Dies ist ein Beitrag zum Thema Stinkende Wohnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe auch noch ein anderes Problem mit dieser Dame.
Es stinkt in dieser Wohnung fürchterlich. Die Putzfrau kommt zwar ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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ich habe auch noch ein anderes Problem mit dieser Dame.
Es stinkt in dieser Wohnung fürchterlich. Die Putzfrau kommt zwar regelmäßig, aber schon nach einem Tag sieht es wieder genauso aus. Sie ist so schusselig und schlampig. Es nimmt mir jedesmal den Atem, wenn ich in die Wohnung komme und auch die Kleidung stinkt beim Verlassen der Wohnung. Auf das Lüftungsproblem angesprochen, lüftet sie jetzt, kurz bevor ich komme, aber ich habe echt Schiss, wenn da mal der Arzt kommen müsste, was der sagen würde. Wohnungsangelegenheiten sind mein Aufgabenkreis. Aber mehr, als eine Putzfrau zu engagieren kann ich ja fast nicht machen. Wie seht ihr das? |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Grüsse andre |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Cinderella,
ich glaube Du solltest jetzt schon mal damit anfangen Dir ein dickes Fell zuzulegen. In deinen Beiträgen schimmert für mich lesbar so bißchen durch, was sagt der oder der dazu? Was irgend jemand, Nachbarn usw. zu den Lebensumständen Deiner Betreuten sagt ist völlig zweit- wenn nicht gar zehntrangig. Sie hat ihre Vorstellungen, hat die wahrscheinlich auch jahrelang gelebt und ein Betreuer hat das letztendlich zu akzeptieren und nicht daran zu denken was andere sagen könnten. Ärzte kennen solche Fälle, und gerade wenn alte Menschen mit Tieren zusammen wohnen dann wirds oft leicht grenzwertig. Wichtig sind allgemeine hygienische Massnahmen damit keine kleinen Krabbler oder ähnliches auftauchen aber wenn da immer eine Putzfrau tätig ist sollte das nicht passieren können. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
ein unangenehmes Thema, wobei diese Problematik anscheinend immer häufiger vorkommt (Stichwort: Messies u.ä.) Mir ist z.B eine Fall bekannt (Wohnung total verdreckt, mehrerer Katzen, offensichtlich auch Flöhe u.a.) wo der Arzt die - m.E. notwendigen - Hausbesuche "umgeht", auch andere Dienste (bis auf einen) "verweigern" die Arbeit. Auch der gesetzliche Betreuer will sich dies nicht antun und erklärte dem Gericht, dass er diese Betreuung nur unter der Voraussetzung weiterführt, wenn er sie ausschließlich vom Schreibtisch aus führen "darf" bzw. die Treffen mit d. Betreuten auf "neutralem Boden" stattfinden - andernfalls möge man sich bitte um einen anderen (unempfindlicheren) Betreuer bemühen. Nachvollziehbar, wie ich finde. mfg |
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#5 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin, Carlos!
Zitat:
Gruß, Thorsten
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#6 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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...bisher - soviel ich weiß - noch nicht geantwortet (ich frag aber demnächst mal nach). Getreu dem Sprichwort: Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu wird sich Justitia hier wohl auch ihre Gedanken machen......mfg ![]() |
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#7 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Die Antwort des Gerichts wird wohl dahingehend lauten, dass eine Schreibtischbetreuung nicht befürwortet wird, der Betreuer hat jederzeit die Möglichkeit einen eigenen Entlassungsantrag zu stellen.
Und wenn sich der Betreuer für solche Klienten zu fein ist, macht sas sicher gegenüber dem Gericht und der Betreuungsbehörde keinen guten Eindruck, aber muss ja jeder selber wissen. ![]() Eventuell müsste hier mal überlegt werden, ob Verwahrlosung droht und der Betroffene notfalls mit Hilfe des Sozialpsychatrischen Dienstes mal eine zeitlang untergebracht werden müsste.
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Zusammen!
Zitat:
Zitat:
Lieben Gruß, Thorsten
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
das mit der Unterbringung ist doch jetzt hoffentlich nicht ernst gemeint? Eine Unterbringung ist eine schwere und wirklich heftige Massnahme im Leben der betreuten Person und sozusagen das allerletzte Mittel wenn Gefahren drohen die mit anderen Mitteln nicht abzuwenden sind. Und von diesen anderen Mitteln ist noch keines wirklich zum Einsatz gekommen. Das könnten sein: eine Verhältnis zur Betreuten aufbauen so dass kleine Änderungen in der Wohnung zugelassen werden, also z.B. alle Teppiche raus(falls welche da sind), pflegeleichter Fussböden rein, Grundreinigung und Desinfizierung der Wohnung in regelmässigen Abständen(zahlt das Sozialamt) , andere Dinge die in Mitleidenschaft gezogen sind entsorgen, die Wohnung pflegeleichter gestalten, viel mehr Katzenstreu usw. usw. In diesem Fall ist vor einer Unterbringung deutlich noch anderes gefragt, gestern abend erst habe ich einen Aufsatz von Axel Bauer (Richter) gelesen. Der bemängelt heftig die Schnelligkeit mit der - auch manchmal vom Gericht- untergebracht wird und ist der Meinung, dass solche Verfahrens- und Denkweisen seit 1992 eigentlich der Vergangenheit angehören sollten. Die Ekelschwellen der Menschen sind unterschiedlich hoch, das ist normal und dafür braucht sich auch keiner u schämen. Gruss Michaela
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#10 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
statt. Ungeachtet dessen dass - wie ich auch meine - wohl keine Rücksicht auf die Ekel-Schmerzgrenze der Betreuer genommen wird, gehe ich mal davon aus, dass auch der Richter eine Anhörung in der Wohnung vermutlich eher im Schnellverfahren durchziehen würde. RechtspflegerInnen - da im Betreuungsverfahren ausschließlich am Schreibtisch tätig (oder?) - juckt dies (passender Begriff hinsichtlich dieser Problematik) doch wohl kaum. mfg
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