Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie kann mann einen Aufruf starten um Mitleidende zu finden? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Mutter wurde seit Anfang des Jahres von Ihrer ................... auch als Betreuerin betreut. Diese hat sich bisher um ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.11.2010
Ort: Köln
Beiträge: 3
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Hallo,
meine Mutter wurde seit Anfang des Jahres von Ihrer ................... auch als Betreuerin betreut. Diese hat sich bisher um nichts gekümmert, sonder ihre Freundin, die gleichzeitig Nachbarin meiner Mutter ist, als Unterbetreuerin eingesetzt. Ich wußte garnicht dass das geht! Jetzt kam heraus, dass das ganze Geld meiner Mutter von den Konten "abgeräumt" wurde= "Unterschlagung". Meine Anwältin hat jetzt das Amtsgericht und die Sparkasse informiert und ich hoffe die Staatsanwaltschaft ermittelt bald. Ich möchte aber gerne eine Aufruf starten, um andere Leute im Bereich................ vor dieser Anwältin zu warnen, bzw. Leidensgenossen zu finden, damit wir vor Gericht eine noch bessere Chance haben. Wie darf ich diesen Aufruf formulieren, ohne noch eine Strafe zu kassieren? Bitte, ich brauche Eure Hilfe! Ich habe bereits verstanden, das ich eigentlich besser warten soll, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, aber ich fühle mich einfach hilflos und will auch was tun! Geändert von Familienmitglied (12.11.2010 um 20:28 Uhr) |
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
- es sind nicht viele Informationen, die Sie zur konkreten Betreuungssituation gegeben haben. Welche Aufgabenkreise hat z.B. die Betreuerin, in denen sie Ihre Mutter gesetzlich vertritt ? Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass sich die Betreuerin "nicht gekümmert hat", d.h. die rechtl. Interessen Ihrer Mutter nicht vetreten hat ? - Woher haben Sie Kenntnis von der Kontenproblematik ? Vielleicht gibt es ja eine Begründung für das "abräumen" (Geld wurde für etwas Konkretes benötigt/ Geld wurde irgendwo angelegt usw." - Wenn Ihre Anwältin die Sache schon rechtlich verfolgt, wäre es ratsam, den Ausgang erst einmal abzuwarten. Die Betreuerin kann ihr Tun, Handeln etc. möglicherweise begründen ..... Wie dem auch sei, verurteilen Sie die Tätigkeit der Betreuerin nicht, bevor es hierfür tatsächlich Nachweise / Beweise gibt, dies wäre unredlich. freundliche Grüße andre |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Familienmitglied
Ich glaube, Deinem Wunsch nach einer Formulierungshilfe für eine Kampagne gegen eine andere Person (egal ob Betreuerin, RAin, oder sonst was auch immer) kann in diesem Forum nicht entsprochen werden. Es würde ggf. sogar strafrechtliche Konsequenzen für die Autoren oder das Forum nach sich ziehen. Das geht also nicht - und ich warne sogar davor!!! Der Weg, dass Deine Anwältin das Gericht und die SPK informiert hat ist der richtige Weg. Deine Aufgabe ist es eher ein Auge darauf zu haben, was die Betreuerin Deiner Mutter sonst noch so anstellt und die Infos an Deine Anwältin weiterzugeben. Deine Anwältin bekommt damit das notwendige Rüstzeug, um Deine Interessen bei Gericht zu vertreten. Eine Portion Geduld und die Hoffnung, dass Deine Anwältin gute Arbeit leistet wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| aufruf, betreuung, hilfe, mettmann, unterschlagung |
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