Dies ist ein Beitrag zum Thema Mit Rollstuhl Fahrzeug beschädigt - wer haftet? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag!
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen - ich wäre sehr dankbar!
Meine Mutter besucht eine Tagespflegeinrichtung und ist ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 6
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Guten Tag!
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen - ich wäre sehr dankbar! Meine Mutter besucht eine Tagespflegeinrichtung und ist nun mit ihrem Rollstuhl unbemerkt aus der TP rausgerollt und dabei mit den Rollstuhl gegen ein parkendes Auto gefahren. Zum Glück ist meiner Mami nichts passiert. Jedoch hat meine MUtter das Auto zerkratzt. Ich habe die Betreuung meiner Mutter. Meine Mutter ist aufgrund von Hirnleistungsstörungen nicht schuldfähig. Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht. Wer hafet nun für den Schaden? PS: Nach meinen bisherigen Recherchen glaube ich herausgefunden zu haben, dass die Tagespflege nur haftet, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das meine MUtter mit dem Moment der Unachtsamkeit die Tagespflege verlassen konnte, stellt wohl keine grobe Fahrlässigkeit des Personals dar, da man es niemanden zumuten kann, dass er in jeder sekunde eine Person beaufsichtigen kann. Außerdem sei es das erste mal gewesen, dass meine Mutter durch die Türe hinaus sei. Man hatte sie bis dahin nicht zu den Personenkreis mit "Weglauftendenz" gezählt. ![]() ![]() ![]()
Geändert von silia (11.11.2010 um 21:25 Uhr) |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Silia und Herzlich Willkommen!
Mir ist bekannt, dass Teilnehmer von Tagespflegeangeboten oft über den Anbieter haftpflichtversichert sind...gibt dort für den Anbieter m.E. auch Gruppenhaftpflichtversicherungen!...also ich würde da auf jeden Fall noch mal nachhaken! Viel Glück und lieben Gruß! Thorsten
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 6
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Hallo Thorsten,
nö, leider bei dieser nicht :-( LG |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 6
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Ginge das nicht über meine Betreuerhaftpflichtversicherung?
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#5 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Die wird sicher nur einspringen, wenn DU etwas versaubeutelt hast!...die Betreuten müssen extra versichert werden!
Lieben Gruss, Thorsten
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 6
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ok, nochmal was anderes bzw folgendes:
"§ 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist." Dh, meine Mutter ist nicht verantwortlich, nicht schuldfähig und somit auch weder schadensersatzpflichtig noch kann sie dafür haftbar bemacht werden. Man kann ja zB auch nicht einem 3 jährigen Kleinkind sagen, gem § 832, du hast fahrlässig gehandelt und mein EIgentum wiederrechtlich verletzt und du bist mir jetzt zum Ersatz des Schadens verpflichtet und wenn du das nicht tust, dann zerr ich dich vors Gericht... So, wat isn jetzt nu? Meine Mutter haftet nicht, die Tagespflegestätte nicht und ich wohl auch nicht...Dh, die Geschädigte bleibt wohl auf ihren SChaden sitzen, oder wie seht ihr das? Geändert von silia (12.11.2010 um 20:17 Uhr) |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 6
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hallo nochnal,
@Thorsten, nö ich hab nichts versaubeutelt, aber wenn man es genau nimmt, könnte man ja meinen, dass meiner Mutter ein Schaden enstanden ist, weil ich sie nicht versichert hab. Angenommen, meine Mutter würde nun für den SChaden aufkommen, so könnte sie es auf mich abwälzen, weil ich indirekt schuld bin...? Nur so ein Gedankengang.... ![]()
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Silia, also so einfach kann sich die Einrichtung das nicht machen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass niemand mit dem Rollstuhl ohne Begleitung so rausrollt. Außerdem war dieser Unfall wohl auf dem Gelände der Einrichtung. Auch ein Gesichtspunkt.
Die Einrichtung könnte ihr Obhutspflicht verletzt haben. Du bist beweispflichtig. Gruss Geändert von mary (13.11.2010 um 01:11 Uhr) |
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#9 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass dies kein Fall für die Versicherung des Tagespflegeabieters sein soll...zumal die Einschränkungen Deiner Mutter ja den MAs der TP bekannt gewesen sein müssen...diese werden ja schließlich der Grund für die Anmeldung zur TP gewesen sein! Es hört sich auch ein wenig danach an, dass hier eine nicht ganz unerhebliche zeitliche Lücke in der Betreuung durch die TP vorliegt...ich nehme nicht an, dass Deine eingeschränkte Mutter innerhalb weniger Sekunden mit dem Rollstuhl die Einrichtung alleine verlassen konnte, oder??? ![]() Gibt es nicht einen Vertrag mit der TP...vielleicht steht da ja noch was drin! Lieben Gruß, Thorsten
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#10 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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