Dies ist ein Beitrag zum Thema Regelung Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Was genau kann man unter dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten verstehen? Kann/sollte ich damit einen Mietvertrag für den Betreuten unterschreiben oder hat ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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Was genau kann man unter dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten verstehen? Kann/sollte ich damit einen Mietvertrag für den Betreuten unterschreiben oder hat dieser Aufgabenkreis gar nichts damit zu tun?
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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