter gerade 18 geworden, geistig behindert und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Beim Ausfüllen meiner Checklisten ist jetzt klar geworden, dass er nicht haftpflichtversichert ist. Von meinem Empfinden her sollte jeder, der mobil ist und an seiner Umwelt teilnimmt, eine entsprechende Absicherung haben. Habt Ihr entsprechende Erfahrungen? Gibt es gute und günstige Angebote für solche Fälle? Gruß Frauke |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo Frauke 13,
bitte nageln Sie mich darauf nicht fest, aber soweit ich weiss können BdB-Mitglieder, die ihre Versicherungen über den angeschlossenen Versicherungsmakler abgeschlossen haben für die Betreuten Haftpflichtversicherungen zeimlich günstig - wenn ich mich richtig erinnere so um die 30 € - abschliessen. Nun weiss ich natürlich nicht, ob Sie Mitglied bei diesem Verband sind, aber als Idee wollte ich es dann doch mal nennen. * Liebe Grüße *Ich selber bin übrigens nicht Mitglied dort. |
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#3 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin, Frauke!
Es gab beim BdB mal eine Sonderausgabe zum Thema "Versicherungen"...liest Du hier: http://download.betreuung.de/aspekte/bdb50.pdf Da steht auch was über Gruppenversicherungen usw. drin...ganz interessant und - wie Bodhi bereits schrieb - die Preise sind wirklich okay!...oopppsss....ist das jetzt schon untersagte Werbung gewesen???...dann nehme ich die Preiseinschätzung zurück! (Gruß an die Chefs hier!)Lieben Gruß, Thorsten
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ich hab über den BdB, obwohl ich Mitglied bin, noch keine Haftpflichtsachen für "meine Leute" abgeschlossen.
Ich seh immer zu, dass mehrere Sachen in einem Topf bleiben, das spart Rennereien. Z.B. ist das Konto bei der Sparkasse mache ich da gleich die Haftpflicht, bei deren Hausversicherung "Provinzial". Ich hab jetzt erst ne HP + Hundehalter-HP in Einem für knapp 25,- € dort abgeschlossen. Was garnicht geht, ist die umbenannte Versicherung, die jetzt E*** heißt - nix als Rennereien. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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[quote=Frauke13;43564]Hallo,
- gerade 18 geworden, geistig behindert und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt ............................................. Hallo, man sagt ja immer so schön " es kommt darauf an ". Eine generelle Pflicht des Betreuers zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den Betreuten ist deshalb klar zu verneinen. (Bauer, Knieper, BtPrax 1998, 170). Zu beachten wäre auch: - Keine dauerende Deliktsunfähikeit i.S. d. § 827 BGB; bei dauernder Deliktsunfähigkeit müßten für die Annahme einer Versicherungspflicht die Voraussetzungen für die Haftung nach § 829 BGB vorliegen. Die Behindertenwerkstätten bieten z.B. über die "Bruderhilfe" eine Haftpflichtversicherung an, die wohl für die WfbM Mitarbeiter zugeschnitten sein soll. Je nach Einkommenssituation können die Beiträge auch gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend gemacht / vom Einkommen angesetzt werden. freundliche Grüsse andre |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.10.2010
Ort: Kreis Stormarn
Beiträge: 8
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Danke schön, mit Euren Antworten bin ich wieder ein Stück weiter!
LG Frauke |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
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Hallo Frauke,
ich hab für den von mir Betreuten hier nach der günstigsten Versicherung geguckt und abgeschlossen. Wenn dein Betreuter noch bei seinen Eltern lebt, müsste er eigentlich über sie versichert sein, auch volljährige Kinder sind in der Familienhaftpflicht enthalten, frag mal nach und schau in den Versicherungsbedingungen nach. LG Susanne |
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