Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwieriger Fall?! im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle!
Habe ehrenamtlich `ne ziemlich schwierige Betreuung bekommen und brauche ein bisschen "Input" von Euch. Vielleicht mal kurz ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Hallo an alle!
Habe ehrenamtlich `ne ziemlich schwierige Betreuung bekommen und brauche ein bisschen "Input" von Euch. Vielleicht mal kurz der Sachverhalt: Es geht um die Betreuung eines Mannes im Koma.Bis vor 2 Wochen hatte der Sohn die Betreuung, jetzt eben ich. Der Mann ist nunmehr seit 6 Monaten im Heim. Der Sohn hat alle Rechnungen dort auflaufen lassen und keinerlei Anträge gestellt. Die ganzen Gläubiger kommen nun alle ständig zu mir und wollen Geld. Am 1.12. wird eine größere Summe frei, von der erst einmal alle offenen Forderungen beglichen werden können. Das Sozialamt hatte dem Sohn angeboten, ein Darlehen in selber Höhe aufzunehmen, das lehnte er ab und wurde nie wieder gesehen. Kontaktversuche zwecklos... Ich habe keinerlei Info über den Betreuten, es liegen überhaupt keine persönliche Unterlagen vor. Unterlagen vom Sozialamt habe ich, da ich die Darlehen+Grundsicherung beantragen muss. Jetzt weiß ich nicht: Muss ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Habe mir Infos aus dem Netz gesucht. Das Sozialamt will Unmengen von Infos über den Betreuten, die ich nicht liefern kann?! Worauf muss ich noch achten? Habt Ihr noch Tipps? Danke!!!
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Welche Aufgabenkreise wurden denn angeordnet?
Schwerbehindertenausweis muss für die Grundsicherung (SGB XII) nicht zwingend beantragt werden (schaden kann es nicht, aber bei dem Krankheitsbild dürften Zweifel ja kaum bestehen). Wenn du Vermögenssorge als Aufgabenkreis haben solltest, kann der SB-Ausweis eine Rolle spielen und zwar werden über diesen sogenannte Nachteilsausgleiche gewährt (Höhe und Art nach Grad und Umfang der Behinderung), das kann bei der Einkommensteuer eine Rolle spielen (Pauschbetrag, Kfz-Steuer-Ermässigung) Zu dem SB-Ausweis findest du die Rechtsnormen im SGB IX. Zur Grundsicherung wäre es anratsam den Antrag zu stellen, wobei ja schon irgendwas läuft (Akteneinsicht nehmen!)..... Hinweis zu SGB XII: Eigentlich besteht kein direkter Antragszwang, denn es findet Anwendung der § 18 SGB XII Einsetzen der Sozialhilfe (1) Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. (2) Wird einem nicht zuständigen Träger der Sozialhilfe oder einer nicht zuständigen Gemeinde im Einzelfall bekannt, dass Sozialhilfe beansprucht wird, so sind die darüber bekannten Umstände dem zuständigen Träger der Sozialhilfe oder der von ihm beauftragten Stelle unverzüglich mitzuteilen und vorhandene Unterlagen zu übersenden. Ergeben sich daraus die Voraussetzungen für die Leistung, setzt die Sozialhilfe zu dem nach Satz 1 maßgebenden Zeitpunkt ein. Unter anderem könnte dir diese "Zeitpunktregelung" vielleicht hilfreich sein den Schuldenberg nicht unnötig größer werden zu lassen...... Wenn der Fall so kompliziert ist würde ich auf alle Fälle beim Betreuungsgericht nachfragen, welche Einarbeitungsfrist dir in dem Fall als ehrenamtlicher Betreuer "eingeräumt" wird. Es sind ja ein paar sozialrechtliche als auch vielleicht zivilrechtliche Fragestelleungen zu klären.....viel Glück und Erfolg bei deinem E h r e n amt! Alles aber nur mal so aus der Hüfte geschossen.....interessant wären wie gesagt die konkreten Aufgabenkreise! lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (30.10.2010 um 00:14 Uhr) |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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@ Newbie
Also ehrlich gesagt, dein Eintrag ist sowas von unscharf, dass man sich was aus den Fingern saugen muss, wenn man darauf antworten wollte. Trag doch bitte folgendes für ne halbwegs schlüssige Antwort nach: - Welches Einkommen hat der Betroffene (Rente etc.)? - Was ist das für Geld, welches da am 01.12. reinkommt ? - Was für Rechnungen "sind dort aufgelaufen"? Meinst du die Heimkosten, die nicht bezahlt wurden oder externe Gläubiger? - Wofür will das Sozialamt ein Darlehen gewähren ? Tut doch allen Beteiligten bei Anfragen den Gefallen und schreibt rein, was für Aufgabenkreise ihr habt und bleibt nicht bei Allgemeinplätzen. Das Sozialrecht ist derartig komplex, dass es mitunter auf Nuancen ankommt und dann werden die Antworten die ihr haben wollt, völlig schief. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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@Nam: Danke für Deine umfassende Antwort, auch wenn ich nicht geschrieben habe, dass ich Vermögens-, Gesundheits- und Aufenthaltssorge habe
![]() @ Rudi: Also ehrlich gesagt, dein Eintrag ist sowas von unscharf, dass man sich was aus den Fingern saugen muss, wenn man darauf antworten wollte. ->Entschuldige, ich wollte den Eintrag nicht zuuu lang machen. Ich werde mich bessern ![]() Trag doch bitte folgendes für ne halbwegs schlüssige Antwort nach: - Welches Einkommen hat der Betroffene (Rente etc.)? -> er hat überhaupt kein Einkommen, da nichts beantragt worden ist durch den Sohn, das mache ich jetzt alles Stück für Stück - Was ist das für Geld, welches da am 01.12. reinkommt ? -> 15 T€, die der Betreute für die Rente festgelegt hatte und die durch den Sohn gekündigt worden sind (vorzeitig) - Was für Rechnungen "sind dort aufgelaufen"? Meinst du die Heimkosten, die nicht bezahlt wurden oder externe Gläubiger? ->Heimkosten, Miete (Wohnung ist inzwischen gekündigt), Versicherungen, Telefon, Zuzahlung Medikamente, GEZ, Kreditraten - Wofür will das Sozialamt ein Darlehen gewähren ? ->dem Sohn wurde angeboten, dass das Sozialamt ein Darlehen i.H.v. 15 T€ gewährt, welches dann mit dem Freiwerden das o.g. Betrags getilgt werden kann; einfach nur, um die Kosten zahlen zu können Einen schönen Abend wünscht, Newbie ![]() |
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Newbie
Zusammengefasst ist also folgendes: Da ist ein komatöser Mann, der in einem Heim liegt, kein Einkommen hat, als Vermögen einen Anspruch auf 15 T€ auf irgendeine Geldanlage, die am 1.12. ausgezahlt wird und dann in diesem Monat (Dez.) Einkommen hat, was danach Vermögen ist. Er hat offenbar 6 Monate keine Heimkosten bezahlt und hat sonstige Schulden. Ne Pflegestufe wird er wohl auch nicht haben. Zunächst das Einkommen. Rente wirst du beantragt haben - geh ich mal von aus. Vergiss dann bitte nicht die Pflegestufe, das Wohngeld und das Pflegewohngeld. Wenn noch nicht beantragt, müsste das sofort nachgeholt werden. Da heute der 31. ist, würde das ab Monat November gelten. Was ich jetzt nicht weiß, ist, wie hoch die Forderungen des Heimes sind - die aus meiner Sicht hier primär zu befriedigen sind. Ich kann hier nur 2000€/mntl. schätzen, sind also 12.000 € angefallen. Ich denke, da wird auch das Sozialamt nicht zucken, wenn du dieses Forderungen sofort am 01.12.10 befriedigst. Bleiben viell. 3.000 € übrig, die im Dezember immer noch Einkommen sind. Dann müssen im Dezember die Heimkosten immer noch aus dem Einkommen des Betroffenen befriedigt werden, die aber für den Betroffenen geringer ausfallen werden, weil ja schon die anderen Anträge greifen. Die Sache würde dann am Ende - und zwar ab dem 01.01.11 - so aussehen, dass der Betroffene aus der Geldanlage vielleicht n bißchen, viell. auch garnichts übrig haben wird, dieser evtl. Rest aber Vermögen ist, was - wenn es unter 2.600,- € liegt, Schonvermögen ist. Für die Heimkosten muss er seine gesamte Rente einsetzen. Dann greifen noch die anderen Sozialbezüge und wenn das immer noch nicht reicht, springt das Sozialamt ein. Das nennt sich "Übernahme der ungedeckten Heimkosten". Dann haste die Sache da, wo sie hingehört. Was die anderen Forderungen - Miete etc. - betrifft, die kannst geruhsam in den Rauch schreiben. Versuch die Gläubiger erstmal zu beruhigen und lass nirgendwo was von 15.000 € hören, bis die Kohle da ist, wo sie hin gehört. Dann teile einfach mit: kein Vermögen vorhanden. Das war´s. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (31.10.2010 um 05:18 Uhr) |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Zusammengefasst ist also folgendes:
Da ist ein komatöser Mann, der in einem Heim liegt, kein Einkommen hat, als Vermögen einen Anspruch auf 15 T€ auf irgendeine Geldanlage, die am 1.12. ausgezahlt wird und dann in diesem Monat (Dez.) Einkommen hat, was danach Vermögen ist. Er hat offenbar 6 Monate keine Heimkosten bezahlt und hat sonstige Schulden. Ne Pflegestufe wird er wohl auch nicht haben. ->Pflegestufe hat der Sohn noch mit Hilfe des Heims beantragt, der Teil der Zuzahlung wurde jedoch seit Beginn des Heimaufenthaltes nicht bezahlt. Es sind nunmehr knapp 5000 Euro für das Heim offen. Die treten mir fast wöchentlich auf die Füße, weil sie das Geld haben wollen. Rente wirst du beantragt haben - geh ich mal von aus. -> Beantrage ich noch, Termin habe ich für Ende Nov. bekommen. Vergiss dann bitte nicht die Pflegestufe, das Wohngeld und das Pflegewohngeld. Wenn noch nicht beantragt, müsste das sofort nachgeholt werden. Da heute der 31. ist, würde das ab Monat November gelten. -> Wohngeld/Pflegewohngeld: das muss ich noch, dazu fehlen mir noch die entspr. Unterlagen, wie z.Bsp. die nötigen Bescheide. Was ich jetzt nicht weiß, ist, wie hoch die Forderungen des Heimes sind - die aus meiner Sicht hier primär zu befriedigen sind. Ich kann hier nur 2000€/mntl. schätzen, sind also 12.000 € angefallen. Ich denke, da wird auch das Sozialamt nicht zucken, wenn du dieses Forderungen sofort am 01.12.10 befriedigst. Bleiben viell. 3.000 € übrig, die im Dezember immer noch Einkommen sind. -> so ist das geplant... DANKE, RUDI!!! |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Mitunter sind die Daten der Antragstellung entscheidend und nicht der Beginn des Anspruches. Kostet dich 10 min, bringt Geld und vermeidet n schiefen Blick der zuständigen Rechtspflegerin. Ansonsten viel Erfolg. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Danke für den Tipp, aber der Sohn (der zunächst die Betreuung inne hatte), hatte schon Kontakt zum Sozialamt. Das Sozialamt hat also schon Kenntnis von dem Sachverhalt und ich gehe dann auch von der Erfüllung des Tatbestands nach § 18 SGB XII aus. Ich musste einen Termin beim Amt für den Antrag machen. Die Bearbeiterin meinte, sie geht das mit den Antragstellern durch und dafür vergibt sie Termine?! Ist wohl sonst nicht so?! Angesichts der Tatsache, dass die Angelegenheiten des Betreuten seit Mai nicht bearbeitet werden, da der Sohn sich nicht gekümmert hat, geht das jetzt alles ziemlich fix....habe auch wegen des Bekanntwerdens schriftliche Mitteilungen, aus denen man das nachvollziehen kann.
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Newbie,
mal ein ganz allgemeiner, aber immer gültiger Tip: völlig egal was Dir erzählt wird, was noch fehlt, nicht da ist usw. ....immer sofort einen zunächst formlosen Antrag auf.........stellen. Der Kontakt des Sohns zum Sozialamt nützt Dir im Zweifelsfall überhaupt nichts. Der Sachbearbeiter könnte auch sagen, da wurde geredet über Gott und die Welt, Antrag gestellt? Notlage geschildert? Och nö, davon hatten wirs nicht. Denk nicht, das sei weit hergeholt, die derzeitige Sparwelle im Sozialetat treibt allenthalben Blüten. Mit einem kurzen Fax vergibt man sich gar nichts, kostet auch kaum Zeit. Unter Umständen wirst Du aber viel Zeit brauchen um zu erklären warum nicht vorher nachvollziehbar von Dir etwas unternommen wurde. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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So, mal wieder ich! Inzwischen habe ich dann auch auf Euch "gehört" und ein Fax geschickt, da mir das dann auch die Behördenmitarbeiter geraten haben. Ergebnis war ein ziemlich erboster Anruf der gelangweilten Mitarbeiterin im Sozialamt! Sie meinte, einen formlosen Antrag kann ich nicht stellen und sie wartet schließlich schon seit dem Gespräch mit dem Sohn auf die Unterlagen. Ich musste diese erst einmal alle zusammen tragen und das dauert bekanntlich. Anfang Dezember wird ja eine Summe aus der Lebensversicherung frei, über die ich verfügen kann und dann endlich
alle Gläubiger bedienen kann. Das Sozialamt wies mich drauf hin, dass sie genau so lange brauchen und ich den Antrag gar nicht mehr stellen soll, da bald das Geld kommt. Echt unangenehme Kontakte mit denen! Zum Glück unterstützt mich die Bank und die Betreuungsbehörde ein wenig. Als Ergebnis ist es nun so, dass ich hoffe, dass der Betreute die Auszahlung noch erlebt. Ansonsten habe ich der Versicherung mitgeteilt, dass die Ansprüche in der jeweiligen Höhe abgetreten worden sind. Krass, wie man abserviert wird.....
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