Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche dringend Rat im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,in einem meiner Betreuungen sind ein paar Fragen aufgetaucht, bei denen ich Euren Rat brauche:
Mein Betreuter lebt seit ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 18
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Guten Tag,in einem meiner Betreuungen sind ein paar Fragen aufgetaucht, bei denen ich Euren Rat brauche:
Mein Betreuter lebt seit kurzer Zeit im geschlossenen Bereich des Pflegeheims. Seine Familie und er selbst sind in keinster Weise kooperativ, z.b. gab die Familie keine persönlichen Papiere von ihm heraus, liessen mich nicht in die Wohnung meines Betreuten (der Bruder wohnt in dessen Wohnung) und verweigerten jedes Gespräch mit mir. Nun muss die Wohnung meines Betreuten gekündigt werden (natutlich erst nach Eingang der Gerichtlichen Genehmigung). Dies habe ich dem Bruder schriftlich mitgeteilt, damit er die Möglichkeit hat sich beim Vermieter evtl. zu melden und möglicherweise die Wohnung selbst zu übernehmen. Natürlich kam keine Rückmeldung von ihm. Wenn ich die Wohnung kündige, sind dann verbleibende Familienmitglieder, die auch darin leben , automatisch das "Problem" des Vermieters und hat sich die Sache dann automatisch für mich erledigt? Was ist die rechtliche Handhabe wenn ich an die persönlichen Gegenstände meines Betreuten kommen muss? Wie sieht es aus mit der Wohnungsräumung? Nun noch eine Frage: Wird eine Person (in Betreuung) automatisch als nicht geschäftsfähig eingestuft, wenn sie gegen ihren Willen in die geschlossene Abteilung eines Pflegeheims eingewiesen wird? Viele Fragen, für Eure Antworten danke ich Euch schon im Voraus Smitty 001 |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ergänze bitte folgendes: Welche Aufgabenkreise hast du und auf wen läuft der Mietvertrag? auch auf den Bruder?
Ohne dem wird keine schlüssige Antwort möglich sein. Ein Betroffenen wird nicht autom. durch geschl. Unterbringung geschäftsunfähig. Das geht nur in Einzelverfahren, durch Antragstellung. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 18
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Der Mietvertrag läuft auf meinen Betreuten.
Die Aufgabenkreise sind Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensorge, Post und Fernmeldeverkehr, der Abschluss eines Heimvertrags und die Vertretunggegenüber Heimen. . |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Na ich würde die Wohnung kündigen ... mit Gerichtsgenehmigung natürlich und dem Vermieter jetzt schon mitteilen, dass dies geschieht.
Dann teile der Familie mit, dass die Wohnung gekündigt ist und diese von dir zum soundsovielten geräumt wird, um sie an den Vermieter zu übergeben. Alles andere ist nicht dein Problem. ... und das wars. Du bist Betreuer des Betroffenen und nicht Mediator einer unkooperativen Familie. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 18
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Danke für die Antworten. Allerdings sind noch zwei Dinge unklar: Wenn mein Betreuter nicht geschäftsunfähig ist, ist dann eine Bankvollmacht die er einer dritten Person erteilt ( nach Aufnahme d. Betreuung) rechtskräftig?
Wenn dann die Wohnung gekündigt wurde und d. "Auszugstermin" bevorsteht, erwarte ich nicht wirklich dass der Bruder meines Betreuten mich und die Räumungsfirma hineinlässt. Da der Bruder schon die ganze Zeit unkooperativ war, weiss ich weder was meinem Betreuten gehört, geschweige denn wo ich zumindest seine persönlichen Unterlagen finden könnte. Erschwerend kommt hinzu, d. d. Bruder ein Messi ist... Gibt es eine Möglichkeit, wo der Bruder auf Herausgabe d. persönlichen Dinge verpflichtet wird? Oder kann man dann alles d. Bruder überlassen? Danke , Gruss smitty001 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
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Hallo Smitty,
also ich sehe die Sache mit der Kündigung etwas problematisch. Hat denn der Betreute dazu noch eine Meinung, die er äußern kann? Wenn der Bruder schon länger gemeinsam mit dem Betreuten in der Wohnung gelebt hat, ist es genauso sein zu Hause. Da lässt es sich doch genauso schwer wie bei einem alten Ehepaar trennen, was genau wem gehört. Hat der Bruder nicht selbst versucht, die Betreuung zu übernehmen? Oder ist er selber vielleicht schon betreuungsbedürftig, weil er nicht mehr rational handeln kann in dieser Angelegenheit? Im Allgemeinen sind die betreuten Menschen doch Teil eines gewachsenen Familiensystems und es entspricht meist nicht dem Willen und Interesse des B. , ihn von diesem System abzukoppeln und seine Eigeninteressen isoliert davon zu betrachten. Deswegen würde ich erst noch mal alle Möglichkeiten ausschöpfen, mit der Familie in Kontakt zu kommen und nach einer Lösung zu suchen, die allen Familienmitgliedern gerecht wird. Das ist zwar sicherlich schwieriger und anspruchsvoller, aber liegt wahrscheinl,ich im Interesse des betreuten Menschen. Liebe Grüße Susanne |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 18
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Hallo sisusisu,
dies ist eigentlich die Möglichkeit, die ich angestrebt habe um dem Bruder die Möglichkeit zu geben evtl. den Mietvertrag zu übernehmen damit er in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann. Ohne Kooperation von seiner Seite kann ich allerdings nicht mehr tun. Mein Betreuter lebt in einem Pflegeheim und kann und braucht diese Wohnung auf keinen Fall mehr. Allerdings habe ich von dem Bruder auch schon den Eindruck bekommen, dass er evtl. eine Betreuung braucht. Sieht irgendjemand im Forum evtl. weitere Möglichkeiten wie ich vorgehen kann/muss? Vielen Dank, smitty001 |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Das Maximalszenario wäre: Du stellst die Mietzahlungen ganz einfach ein. Papiere und Informationen lassen sich auch nachträglich wiederbesorgen.
->Damit bist Du nicht auf die Kooperation von Familie angewiesen.<- Kann mir nicht vorstellen, dass irgendwelche Dinge aus der Wohnung notwendig herausmüssten, aber wenn es nicht anders gehen sollte, dann eben unter Begleitung der Gendarmen. Wenn vor der Nicht-Kooperation was schiefgelaufen ist, dann ist das jetzt schwer wieder hinzubiegen. |
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