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Stinkende Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stinkende Wohnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe auch noch ein anderes Problem mit dieser Dame. Es stinkt in dieser Wohnung fürchterlich. Die Putzfrau kommt zwar ...


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Alt 06.11.2010, 16:49   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard Stinkende Wohnung

ich habe auch noch ein anderes Problem mit dieser Dame.
Es stinkt in dieser Wohnung fürchterlich. Die Putzfrau kommt zwar regelmäßig, aber schon nach einem Tag sieht es wieder genauso aus. Sie ist so schusselig und schlampig. Es nimmt mir jedesmal den Atem, wenn ich in die Wohnung komme und auch die Kleidung stinkt beim Verlassen der Wohnung. Auf das Lüftungsproblem angesprochen, lüftet sie jetzt, kurz bevor ich komme, aber ich habe echt Schiss, wenn da mal der Arzt kommen müsste, was der sagen würde. Wohnungsangelegenheiten sind mein Aufgabenkreis. Aber mehr, als eine Putzfrau zu engagieren kann ich ja fast nicht machen. Wie seht ihr das?
Cinderella ist offline  
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Alt 06.11.2010, 19:11   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Stinkende Wohnung
ich habe auch noch ein anderes Problem mit dieser Dame.
Es stinkt in dieser Wohnung fürchterlich. Die Putzfrau kommt zwar regelmäßig, aber schon nach einem Tag sieht es wieder genauso aus. Sie ist so schusselig und schlampig. ....lüftet sie jetzt, kurz bevor ich komme, aber ich habe echt Schiss, wenn da mal der Arzt kommen müsste, was der sagen würde. Wohnungsangelegenheiten sind mein Aufgabenkreis. Aber mehr, als eine Putzfrau zu engagieren kann ich ja fast nicht machen. Wie seht ihr das?
Hallo,wenn regelmäßig ne Putzfrau kommt, ist doch Hilfe organisiert und Du hast Deine Aufgabe erfüllt. Jeder lebt sein eigenes Leben und wir werden es nicht ändern können --- > das ist auch nicht unser Auftrag. Wir helfen beim Führen eines s e l b s t bestimmten Lebens. Solange keine tatsächliche Gesundheitsgefahr besteht lebt sie so wie sie eben will (und wahrscheinlich schon lange lebt) "schusselig und schlampig sollte man das nicht nennen , denn sie ist ja krank bzw. behindert :-)

Grüsse andre
andre ist offline  
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Alt 06.11.2010, 19:17   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Cinderella,

ich glaube Du solltest jetzt schon mal damit anfangen Dir ein dickes Fell zuzulegen. In deinen Beiträgen schimmert für mich lesbar so bißchen durch, was sagt der oder der dazu?

Was irgend jemand, Nachbarn usw. zu den Lebensumständen Deiner Betreuten sagt ist völlig zweit- wenn nicht gar zehntrangig.
Sie hat ihre Vorstellungen, hat die wahrscheinlich auch jahrelang gelebt und ein Betreuer hat das letztendlich zu akzeptieren und nicht daran zu denken was andere sagen könnten.

Ärzte kennen solche Fälle, und gerade wenn alte Menschen mit Tieren zusammen wohnen dann wirds oft leicht grenzwertig. Wichtig sind allgemeine hygienische Massnahmen damit keine kleinen Krabbler oder ähnliches auftauchen aber wenn da immer eine Putzfrau tätig ist sollte das nicht passieren können.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2010, 08:08   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

ein unangenehmes Thema, wobei diese Problematik anscheinend immer häufiger vorkommt (Stichwort: Messies u.ä.)

Mir ist z.B eine Fall bekannt (Wohnung total verdreckt, mehrerer Katzen, offensichtlich auch Flöhe u.a.) wo der Arzt die - m.E. notwendigen - Hausbesuche "umgeht", auch andere Dienste (bis auf einen) "verweigern" die Arbeit.
Auch der gesetzliche Betreuer will sich dies nicht antun und erklärte dem Gericht, dass er diese Betreuung nur unter der Voraussetzung weiterführt, wenn er sie ausschließlich vom Schreibtisch aus führen "darf" bzw. die Treffen mit d. Betreuten auf "neutralem Boden" stattfinden - andernfalls möge man sich bitte um einen anderen (unempfindlicheren) Betreuer bemühen.
Nachvollziehbar, wie ich finde.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 08.11.2010, 08:19   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin, Carlos!

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Auch der gesetzliche Betreuer will sich dies nicht antun und erklärte dem Gericht, dass er diese Betreuung nur unter der Voraussetzung weiterführt, wenn er sie ausschließlich vom Schreibtisch aus führen "darf" bzw. die Treffen mit d. Betreuten auf "neutralem Boden" stattfinden
Wie hat denn das Gericht reagiert???

Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 08.11.2010, 09:07   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
Moin, Carlos!



Wie hat denn das Gericht reagiert???

Gruß,
Thorsten

...bisher - soviel ich weiß - noch nicht geantwortet (ich frag aber demnächst mal nach).

Getreu dem Sprichwort:

Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu

wird sich Justitia hier wohl auch ihre Gedanken machen......mfg
carlos ist offline  
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Alt 09.11.2010, 06:24   #7
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
Standard

Die Antwort des Gerichts wird wohl dahingehend lauten, dass eine Schreibtischbetreuung nicht befürwortet wird, der Betreuer hat jederzeit die Möglichkeit einen eigenen Entlassungsantrag zu stellen. Und wenn sich der Betreuer für solche Klienten zu fein ist, macht sas sicher gegenüber dem Gericht und der Betreuungsbehörde keinen guten Eindruck, aber muss ja jeder selber wissen.
Eventuell müsste hier mal überlegt werden, ob Verwahrlosung droht und der Betroffene notfalls mit Hilfe des Sozialpsychatrischen Dienstes mal eine zeitlang untergebracht werden müsste.
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 09.11.2010, 07:07   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin Zusammen!
Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Die Antwort des Gerichts wird wohl dahingehend lauten, dass eine Schreibtischbetreuung nicht befürwortet wird, der Betreuer hat jederzeit die Möglichkeit einen eigenen Entlassungsantrag zu stellen. Und wenn sich der Betreuer für solche Klienten zu fein ist, macht sas sicher gegenüber dem Gericht und der Betreuungsbehörde keinen guten Eindruck, aber muss ja jeder selber wissen.
So kann ich mir das auch sehr gut vorstellen!

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Eventuell müsste hier mal überlegt werden, ob Verwahrlosung droht und der Betroffene notfalls mit Hilfe des Sozialpsychatrischen Dienstes mal eine zeitlang untergebracht werden müsste.
Wie würde so was denn ablaufen? Wer entscheidet, ob Verwahrlosung droht?

Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 09.11.2010, 07:09   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,

das mit der Unterbringung ist doch jetzt hoffentlich nicht ernst gemeint? Eine Unterbringung ist eine schwere und wirklich heftige Massnahme im Leben der betreuten Person und sozusagen das allerletzte Mittel wenn Gefahren drohen die mit anderen Mitteln nicht abzuwenden sind.

Und von diesen anderen Mitteln ist noch keines wirklich zum Einsatz gekommen.
Das könnten sein: eine Verhältnis zur Betreuten aufbauen so dass kleine Änderungen in der Wohnung zugelassen werden, also z.B. alle Teppiche raus(falls welche da sind), pflegeleichter Fussböden rein, Grundreinigung und Desinfizierung der Wohnung in regelmässigen Abständen(zahlt das Sozialamt) , andere Dinge die in Mitleidenschaft gezogen sind entsorgen, die Wohnung pflegeleichter gestalten, viel mehr Katzenstreu usw. usw.

In diesem Fall ist vor einer Unterbringung deutlich noch anderes gefragt, gestern abend erst habe ich einen Aufsatz von Axel Bauer (Richter) gelesen. Der bemängelt heftig die Schnelligkeit mit der - auch manchmal vom Gericht- untergebracht wird und ist der Meinung, dass solche Verfahrens- und Denkweisen seit 1992 eigentlich der Vergangenheit angehören sollten.

Die Ekelschwellen der Menschen sind unterschiedlich hoch, das ist normal und dafür braucht sich auch keiner u schämen.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.11.2010, 08:45   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Und wenn sich der Betreuer für solche Klienten zu fein ist, macht sas sicher gegenüber dem Gericht und der Betreuungsbehörde keinen guten Eindruck, aber muss ja jeder selber wissen.
Die Anhörung d. Betreuten fand damals nicht in dessen Wohnung sondern in einer Klinik
statt. Ungeachtet dessen dass - wie ich auch meine - wohl keine Rücksicht auf die Ekel-Schmerzgrenze der Betreuer genommen wird, gehe ich mal davon aus, dass auch der Richter eine Anhörung in der Wohnung vermutlich eher im Schnellverfahren durchziehen würde. RechtspflegerInnen - da im Betreuungsverfahren ausschließlich am Schreibtisch tätig (oder?) - juckt dies (passender Begriff hinsichtlich dieser Problematik) doch wohl kaum.

mfg
carlos ist offline  
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