Dies ist ein Beitrag zum Thema Interessenkonflikt ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallihallo!
Hätte gern mal eure Meinung zu folgender Situation:
Nicht selten sind die Eltern behinderter Menschen, die in Heimen leben, ...
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallihallo!
Hätte gern mal eure Meinung zu folgender Situation: Nicht selten sind die Eltern behinderter Menschen, die in Heimen leben, gleichzeitig deren gesetzliche Betreuer! Auch nicht selten sind die Vorstandsmitglieder der Träger dieser Einrichtungen ebenfalls diese Eltern...aber gleichzeitig Betreuer!!! Lt. § 1897 BGB ist eine solche Doppelfunktion nicht zulässig, da ein Interessenkonflikt besteht / entstehen könnte! ...findet dies bei der Bestellung in solchen Fällen geringere Beachtung?...besteht überhaupt die Gefahr eines Interessenkonflikts? Was meint Ihr??? Lieben Gruß, Thorsten
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#2 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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stopp, stopp, stopp, das steht da so nicht. sondern:
Zitat:
bleibt zu klären, ob es eine "enge beziehung" zum heim ist. würde ich im falle von eltern wohl generell verneinen, sie sind ja nicht in der heimleitung, sondern in vorstand des trägers des heimes. sie haben damit sicherlich eine beziehung zum träger - was aber auch legitim ist. träger ist nicht heim. das sich aus dieser beziehung indirekt auch eine beziehung zum heim ergibt ist klar - aber eng ist die eher nicht, sondern eher von "von oben genau beäugend" geprägt. eine "enge beziehung" würde ich bei eltern da nicht draus konstuieren. zumal hier ja auch das kind erst der grund ist, dass sie überhaupt diese beziehungen aufnehmen... normale eltern, die ihre kinder regelmäßig im heim besuchen, entwickeln doch auch eine art "beziehung" zum heim, eben weil sie dort ständig verkehren, weil es ihren kindern dort im gut geht... auch das ist eine beziehung zum heim. aber eine "enge beziehung" ist auch das nicht. genausowenig, wie in träger-vorstand-fall... daher: alles easy. ![]() lg, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. Geändert von zeiten (07.11.2010 um 22:41 Uhr) |
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#3 | ||
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin, Zeiten!
Zitat:
Zitat:
Lieben Gruß und einen guten Start in die Woche!!! Thorsten
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo
Zeiten, ich grüße dich. Lange nicht gesehen. Also ich finde das ne interessante Fragestellung, mit der ich so auch noch nicht konfrontiert war. Ich kenne ne kleinere Einrichtung, in der die Vorstandschefin auch Betreuerin ihres Sohnes ist, der in dieser Einrichtung betreut wird. Zeiten, so ganz klar ist die Sache für mich mit deiner Argumentation nicht beantwortet. Vom Bauchgefühl neige ich eher dazu, dass dies hier relevanten Konstellation nicht ganz sauber ist. Gr-. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
ich kann dazu nur auf meine eigene Erfahrung verweisen. Ich war ehrenamtlicher Vorstand in einer grossen Obdachlosenorganisation die Unterkünfte im Aufrag der Stadt bereitsstellen. Das Recht auf Einweisungen in die Häuser lag ausschliesslich bei der Stadt. Drei Richter hätten mich problemlos weiter für meine Obdachlosenkunden bestellt, einer hat das unter Hinweis auf den § 1897 BGB rundweg abgelehnt. Ich musste deshalb meinen Vorstand niederlegen. Es geht dabei nicht nur um tatsächliche Abhängigkeiten, alleine eine theoretische Möglichkeit hat genügt. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 | ||||
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
doch, ich finde das perfekt. ehrlich. abhängigkeitsverhältnisse sind doch nur dort schädlich, wo eine betreuerin von etwas abhängig ist.beispiel: betreuerin verdient ihren lebensunterhalt bei einem heim, wo ihr kind lebt... hier ist sie abhängig vom wohlwollen ihrer chefin. die chefin könnte aber verärgert werden, wenn sie sich zu sehr über die schlechte behandlung ihres sohnes beschwert..... hier besteht ein interessenkonflikt. der liegt aber eben in der abhängigkeit der betreuerin von der einrichtung. umgekehrt gibbet kein problem. eine einrichtung, wo die betreute lebt, ist doch sowieso immer letzlich von der betreuerin abhängig, weil die betreuerin die "auftraggeberin" für diese dienstleistung ist. das muss doch auch so sein, wie sonst könnte denn die betreuerin für die gute unterbringung und pflege garantieren, wenn sie keine "oberaufsicht" über das heim hat? und da ist der unterschied, ob das nun "nur" aus der normalen kontrolle als auftraggeberin-betreuerin heraus passiert oder eben zusätzlich aus der position des trägervrostands passiert, graduell... eine "normale" betreuerin liest sich doch auch die pflegeberichte durch und bemängelt, wenn da was faul ist. eine betreuerin, die auch noch im trägervorstand ist, hat zweifelsohne hier eine sehr viel bessere möglichkeit, einfluss auf die ordnungsgemäße pflege zu nehmen, als jemand, von der das heim nur über diese eine betreute abhängig ist. dies abängigkeitsverhältins, was du ansprichst, taucht in allen bereichen der betreuung auf: auch die friseurin wird von der betreuerin beauftragt, ist ist somit von der betreuerin abhängig, ebenso der ambulante pflegedienst. da sehe ich den unterschied nicht. es ist also ein großer unterschied, wer hier von wem abhängig ist. Zitat:
(neue umgebung, neue ansprechpartnerinnen, neue bezugspersonen, 1 jahr eingewöhnung bis sich die betreute heimisch fühlt - ob überhaupt je? bis dahin is das schwimmbad dicht, weil kohle alle..... is ja nich so, als würden umzüge kein risiko bergen.) Zitat:
der wiille der betreuten soll keinen vorrang haben, sondern ihr wohl. natürlich ist richtig, dass der wille weitgehend zu berücksichtigen ist, sofern er dem wohl der betreuten nicht zuwiderläuft. es darf bezweifelt werden, ob eine (im heim lebende betreute!) die tragweite eines umzugs (wegen schwimmbad!!!) überblicken kann, welchen sie vermutlich selber nicht initiieren kann - sie hat die betreuerin ja nicht für umsonst.... mir ist nicht klar, welches interesse ein elternteil an seinem vorstandsposten haben könnte, als dass er dafür sein kind verraten würde. wenn du da ein klares beispiel hättest.... Zitat:
weiter möchte ich bemerken, dass das gesetz davon spricht, dass "als betreuer kann nicht bestellt werden, wer..." - das heißt, dass diese enge bezieung bereits vor der bestellung zur betreuerin bestehen muss, um die bestellung auszuschließen. ich möchte nun aber mal wetten, dass in der mehrzahl der fälle, die eltern zunächst mal zur betreuerin bestellt werden und sich erst danach in einem trägerverein engagieren. dann sind sie bereits betreuerinnen. in dem paragraf steht nix von: betreuung muss aufgehoben werden, wenn sich eine möglicherweise enge beziehung zur einrichtung wo die betreute lebt entwickelt...
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. Geändert von zeiten (08.11.2010 um 10:35 Uhr) |
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#7 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Auf jeden Fall will der Gesetzgeber Interessenkonflikte aus unterschiedlichen Positionen zum Betroffenen vermeiden. Nach meiner Meinung können die sich nicht nur daraus ergeben, dass jemand sagen wir sagen wir sozialtherapeutisch mit dem Betroffenen arbeitet, sondern auch - oder viell. grade - als Vorstand einer Einrichtung. Gr. Rudi
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#8 | |||
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
wenn du mir ein beispiel von konflikt mal sagen könntest, der aus dieser träger-vorstands-sache kommt...? gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. Geändert von zeiten (08.11.2010 um 11:09 Uhr) |
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#9 | |||||
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
![]() Habe folgendes Beispiel (erlebt): Bewohner möchte gern das Heim wechseln und in das Heim zu seiner langjährigen Freundin ziehen, in dem Paarwohnen angeboten wird (anderer Träger)!...die Freundin möchte das auch!...lt. pädagog. Team spricht nichts dagegen, sondern - im Gegenteil - die Möglichkeit erscheint vielversprechend!...ein Elternteil des o.g. Bewohners ist im Vorstand und Betreuer...Vorschlag abgelehnt!....hmmm, ob diese Entscheidung wirklich nur zum Wohl des Bewohners getroffen wurde, ...oder ob es da noch andere Gründe für gegeben haben könnte???...wer weiß... Zitat:
Noch mal sorry für das Schwimmbad-Beispiel...!!! ![]() Zitat:
Zitat:
...und dann wird ja auch noch Stress...ein nie auszuschließender Risikofaktor...und ein unbelegter Platz / keine Kohle...vermieden! Zitat:
Wenn nicht, was darf er denn nicht...die Betreuung weiterführen???...den Job annehmen???Sehr vertrackt...oder erscheint es nur mir so???
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#10 | |||
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
![]() besonders glücklich fände ich das natürlich auch nicht. nur ist es doch so, wenn du erst mal betreuerin bist, bist du es und dann kann nur ein antrag auf betreuerinnenwechsel einen wechsel herbeiführen.... aber gesetzlich geregelt ist da nix.
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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