Dies ist ein Beitrag zum Thema Tochter stellt bei der Betreuten unbefugt Auto ab! im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin Berufsbetreuer und habe nun folgendes Problem:
Meine Betreute, weiblich 80 Jahre alt, ist stark demenz erkrankt. ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 34
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Hallo zusammen,
ich bin Berufsbetreuer und habe nun folgendes Problem: Meine Betreute, weiblich 80 Jahre alt, ist stark demenz erkrankt. Ihre Tochter hat Sie (die Betreute) gefragt, ob Sie Ihr Cabrio bis nächstes Jahr Mai 2011 ín der Garage dort abstellen kann. Die Garage wird aber von der Haushaltshilfe genutzt, um dort das Fahrrad und Getränke abzustellen. Durch das Auto in der Garage, muss die Haushaltshilfe nun morgens zum Brötchen holen im Dunkeln einmal um das Haus herum, damit Sie an das Fahrrad kommt. Jetzt wo der Winter kommt, bringt das eine erhebliche Gefahr mit sich. Die Haushaltshilfe kommt aus Polen und lebt dort für 24Std/Tag. Meine Frage nun, ich habe alle Aufgabenbereiche. Meine Betreute sagt zu Ihrer Tochter, ,,stell ruihg das Auto rein". Ich sehe aber die Gefahr für die Haushaltshilfe und dem fehlenden Versicherungsschutz für das Auto. Was kann ich machen, damit die Tochter das Auto raus stellt? Vielen Dank Schöne Grüße Jan |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: in Anhalt
Beiträge: 12
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Zitat:
Ist die Tochter auch dement? |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 34
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Nein. Sie ist ungefähr 45 Jahre alt und normal.
LG Jan |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: in Anhalt
Beiträge: 12
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 34
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Durch Konflikte innerhalb der Töchter und Söhne hat das Betreuungsgericht bewusst keinen Angehörigen bestellt. Sondern einen Berufsbetreuer, wie mich.
Lg Jan |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: in Anhalt
Beiträge: 12
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 34
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Ja darf das. Warum fragst du? Bist du hier im Forum ein Betroffener oder Betreuer?
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: in Anhalt
Beiträge: 12
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Zitat:
Ich mein ...Die Würde des Menschen ist unantastbar... Der Betreuer ist für die zu betreuende Person da und deren Wünsche sollten oberste Priorität haben - nicht die der Putzhilfe. Und ich nehme mal an, dass die Tochter in diesem Haus großgeworden ist und der Mutter nun einmal aus verständlichen Gründen näher steht. Warum ich frage ... weil es mich aufregt, wenn der Staat (vertreten durch amtlich bestellte Betreuer) meint - er hätte mehr Rechte als die Familie. Ich stelle mir dann einmal vor, ... Ich bin alt ... meinem Sohn hätte man einen Betreuer vor die Nase gesetzt und der regelt dann das (bspw) Besuchsrecht bei mir .... etc. was für eine Horrorvorstellung.
Geändert von Janchen (02.11.2010 um 11:40 Uhr) |
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#9 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Jan,
da setzt man einfach ein Schreiben auf, das die Tochter unterschreiben soll: "Hiermit erkläre ich mich einverstanden, für alle Schäden persönlich zu haften, die durch das Parken meines PKW in der Garage meiner Mutter entstehen. Dies schließt auch Schäden ein, die entstehen, wenn durch das Parken andere Personen Umwege in Kauf nehmen müssen und dabei Unfälle erleiden." Mit etwas Glück wird die Tochter sich gut überlegen, ob sie noch in der Garage parken will. Gruss Andreas |
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.08.2010
Beiträge: 5
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Hallo,
passt in die Garage denn nur das Auto rein, oder seht es nur so beknackt, dass man nicht mehr vorbei kommt? Gibt es sonst keine Plätze, an denen man das Auto, das Fahrrad oder die Getränke parken kann? Ohne sich oder andere zu verletzen, versteht sich. Und an Janchen: Stell Dir vor Du hättest Kinder, die sich alle spinnefeind sind. Ach ja, Du hast natürlich auch noch ein Haus und Geld. alle sin sie natürlich auch scharf darauf. Würdest Du dich dann gerne von einem Deiner Kinder betreuen lassen? Was meinst Du, wie schnell Du stumm und arm in der Ecke hängen würdest und den heftigsten Streitereien Deiner Sippe beiwohnen dürftest. Das Gericht hat zu entscheiden, ob ein Betreuer geeignet ist - das schließt auch den Schutz der Betreuten vor zerstrittenen Verwandten ein, die dann nämlich nicht mehr geeignet sind. Mfg Volker |
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