Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachsendeantrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
habe nun in zwei Fällen auch den Aufgabenkreis "Postkontrolle". Frage mich, ob ich hier ganz allgemein einen Nachsendeantrag ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo zusammen,
habe nun in zwei Fällen auch den Aufgabenkreis "Postkontrolle". Frage mich, ob ich hier ganz allgemein einen Nachsendeantrag bei der Post stellen kann oder ob ich jede mögliche Behörde, von der Post zu erwarten wäre gesondert anschreiben muss. Wie geht Ihr in so einem Fall vor? lG |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo -
Du kannst einen Nachsendeantrag an Deine Anschrift stellen. Aber Du kannst auch ohne Postvollmacht jede Behörde, etc. anschreiben und um Adressierung der Korrespondenz an Dich bitten, sofern es sich um Korrespondenz innerhalb der jeweils vorhandenen Aufgabenkreise handelt. Gruß - jelka |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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In praxi läuft das bei mir so, dass ich bei JEDER Betreuung bei der ich es für erforderlich halte - und das sind die meisten - in Absprache mit dem Betroffenen die gesamte behördliche und finanztechnische Post an mich ziehe.
Das läuft dann so, dass ich gleich zu Betreuungsbeginn nach ner Checkliste den relevanten Stellen per Kopie d. Betreuerausweises oder Bl.1. der Bestellung die Übernahme mitteile und um Zusendung des Schriftverkehrs an mein Büro bitte. Die Umleitung per Nachsendeauftrag habe ich erst einmal praktiziert, als ich den Eindruck hatte, der Betroffene unterdrückt irgendwas. Denk aber drann, das du nicht berechtigt bist Post zu öffnen, von der du erkennst, dass sie ne persönliche ist (Brief von Mama oder so). Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Zitat:
Zitat:
Gruß Bodhi |
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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An einer selbst erarbeiteten.
Nachdem ich in den Anfängen, tw. aus Noch-Ahnungslosigkeit hin und wieder was verdödelt hatte - was dann nachträglich wieder Arbeit nach sich zog, um das wieder zu kitten - hab ich mir für Schnittstellen im Betreuungsverfahren Checklisten zusammengestellt, was zu erledigen ist. Z.B.: bei Betreuungseröffnung, Unterbringung, Wohnungskündigung etc. Auf der für die Betreuungseröffnung, die ich dann gleich nach dem Erstgespräch mit dem Betroffenen abarbeite stehen z.B. drauf: DRV, Soz.-Amt, Versorgungsamt, Gesundheitsamt (SpDi), KK, Hausarzt, Psychiater, Vermieter, Energieversorger, Bank ... R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (01.11.2010 um 03:26 Uhr) |
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