Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde bei Gericht eingelegt. Fragen dazu!? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe heute beim zuständigen Vorrmundschaftsgericht Beschwerde gegen zwei Aufgabenkreise meines Betreuers eingelegt. Weil ich nicht mehr will das ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 9
|
Hallo,
ich habe heute beim zuständigen Vorrmundschaftsgericht Beschwerde gegen zwei Aufgabenkreise meines Betreuers eingelegt. Weil ich nicht mehr will das die mein Betreuer hat. Jetzt meine Frage: Schaut sich ein Richter meine Beschwerdeschrift an oder kann das gericht auch ohne einen Richter meine Beschwerde ablehnen? Was kann ich noch rechtliches tun, wen das Gericht meine Beschwerde ablehnt? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Das Gericht MUSS deine Beschwerde bearbeiten und wird dies in angemessener Zeit auch tun.
Es wird eine Entscheidung geben, viell. vorher auch eine Anhörung in der du deine Sachen nochmal vorbringen kannst. Solltest du mit der Gerichtsentscheidung nicht einverstanden sein, kannst du Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Die Sache würde dann regulär vom nächstinstanzlichen Gericht bearbeite. Das ist dann das Landgericht. Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|