Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer zahlt Pflichtteil nicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo miteinander,
ich hoffe, meine Frage passt hierhin, es geht um meinen Pflichtteil:
Mein Bruder hat die Betreuung und auch ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.11.2010
Beiträge: 2
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Hallo miteinander,
ich hoffe, meine Frage passt hierhin, es geht um meinen Pflichtteil: Mein Bruder hat die Betreuung und auch eine Nachlaßaufstellung gefertigt, wo es jetzt aber ans Bezahlen geht, herrscht Funkstille seit Monaten. Reine Schikane, geht nicht ans Telefon und beantwortet keine Briefe. Was soll ich machen? Der Rechtsanwalt meinte, ich soll Stufenklage erheben. Aber wieso sollen RA+GerKosten produziert werden, nur weil er sich weigert zu zahlen? Kann die RechtsPflegerin keine entsprechende Weisung erteilen? Könnte man die Vermögensbetreuung an einen Berufsbetreuer geben? Es geht um ca. 1 mio Kapital plus Haus und Grundstücke, und ich bezweifle ohnehin die Fachkenntnis meines Bruders. Wie lange zieht sich so eine Stufenklage hin in der Praxis? Und wie lange dauert die Anregung einer Vermögensbetreuung? Habe gerade keine Idee, wie da vorzugehen ist. Grüße, Katty |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Katty
Habe ich das richtig verstanden: Dein Bruder ist auch Dein Betreuer. Deine Eltern (oder wer auch sonst immer) ist verstorben, und ihr seid beide erbberechtigt. Und es geht um richtig Geld. Ich würde Dir empfehlen, dem Gericht mitzuteilen, dass da ein ordentliches Erbe ansteht und Dein Bruder/Betreuer nicht mit Informationen rüberkommt. Gleichzeitig kannst Du das Gericht bitten, dass ein Berufsbetreuer (muss noch nicht einmal ein Anwalt sein) die Vermögenssorge (vielleicht auch andere Bereiche - je nach Vertrauen zwischen Dir und Deinem Bruder) übernehmen soll, weil da ein Interessenkonflikt zwischen Dir und Deinem Bruder besteht. "Interessenkonfliikt" ist das Zauberwort für das Gericht. Der Vorschlag vom RA mit der Stufenklage ist vom Prinzip her nicht falsch. Aber die Kosten kann man sich evtl. sparen, wenn ein externer Betreuer den Kontakt mit Deinem Bruder aufnimmt und auch so schon herausbekommt, was auf dem Tablett ist. Erst, wenn Dein Bruder auch mit einem anderen Betreuer nicht reden will, sollte dieser über einen RA die Stufenklage erheben. Die Stufenklage bedeutet, dass Stufenweise erst alle Informationen und dann die Dir zustehenden Erbanteile aus Deinem Bruder herausgequetscht werden. viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Katty,
erst malö willkommen im Forum. Zur Klarstellung solltest du erst einmal klarstellen wer hier eigentlich der oder die Betreute ist denn ich glaube Imre liegt hier falsch mit seiner Vermutung. Zitat:
Gruß, Andreas
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
agw hat recht, ich könnte mich auch glatt geirrt haben und der/die Verstorbene wurde zu Lebzeiten von Deinem Bruder betreut. So geht es auch. OK Katty, Du bist dran. schreib' was MfG Imre
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.11.2010
Beiträge: 2
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Oh je, das geht aber schnell hier, wunderbar...
Erstmal einen schönen Gruß an alle und vielen Dank für die Anregungen. Ja, der Vater ist verstorben, der Bruder hat die Betreuung der Mutter (Demenz), veranlaßt durch die Caritas. In die Stufenklage habe ich mich schon eingelesen, doch scheint das nur Kosten zu verursachen, denn Belege müssen ja nicht vorgelegt werden. Also kann/muß ich mal den Angaben vertrauen, die mir vorliegen. Eine Vermögensbetreuung erscheint mir da sinnvoller, geht es doch um fast 1 mio + Haus + Grundstücke. Wie geht man da vor, soll ich einen RA nehmen? |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Katty
(Diesmal geht es nicht ganz so schnell...) Jetzt sind die Verhältnisse etwas klarer, wer wie mit wem in Verbindung steht. Der Vater ist verstorben und die Mutter wird vom Sohn betreut, Du bist die Tochter und Schwester des betreuenden Sohnes. (Groschen: Plumps )Dein Bruder hat als Betreuer der Witwe die Pflicht ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. So weit OK. Damit ist das Erbe noch nicht weg. Weil Haus und Grundstücke vorhanden sind, wird ein Erbschein benötigt, bevor auch nur irgendetwas mit dem Erbe passieren kann. Jeder Erbe kann einen Erbschein bzw. einen Teilerbschein beantragen. D.h. Du kannst bei dem Gericht, das für den Wohnort Deines Vaters zuständig ist erfragen, ob ein Testament bekannt ist und/oder ob schon ein Erbschein beantragt/erteilt worden ist. Dann weißt Du schon mal mehr. Das ganze dauert eine Weile, auch dein Bruder wird das nicht so schnell hinbekommen. Vielleicht bekommt ihr ja auch wieder Kontakt zueinander durch die ganze Geschichte. Spätestens bei einer Erbscheinerteilung solltest Du auch gefragt werden. Die Übung mit der Stufenklage ist normalerweise die Ultima ratio, wenn nix anderes mehr geht. Anwälte finden das gerne auch schon vorher spannend, wenn das Honorar sich nach dem dicken Erbe richtet... Viel Glück wünscht Imre
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#7 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Da Katty schreibt sie will Ihren Pflichtteil, gehe ich mal davon aus, dass ein gemeinschaftliches Testament existiert und sich die Eltern gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben. Wenn es um soviel Vermögen geht ist davon auszugehen (bzw. zu hoffen) dass es sich um ein notarielles Testament handelt. Dann benötigt man nicht zwingend einen Erbschein, denn dass notarielle Testament mit Eröffnungprotokoll weist den Erben ebenso aus, wie der Erbschein.
Zum Pflichtteil: Der Pflichtteil ist in Geld zu bezahlen. Haus und Grundstück bleiben da außen vor. Ist nicht genügend Bargeld vorhanden, müssen Haus und Grundstück verkauft werden, damit die Erbmasse teilbar ist. Zahlt der Erbe nicht freiwillig, muss der Pflichtteilsberechtigte die Stufenklage einreichen. Bei dieser Summe ist wahrscheinlich eh Anwaltszwang, denn ich vermute dass das Amtsgericht gar nicht mehr zuständig ist, sondern gleich das Landgericht und dort herrscht Anwaltszwang! Es geht mich zwar nichts an, das Pflichtteilsrecht ist ja im BGB geregelt, aber ich möchte meine persönliche Meinung noch kurz loswerden...ich finde es ist eine Schande, wenn man gegenüber den Eltern den Pflichtteil geltend macht und sogar noch einklagt. Aber das muss jeder mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren können. So, ich habe fertig!
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Es geht mich zwar nichts an, das Pflichtteilsrecht ist ja im BGB geregelt, aber ich möchte meine persönliche Meinung noch kurz loswerden...ich finde es ist eine Schande, wenn man gegenüber den Eltern den Pflichtteil geltend macht und sogar noch einklagt. Aber das muss jeder mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren können.
So, ich habe fertig![/quote] Hallo stracciatellamaus, ich kann Deine Wertung gut nachvollziehen und ich würde es womöglich ähnlich formulieren. Gleichwohl will ich fernab von moralischen Maßstäben die kaufmännische Sicht einbringen: derjenige der auf seinen Pflichteil besteht schneidet wirtschaftlich klar besser ab. Er erbt seinen Anteil und später nochmal zusätzlich den an den Ehegatten überragenen Anteil (sofern der/die weiteren Kinder aufs ihren Pflichtteil verzichteten). Aber nur zur Klarstellung: Ich gebe Dir in der Bewertung grundsätzlich recht.
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