Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte als Angehörige im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe mich heute erst hier angemeldet, weil ich mich über eine Antwort von dem Betreuer meines Vaters ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.11.2010
Beiträge: 1
|
Hallo zusammen,
ich habe mich heute erst hier angemeldet, weil ich mich über eine Antwort von dem Betreuer meines Vaters masslos geärgert habe. Kurze Vorgeschichte: Mein Vater ist an Demenz erkrankt, und hat seit kurzem einen Betreuer durch das Gericht zugewiesen bekommen. Ich habe einmal mit dem Betreuer telefoniert, um mich über den aktuellen Stand zu informieren. Er gab mir eine knappe Aukunft, die mir aber schon weiterhalf. Da mein Vater wegen der Krankheit keinen Überblick mehr hat über seine finanzielle Situation, ist es mir wichtig, das ich über weitere Schritte informiert werde. Soweit ich weiss, soll mein Vater entmündigt werden, und als ich gestern dem Betreuer eine e-mail schrieb, mit der Bitte mir genauere Angaben zu diesem Thema zu geben, schrieb er mir heute, er dürfte mir keinerlei Aukünfte geben, auch wenn ich die Tochter bin ... Für mein Vater steht viel auf den Spiel, das Haus wurde verkauft, und er muss nächstes Jahr in eine Wohnung ziehen. Für die Suche wäre es wichtig zuwissen, wie hoch die Miete sein darf ? Woher soll ich denn diese Infos bekommen, wenn kein Informationsfluss zwischen Betreuer und Angehörigen statt findet ? Und der Betreuer wird sicher nicht aktiv bei der Wohnungssuche mithelfen ... Ist das denn rechtens das die Tochter keine Info vom Betreuer bekommt ? Hoffe auf Antwort Vielen Dank Corinna |
|
|
|
|
|
#2 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Callo Corinna,
herzlich Willkommen erst mal ![]() Zitat:
Wegen deiner Sorgen um die Wohnungssuche...auch das ist jetzt mit aller Wahrscheinlichkeit die Aufgabe des Betreues, nämlich dann wenn er den Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten hat. Das bedeutet, der Betreuer sucht für deinen Vater eine in jeder Hinsicht, auch in finanzieller, passende Wohnung. Über die (finanziellen) Angelegenheiten eines Betreuten darf man mit "Aussenstehenden" nicht reden und vor allem keine Auskünfte dazu erteilen- auch wenn es die Tochter ist. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|