Dies ist ein Beitrag zum Thema grundsicherung für rentner unter 65? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen; hier meine Frage:
Hat eine Rentnerin-Aussiedlerin, 63 Jahre, gezwungenermaßen (von Sozialamt gedrängt) "verrentet" mit ca. 400,- Euro Rente, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 10
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Hallo zusammen; hier meine Frage:
Hat eine Rentnerin-Aussiedlerin, 63 Jahre, gezwungenermaßen (von Sozialamt gedrängt) "verrentet" mit ca. 400,- Euro Rente, keine Schwerbehinderung, zusammenlebend mit Ehemann über 65 ebenfalls ca. 450,- Euro Rente Anspruch auf Grundsicherung? Kann ja wohl nicht am Alter (Grundsicherung ab 65 Jahre) hakeln. Gruß Kalli |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Natürlich - wenns hinten und vorne nicht reicht.
Grundsicherung heißt nicht nur Grundsicherung sondern "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Also du solltest Einnahmen (Rente) und Ausgaben (Miete, Strom etc.) beim Sozialamt vorlegen und Antrag auf ergänzende Grundsicherung stellen. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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hallo kalli,
wenn die Mitarbeiter beim Sozialamt ganz nett sind, rechnen sie dir auch aus, womit sich deine Betreute besser steht, falls sie auch einen Wohngeld-Anspruch hat. Ich habe so einen ähnlichen Fall, und meine Betreute steht sich mit Wohngeld besser. Könnte also auch eine Option sein. Gruß Sikoba |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 10
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Habe mich vieleicht nicht klar ausgedrückt:
Die Frage ist, ob auch eine unter 65 jährige Rentnerin Anspruch auf Grundsicherumng hat- im Gesetz steht "ab 65 Jahre". Das Ehepaar bezieht auch schon Wohngeld. Nach dem Internetrechner müssten beide um die 75,- Euro Grundsicherung erhalten. |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Kalli,
schau mal hier (Wikipedia): Als Grundsicherung wird in Deutschland eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die dem Sozialversicherungssystem (u. a. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) gegenübersteht. Im Sozialgesetzbuch besteht eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II. Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 10
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Ja nu, um das Ganze noch komplizeirter zu machen:
müsste ich also für den Ehemann, über 65-geringe Rente, Grundsicherung beantragen und für die Ehefrau, unter 65 Rentenbezieherin (theoretisch Erwerbsfähig) Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen ??? Vorteil der Grundsicherung ist ja auch, dass die Kinder nicht direkt auf Unterhaltsfähigkeit überprüft werden (was beide nicht wollen). |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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steht alles im SGB (hier insbesondere SGB II, VI und XII). aber auch wirklich alles! wer sich die mühe macht hier mal nachzulesen.....dem wird sich einiges erschliessen.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#8 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Kalli
Zitat:
Wenn der Ehemann Altersrente und die Ehefrau EU-Rente bezieht, kannst Du die theoretische Arbeitsfähigkeit vergessen und für beide ergänzende Grundsicherung beantragen wenn Haushaltsgemeinschaft besteht. HLU fällt dann sowieso aus. Das Alter der Ehefrau ist bei eigenem Rentenbezug egal. Wie schon von Rudi geschrieben: Grundsicherung ist nicht nur für Rentner über 65, sondern für alle Personen, die jünger sind und nicht genug Einkommen haben und auch kein eigenes Einkommen mehr erzielen können. Könnten sie noch Einkommen erzielen, wäre ALG 2 angesagt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 10
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Hallo Imre,
danke für deine konkrete Auseinandersetzung mit dem Thema. Lasse mich ja gerne belehren. An die Adresse von Nam aber: ist mir ein bischen zu einfach, auf alle infragekommenden Gesetze zu verweisen-die habe ich selbst zuhause, dafür brauche ich kein Forum. Hier geht es ja wohl um die praktische Umsetzung auf der Grundlage der Gesetze. Habe mich also ein bischen über dich geärgert. Gruß Kalli |
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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hallo Kalli,
melde mich nochmal zu Wort. Wenn Du für beide Grundsicherung beantragst, fällt Wohngeldanspruch weg, das weißt Du, oder? |
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