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Aufwandspauschale

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandspauschale im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin seit Mai 2010 ehrenamtliche Betreuerin meines Schwagers. Wann muss ich jetzt die Aufwandspauschale geltend machen? Zum Ablauf des ...


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Alt 09.11.2010, 12:48   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
Standard Aufwandspauschale

Ich bin seit Mai 2010 ehrenamtliche Betreuerin meines Schwagers.
Wann muss ich jetzt die Aufwandspauschale geltend machen? Zum Ablauf des Kalenderjahrs oder erst nächstes Jahr im Mai? Und welche Frist gilt dann, der 31.3.2011 oder 2012?
Danke schon mal
Susanne
sisusisu ist offline  
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Alt 09.11.2010, 14:56   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Aufwandspauschale

Hallo sisusisu,
ich werde über die Termine und Fristen vom Betreuungsgericht genau informiert.
Ruf doch den Rechtspfleger an, wenn Du Fragen hast.
Auch Betreuungsvereine unterstützen Dich bei Fragen.
Gruß Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 09.11.2010, 16:09   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hallo Sisusisu!

Guckst Du:

Der Betreuer hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Die Aufwendungen können in einer Einzelabrechnung oder pauschal geltend gemacht werden. Zur Abgeltung geringfügiger Aufwendungen wird auf Antrag eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt. Es handelt sich nicht um eine Vergütung. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt 323 €. Die Aufwandsentschädigung ist jährlich zu zahlen, erstmals ein Jahr nach der Bestellung. Der Anspruch muss spätestens binnen drei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beim Gericht geltend gemacht werden, (§ 1835a BGB).

Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 09.11.2010, 16:33   #4
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
Standard

Schnickschnack!
Das Betreuungsjahr läuft vom Datum der Anordnung der Betreuung + 1 Jahr. Die Aufwandspauschale kann nachträglich für das vergangene Betreuungsjahr beantragt werden. In Ihrem Fall also vom ?.05.2010 + 1 Jahr also bis zum ?.05.2011.

(z.B. 10.05.2010 bis 09.05.2011 also frühestens am 10.05.2011 könnte dieser Antrag gestellt werden)
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 09.11.2010, 16:48   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

...sag ich doch!!!!!
__________________
Superthor! ist offline  
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