Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte der Angehörigen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen,
ich habe nochmal eine Frage:
Ich habe die Betreuung einer Dame übernommen, bei der der bisherige Betreuer scheinbar ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.10.2010
Beiträge: 8
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Liebe Kollegen,
ich habe nochmal eine Frage: Ich habe die Betreuung einer Dame übernommen, bei der der bisherige Betreuer scheinbar nicht ganz korrekt gearbeitet hat. Als ich die Betreuung übernommen habe, war es jedenfalls so, dass der Sohn sich bereits mit dem bisherigen Betreuer angelegt hat. Da die Dame Knall auf Fall ins Heim musste, hat der Sohn sich darum gekümmert, ihr Kleidung ins Heim zu bringen und mir die persönlichen Unterlagen zusammenzustellen. Schien mir eigentlich soweit ok. Die Wohnung habe ich mir angeschaut und mir schien es nicht, dass dort noch großartige Wertsachen sind. Nun hat der bisherige Betreuer (der nebenan wohnt) mir schriftlich mitgeteilt, dass der Sohn und Schwiegertochter in der Wohnung immer noch ein- und ausgehen und Akten mitnehmen, die mir nicht bekannt sind. Ich weiss natürlich nicht, ob da was dran ist. Nun meine Frage: Kann/Muss ich den Angehörigen dieses Tun untersagen und die Herausgabe des Schlüssels verlangen? Oder soll ich das Schreiben zur Kenntnis an das Amtsgericht weiterleiten und die Angehörigen nur informieren mit der Bitte, die Wohnung nicht mehr zu betreten? Oder dürfen Angehörige, solange die Wohnung nicht aufgelöst ist, den Schlüssel ohnehin behalten, um persönliche Sachen für ihre Mutter zu holen? Immerhin ist die Mutter gerade erst ins Heim gekommen und ich selbst fahre die Sachen ja nicht hin und her. Ich wäre dankbar für Eure Erfahrungen in so einer Sache! Liebe Grüße Sanni-Jo |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
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Hallo,
an Deiner Stelle würde ich zunächst einmal auf Kooperation setzen und die Angehörigen fragen, ob sie noch Unterlagen, die für Deine Arbeit wichtig sind, haben bzw. noch aus der Wohnung geholt haben. Ich würde da erst mal auf diese Weise diplomatisch mit umgehen. Sollte sich der Verdacht bestätigen und die Angehörigen holen Unterlagen aus der Wohnung, sind aber Dir gegenüber nicht kooperativ, würde ich eine kurze Sachstandsmeldung an das Gericht machen. So in der Art, dass Du die Verantwortung für die Belange der Betreuten nur bedingt wahrnehmen kannst, weil Dir bewußt Tatsachen verschwiegen bzw. Akten vorenthalten werden. Meiner Meinung nach, hast Du kein Recht den Schlüssel zu verlangen. Sollte Deiner Betreuten es jedoch nicht recht sein, dass die Angehörigen in ihrem Haus ein und aus gehen, und sie kann ihren Willen auch noch tatsächlich äußern, könntest Du (nachdem Du die Angehörigen auf den Wunsch Deiner Betreuten aufmerksam gemacht hast und diese nach wie vor nicht einsichtig sind) das Schloss austauschen lassen. Einen solchen Wunsch würde ich mir aber von der Betreuten schriftlich bestätigen lassen. Schönen Gruß Piet |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.10.2010
Beiträge: 8
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Hallo Piet,
super, vielen Dank! Ich habe mir fast sowas gedacht, aber jetzt bin ich beruhigt! Liebe Grüße Sanni-Jo
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