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Mit Rollstuhl Fahrzeug beschädigt - wer haftet?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mit Rollstuhl Fahrzeug beschädigt - wer haftet? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag! Vielleicht kann mir jemand weiter helfen - ich wäre sehr dankbar! Meine Mutter besucht eine Tagespflegeinrichtung und ist ...


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Alt 11.11.2010, 21:14   #1
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Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 6
Standard Mit Rollstuhl Fahrzeug beschädigt - wer haftet?

Guten Tag!

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen - ich wäre sehr dankbar!

Meine Mutter besucht eine Tagespflegeinrichtung und ist nun mit ihrem Rollstuhl unbemerkt aus der TP rausgerollt und dabei mit den Rollstuhl gegen ein parkendes Auto gefahren. Zum Glück ist meiner Mami nichts passiert. Jedoch hat meine MUtter das Auto zerkratzt.

Ich habe die Betreuung meiner Mutter.
Meine Mutter ist aufgrund von Hirnleistungsstörungen nicht schuldfähig. Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht.


Wer hafet nun für den Schaden?

PS:
Nach meinen bisherigen Recherchen glaube ich herausgefunden zu haben, dass die Tagespflege nur haftet, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das meine MUtter mit dem Moment der Unachtsamkeit die Tagespflege verlassen konnte, stellt wohl keine grobe Fahrlässigkeit des Personals dar, da man es niemanden zumuten kann, dass er in jeder sekunde eine Person beaufsichtigen kann. Außerdem sei es das erste mal gewesen, dass meine Mutter durch die Türe hinaus sei. Man hatte sie bis dahin nicht zu den Personenkreis mit "Weglauftendenz" gezählt.

Geändert von silia (11.11.2010 um 21:25 Uhr)
silia ist offline  
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Alt 12.11.2010, 03:06   #2
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Moin Silia und Herzlich Willkommen!

Zitat:
Zitat von silia Beitrag anzeigen
Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht.
Mir ist bekannt, dass Teilnehmer von Tagespflegeangeboten oft über den Anbieter haftpflichtversichert sind...gibt dort für den Anbieter m.E. auch Gruppenhaftpflichtversicherungen!...also ich würde da auf jeden Fall noch mal nachhaken!

Viel Glück und lieben Gruß!

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 12.11.2010, 15:56   #3
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Hallo Thorsten,

nö, leider bei dieser nicht :-(

LG
silia ist offline  
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Alt 12.11.2010, 16:07   #4
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Beiträge: 6
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Ginge das nicht über meine Betreuerhaftpflichtversicherung?
silia ist offline  
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Alt 12.11.2010, 18:36   #5
Held der Arbeit
 
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Zitat:
Zitat von silia Beitrag anzeigen
Ginge das nicht über meine Betreuerhaftpflichtversicherung?
Die wird sicher nur einspringen, wenn DU etwas versaubeutelt hast!...die Betreuten müssen extra versichert werden!

Lieben Gruss,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 12.11.2010, 20:06   #6
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Beiträge: 6
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ok, nochmal was anderes bzw folgendes:


"§ 827
Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit
Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist."


Dh, meine Mutter ist nicht verantwortlich, nicht schuldfähig und somit auch weder schadensersatzpflichtig noch kann sie dafür haftbar bemacht werden. Man kann ja zB auch nicht einem 3 jährigen Kleinkind sagen, gem § 832, du hast fahrlässig gehandelt und mein EIgentum wiederrechtlich verletzt und du bist mir jetzt zum Ersatz des Schadens verpflichtet und wenn du das nicht tust, dann zerr ich dich vors Gericht...


So, wat isn jetzt nu? Meine Mutter haftet nicht, die Tagespflegestätte nicht und ich wohl auch nicht...Dh, die Geschädigte bleibt wohl auf ihren SChaden sitzen, oder wie seht ihr das?

Geändert von silia (12.11.2010 um 20:17 Uhr)
silia ist offline  
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Alt 12.11.2010, 20:15   #7
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Beiträge: 6
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hallo nochnal,

@Thorsten, nö ich hab nichts versaubeutelt, aber wenn man es genau nimmt, könnte man ja meinen, dass meiner Mutter ein Schaden enstanden ist, weil ich sie nicht versichert hab. Angenommen, meine Mutter würde nun für den SChaden aufkommen, so könnte sie es auf mich abwälzen, weil ich indirekt schuld bin...? Nur so ein Gedankengang....
silia ist offline  
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Alt 13.11.2010, 00:48   #8
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Beiträge: 624
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Silia, also so einfach kann sich die Einrichtung das nicht machen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass niemand mit dem Rollstuhl ohne Begleitung so rausrollt. Außerdem war dieser Unfall wohl auf dem Gelände der Einrichtung. Auch ein Gesichtspunkt.

Die Einrichtung könnte ihr Obhutspflicht verletzt haben. Du bist beweispflichtig.

Gruss

Geändert von mary (13.11.2010 um 01:11 Uhr)
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Alt 13.11.2010, 05:14   #9
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Zitat von silia Beitrag anzeigen
Man kann ja zB auch nicht einem 3 jährigen Kleinkind sagen, gem § 832, du hast fahrlässig gehandelt und mein EIgentum wiederrechtlich verletzt und du bist mir jetzt zum Ersatz des Schadens verpflichtet und wenn du das nicht tust, dann zerr ich dich vors Gericht...
Nein, aber...wenn die Aufsichtspflicht der Eltern des 3 jährigen übertragen werden...z.B. zur Betreuung an eine Tagesmutter, so ist diese für entstehende Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Aufsichtspflicht ergeben, verantwortlich zu machen...entweder übernimmt den Schaden dann die Versicherung der Tagesmama oder sie privat!

Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass dies kein Fall für die Versicherung des Tagespflegeabieters sein soll...zumal die Einschränkungen Deiner Mutter ja den MAs der TP bekannt gewesen sein müssen...diese werden ja schließlich der Grund für die Anmeldung zur TP gewesen sein!

Es hört sich auch ein wenig danach an, dass hier eine nicht ganz unerhebliche zeitliche Lücke in der Betreuung durch die TP vorliegt...ich nehme nicht an, dass Deine eingeschränkte Mutter innerhalb weniger Sekunden mit dem Rollstuhl die Einrichtung alleine verlassen konnte, oder???

Gibt es nicht einen Vertrag mit der TP...vielleicht steht da ja noch was drin!

Lieben Gruß,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 13.11.2010, 05:59   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
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Beiträge: 948
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Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
Nein, aber...wenn die Aufsichtspflicht der Eltern des 3 jährigen übertragen werden...z.B. zur Betreuung an eine Tagesmutter, so ist diese für entstehende Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Aufsichtspflicht ergeben, verantwortlich zu machen...entweder übernimmt den Schaden dann die Versicherung der Tagesmama oder sie privat!
Dieser Meinung bin ich auch-.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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