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Regress des ehemaligen Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Regress des ehemaligen Betreuers im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forumsgemeinde, jetzt ist es also passiert. Ich muss evtl. einen ehemaligen Betreuer in Regress nehmen, da hier viele Versäumnisse ...


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Alt 26.10.2010, 16:10   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 15
Standard Regress des ehemaligen Betreuers

Liebe Forumsgemeinde,

jetzt ist es also passiert. Ich muss evtl. einen ehemaligen Betreuer in Regress nehmen, da hier viele Versäumnisse im Rahmen der Betreuung entstanden sind (z.B. keine GEZ - Befreiung trotz Sozialhilfebezug; zu späte Kündigung des Mietvertrages etc.) - hat jemand damit Erfahrung? Die Betreute ist absolut vermögenslos und es ist nicht zu erwarten, dass sich ihre finanzielle Situation drastisch ändern wird. Sie ist mit ihren 88 Jahren im Pflegeheim. Eigentlich ist es nicht mein Stil, einen Vertreter unserer Riege auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, aber ist es nicht meine Pflicht?

Vielen Dank
Warendorf ist offline  
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Alt 26.10.2010, 16:41   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Ich habe einmal Regress gg. einen Vorbetreuer geltend gemacht, weil er über Jahre versäumt hat, Von einem im Haus wohnenden Bruder des Betroffenen (dessen Haus das ist), Miete zu fordern.
Da ist ein konkreter Vermögenssschaden entstanden.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ein Vermögensschaden (resp. ein Regressanspruch gg. den Vorbetreuer) bei einer vollkommen vermögenslosen Betroffenen dadurch abgeleitet werden kann, dass Forderungen gegen sie entstehen, die sie eh nicht begleichen kann - abgesehen davon geht das mit der GEZ natürlich nicht.

Ich freu mich aber jetzt schon auf diesen Thread.

Was die Wohnungskündigung betrifft, wäre ich vorsichtig. Beachte, dass eine Wohnung erst gekündigt werden kann, wenn die Genehmigung des AG vorliegt - und das kann dauern. Ich hab mal ein halbes Jahr gewartet.
Üblicherweise kündige ich mit dem Einzugs ins Heim "vorbehaltlich der gerichtl. Genehmigung", was aber auch nicht ganz legal iss. Wikr hatten die Diskussion hier schon mal.
Anders gesagt, bei Leuten, die ohne Vermögen in ein Heim gehen, ist von Rechts wegen vorprogrammiert, dass Forderungen aus entgangener Miete gegen diese entstehen.

Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (26.10.2010 um 16:43 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 26.10.2010, 18:37   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard @warendorf

pflicht wäre sicher zu bejahen, wenn es den insoweit den betreffenden aufgabenkreis berührt....

auszug aus dem urteil des LG Köln 4 O 215/04 zu dem von rudi genannten link trifft es doch ganz passend:

Die Vermögenssorge beinhaltet die Pflicht, für die Erhaltung, Verwertung und Vermehrung des Vermögens des Betreuten innerhalb der durch das Gesetz aufgestellten Schranken zu sorgen. Dazu gehört es auch, Rentenansprüche und andere dem Betreuten zustehende Rechte, die dessen Vermögen zu gute kommen, rechtzeitig geltend zu machen.

vielleicht hilft ein weiterer verweis auf das empfehlenswerte buch "Die Haftung des Betreuers" (Autoren: Deinert/Lütgens/Meier im Bundesanzeigerverlag erschienen....)

so heisst es dort unter randnummer 342 in der 2. auflage:

"Ist ein Betreuer wegen fehlender Eignung entlassen worden.....kann ein Entlassungsgrund auch in Pflichtwidrigkeiten bestanden haben, die ihn zum Schadensersatz verpflichten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen nachfolgend bestellten Betreuer zählt zu dessen Pflichten im Rahmen des Aufgabenkreises der Vermögenssorge, ein eigener spezifischer Aufgabenkreis ist nicht erforderlich."

für deine "moralischen" bedenken gegenüber sogenannten kollegen der verweis auf die materielle rechtsnorm zu deinen betreuerpflichten:
§ 1901 BGB Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers

(1) Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen.
(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.......

vom "wohl des klimas unter kollegen" steht dort aber auch gar nichts....wenn du pech hast wirst du vielleicht mal in regress genommen, weil du eventuell den betreuerpflichten nicht in dem erforderlichen maße nachgekommen bist.

falls du sogar berufsbetreuer sein solltest, wäre dabei zu bedenken, dass insbesondere berufsbetreuer ein professionelles handeln schulden (so sieht es die mehrzahl der betreffenden gerichte). professionelles handeln bedeutet zwangsläufig nicht alles zu wissen, aber zu wissen wo man sich weitere "hilfe" (fachanwalt/anwältin!!!!!) holt.

anmerkung zu dem von dir benutzen begriff "versäumnisse":

versäumis = unterlassen (siehe auch: §§ 276, 1833 usw. BGB und weiteres im schuldrecht zu fahrlässigkeit, vorsatz)

für den fall des sozialhilfebezugs ist es etwas schwieriger.... denn: sie dient ja nicht dem aufbau von vermögen! bei unklarheiten wirklich an eine/einen fachanwältin/anwalt wenden (ggf. hier beratungshilfe/ÖRA in bremen/hamburg/berlin wahlrecht beides oder prozesskostenhilfe beantragen)


liebe, psychischbehinderte und betreute grüße
nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (26.10.2010 um 18:55 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 26.10.2010, 18:45   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten abend,

ich möchte an nam`s Textsammlung anknüpfen.

Zitat:
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen nachfolgend bestellten Betreuer zählt zu dessen Pflichten im Rahmen des Aufgabenkreises der Vermögenssorge, ein eigener spezifischer Aufgabenkreis ist nicht erforderlich."
Die Frage steht im Raum...geltend machen von Schadensersatzansprüchen.
Wurde die GEZ z.B. gezahlt obwohl ein Befreiiungsantrag hätte gestellt werden können, oder sind lediglich Forderungen aufgelaufen? Ob ein Schaden entstanden ist hängt von der Beantwortung dieser Frage ab.

Was genau bedeutet "zu späte Kündigung der Wohnung", wofür zu spät? Und auch, worin besteht hier der tatsächliche Schaden für die Betreute?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.10.2010, 20:08   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

"Ich muss evtl. einen ehemaligen Betreuer in Regress nehmen, da hier viele Versäumnisse im Rahmen der Betreuung entstanden sind (z.B. keine GEZ - Befreiung trotz Sozialhilfebezug; zu späte Kündigung des Mietvertrages etc.) - hat jemand damit Erfahrung? Die Betreute ist absolut vermögenslos Eigentlich ist es nicht mein Stil, einen Vertreter unserer Riege auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, aber ist es nicht meine Pflicht?"
............
Hallo,
selbstverständlich ist es Deine Pflicht, eventuell entstandenen Schaden geltend zu machen. Der Schaden sollte tatsächlich entstanden und beziffert sein. (Bescheid GEZ, Nachweise, dass die Wohnung tatsächlich verschuldet zu spät gekündigt wurde, d.h. nicht unmittelbar nach dem Eingang der rechtskräftigen gerichtl. Genehmigung) --- > Zunächst wäre eine Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger am Betreuunngsgericht sicherlich sinnvoll. Da der Betreute mittellos ist, geht man dann zum Anwalt mit PKH Antrag und läßt die Sache dort erledigen. Grüsse andre
andre ist offline  
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Alt 27.10.2010, 04:26   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Leute, ihr fragt alle B und nicht A.

Regressansprüche gg. einen Vorbetreuer können nur geltend gemacht werden, wenn der Betroffenen ein Vermögensschaden entstanden ist. Die Betroffene hat aber keins.
Ein Vermögensschaden ist ein geldwerter Nachteil.
Vermögensschaden ? Wikipedia

Ist denn eine Forderung, juristisch gesprochen ein gg. den Betroffenen geltend gemachter Anspruch, ein Vermögensnachteil.
Worin ist die Betroffene geldwert geschädigt.

Das ist die Frage Eins. Ich weiß dazu aus dem Ärmel auch keine Antwort.

R
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Rudi ist offline  
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Alt 27.10.2010, 06:46   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

stümmt gar nicht Rudi. Ich hatte deutlich nach dem tatsächlichen "Schaden" gefragt.

Wenn die Wohnung statt am 1.4. erst -egal aus welchen Gründen- am 1.7. gekündigt wurde aber das Amt die Miete wegen Heimaufnahme bis zum 1.7. gezahlt hat, dann ist ein Schaden entstanden- aber "nur" dem Vermieter, dem Betreuten nicht.

Auch ein Bescheid der GEZ stellt erst mal keinen Schaden dar. Meiner Meinung nach wäre einer vorhanden wenn gezahlt worden wäre ohne den möglichen Befreiungsantrag zu stellen.

Zudem ist die Betreute wohl ohne Vermögen.
Ich möchte damit jetzt keine Fehler kleinreden oder beschönigen aber ein Regress sollte auf den richtigen Füssen stehen. Und die sehe ich derzeit nicht.

Da kann uns aber nur Warendorf selbst aufklären denke ich.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2010, 06:49   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
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Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Zudem ist die Betreute wohl ohne Vermögen.
Ich möchte damit jetzt keine Fehler kleinreden oder beschönigen aber ein Regress sollte auf den richtigen Füssen stehen. Und die sehe ich derzeit nicht.

Da kann uns aber nur Warendorf selbst aufklären denke ich.

Gruss Michaela
Na da sind wa ja im Konsens.

R
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Rudi ist offline  
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Alt 14.12.2010, 19:39   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Vor mir war ein Angehöriger Betreuer und der hat alles in den Sand gesetzt:
  • Miete wurde nicht gezahlt, so dass Mietschulden+RA-Kosten entstanden sind
  • er hat das Auto genutzt und die Raten wurden nicht gezahlt, auch hier sind Verzugszinsen+RA-Kosten entstanden
  • GEZ wurde nicht abgemeldet, ob wohl ein Schwerbehindertenausweis vorliegt und er Betreute weder sehen noch hören kann
  • Post wurde nicht geöffnet (Betreuter kann das selbst nicht mehr), so dass ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist und Gerichtsvollzieherkosten
Für die o.g. Verbindlichkeiten wäre Geld da gewesen, wenn sich jemand gekümmert hätte. Schaden liegt also vor.

Außerdem hat der ehemalige Betreuer auch noch alle Unterlagen und rückt sie nicht raus. Inzwischen habe ich mir alles selbst besorgt, aber es nervt! Er hat auch noch den Schlüssel der Wohnung. Das Schloss habe ich schon wechseln lassen, weil der Angehörige erst nicht auffindbar war.
Soll ich Regress geltend machen, ob wohl der Angehörige Student ist und keine Kohle hat? Eigentlich muss ich doch, da der Betreute einen Schaden erlitten hat.....aber macht es Sinn, wenn der ehemalige Betreuer kein Geld hat?
__________________
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 24.06.2011, 00:15   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 68
Standard Schaden oder nicht?

Schade das hier nicht mehr aus dem Thread geworden ist.

Meine Frage - Vermögen hab ich keins. Ist das nun Pech, wenn quasi durch die Art und Weise wie meine Betreuung gearbeitet hat ich quasi Schulden habe?

Also, es ist mir ja quasi "nix persönlich geklaut" worden, "abhanden" gekommen. Obwohl, ich hatte ja mehr Zinsen auf einmal....
und "Reich" war ich auch nicht bzw das von Reichtum hier etwas geschmälert worden wäre.

Müssten dann quasi eigentlich meine Gläubiger hier ähm an Regress denken, da IHNEN ja quasi etwas entgangen ist?

Es ist sogar offensichtlich das es in der Zeit möglich gewesen wäre die Schulden zu tilgen/zu schmälern, aber hier wurde in mehreren Fällen nichts getilgt bzw einmal in einem Jahr 50 Euro bezahlt.
In anderen Fällen wurde sofort eine RAtenzahlung vereinbart und auch getätigt, wo sich nun rausstellte, das die Forderung nicht gerechtfertigt war (was ich aber von Anfang an gesagt habe, nur dem nicht nachgegangen wurde, mein Vater war zuletzt der, der sich dann der Sache annehmen musste, da sonst die Forderung von fast 4ooo Euro wirksam geworden wäre und die BEtreuung damals vermeldete, sie schafft es derzeit nicht).
JETZT wo nun nach einiger Zeit meine wirtschaftliche Lage viel schlechter ist, ist es mir tatsächlich nicht möglich die Schulden abzuzahlen und ich ärgere mich weil das nicht hätte sein müssen und ich schon gar nicht mehr weiss was ich den Leuten nun alles sagen soll, (zumal ich ja jetzt keine Betreuung mehr habe und das fast alles allein "aufräumen" muss).
Da ich aber früher schon nicht vermögend war, bedeutet das nun es wäre kein Schaden entstanden?
Das würde heissen, ich kann gegen diese Art der "Betreuung" gar nichts unternehmen?

Ich finde sehr wohl, das mir Schaden entstanden ist, ich könnte auch etwas berechnen, aber nicht so "summieren" wie ich nun hier verstehe, das es wohl nötig wäre.

Ich kann zb jetzt nicht mehr umziehen, wie es geplant war.
Ich hatte jede Menge Zinsen mal zu zahlen, wegen einer Sache die sie so fehlerhaft gemacht hat das mir deshalb mein Unterhalt gestrichen wurde für 2 Monate. Miete Telefon Strom usw da sind einige dabei die gleich Zinsen verlangen wenn man erst später zahlen kann. Abgesehen davon wurde ich in der Zeit mittellos gelassen und es wurde mir durch die Betreuung erklärt, es gäbe keine "stellvertretenden Leistungen" mir wurde angeboten von der Betreuung Geld zu leihen (!). Ich habe erst später erfahren, das da sehr wohl die Möglichkeit bestanden hätte, aber dazu hätte ja ein Antrag gestellt werden müssen, ich schätze hier wollte sich jemand arbeit ersparen.
Seit JAnuar spare ich quasi an dem einzigen woran ich noch sparen kann ich gehe fast nicht mehr Lebensmittel einkaufen. Zur Tafel darf ich nicht gehen, da ich ja keine Sozialleistungen bekomme, aber Geld habe ich quasi trotzdem keins.
Einziger Trost, ich bekam neulich Geld vom Stromversorger zurück da ich feststellte, das unsinnigerweise hier ein Dauerauftrag eingerichtet war, obwohl eine Einzugsermächtigung bestand.
Leider reicht das aber nicht aus und im Nachhinein entdecke ich das meine Betreuung arbeitstechnisch wohl wenig Struktur hatte um es mal milde auszudrücken.
Ich bekomme Lebensmittel von Freunden geschenkt und musste von Januar bis heute quasi nur 4 mal einkaufen gehen.
Es reisst einfach nicht ab, da bekomm ich von der KV einen Bescheid, das eine Kostenübernahmebescheinigung nicht im Original geschickt wurde sondern nur eine Kopie, und davon dann leider die Seite ohne Unterschrift, ich müsste nun deshalb 250 Euro zahlen etc.
Es ist ech schwer auszuhalten bei den sich fast tägllich häufenden Hiobsbotschaften hier ( einerseits durch neu eintreffende Briefe die mir zeigen, was vorher schief lief als sie noch zur Betreuung geschickt wurden,andererseits das was sich mir hier eröffnet durch die Analyse der wenigen unterlagen die wir erhalten haben, die sich aber derzeit beim Bewo befinden und in denen wir seit dem wir sie haben wöchentlich 1 stunde lang Dinge abarbeiten. Leider haben wir auch nicht alles bekommen der größte teil wird nicht rausgerückt)
nicht in Verzweiflung zu geraten.

Und ich habe hier nur einen kleinen Teil erwähnt.
Und jetzt sieht es so aus als könnte ich hier nicht mal einen Schaden "ableiten"/geltend machen?

viele Grüße
Mütz
Schlafmuetze ist offline  
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