Dies ist ein Beitrag zum Thema Todesfall nach 24 Stunden im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe Freitag den Beschluss für meine erste Betreuung erhalten. Leider verstarb die Person keine 24 Stunden später.
Nun meine Frage: ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Habe Freitag den Beschluss für meine erste Betreuung erhalten. Leider verstarb die Person keine 24 Stunden später.
Nun meine Frage: wie weit bin ich noch zuständig für meinen (ehem.) Betreuten? Was muss/sollte ich noch erledigen? Ich habe selbst nur sehr wenige Informationen über ihn. Mit der Arbeit hätte ich ja jetzt erst beginnen sollen. Muss ich noch ein Vermögensverzeichnis anlegen? Danke für Tipps von Euch! |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Klima,
Betreuung endet mit dem Tod! Bei Berücksichtigung der Kürze der Betreuung wird der zuständige Rechtspfleger auch sicher auf ein VV verzichten. Du hättest jetzt sowieso keinen Zugriff mehr auf irgendwelche Kontoinformationen. Zuständig bist du für nichts mehr in dieser Angelegenheit. Gruß, Andreas
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hatte ich schon mal nach 2 Tagen, verstorben auf der ITS.
Ich hab nur ne Mitteilung (halbe Seite) ans AG geschrieben: * Betroffene verstorben * Betreuung nicht aufgenommen * keine Zugriff auf Eigentum und Vermöge genommen, dies im Übrigen unbekannt. * VVZ und Erstbericht nicht erstellbar * Verzicht auf Vergütung. ... und tschüss Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Rudi, welche Vergütung? Wäre eh maximal nur für einen Tag entstanden!
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Eben - nur für einen Tag.
Und damit die Bearbeitungskosten nicht den tatsächlichen Gegenstandwert überschreitet - wie das ja üblich zu werden scheint - habe ich gleich Verzicht erklärt, ohne später durch ne RP dazu aufgefordert zu werden. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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