Dies ist ein Beitrag zum Thema Ansprüche ??? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Welche Ansprüche bestehen nach dem Tod einer Versorgungsempfängerin (= ehem.öffentl. Dienst)?
Gibt es sowas wie Fortzahlung der Bezüge für einen ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Welche Ansprüche bestehen nach dem Tod einer Versorgungsempfängerin (= ehem.öffentl. Dienst)?
Gibt es sowas wie Fortzahlung der Bezüge für einen bestimmten Zeitraum? OK, ich bin ja nun seit vorgestern offiziell keine Betreuerin mehr, da meine einzigste Betreute, meine Mutter, verstorben ist. Aber dann betrachte ich mich eben als notgeschäftsführende "Ehemalige" oder dichte mir den AK >Nachlaßverwaltung< an (soll es geben), und hoffe, daß ich solche Fragen hier noch stellen darf ![]() Bis alle Bescheinigungen vorliegen, sodaß ich dann als Erbin handeln darf, dauert ja sicher noch ne ganze Weile ..... Gruß - jelka |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
war die Frau Beamtin? Dann siehe hierzu die betr. Vorschriften im Beamtenversorgungsgesetz, u.a.: BeamtVG - Einzelnorm Gezielte Auskünfte erteilt - nach meinen Erfahrungen (überraschend) relativ unbürokratisch - das zuständige Versorgungsamt der früheren Dienststelle. mfg Geändert von carlos (01.11.2010 um 06:52 Uhr) |
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#3 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Jelka,
mkein aufrichtiges Beileid. Liebe Grüße Lisa |
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