Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabe der Rechtspfleger im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe als Berufsbetreuer eine sehr komplexe Situation bezüglich des Wohnrechts einer Betreuten in einem Mehrfamilienhaus zu klären. Da ich ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Ich habe als Berufsbetreuer eine sehr komplexe Situation bezüglich des Wohnrechts einer Betreuten in einem Mehrfamilienhaus zu klären. Da ich zwar Berufsbetreuer aber kein Jurist bin, habe ich Entscheidungshilfe beim zuständigen Rechtspfleger angefragt. Das Ergebnis war eine Abfuhr mit dem Hinweis, das sei meine Aufgabe als Berufsbetreuer das zu klären. Daher meine Frage: haben die Rechtspfleger nicht auch eine Beratungsverpflichtung gegenüber Berufsbetreuern?
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#2 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Zur Beratungsverpflichtung sollte vielleicht mal eine Rechtspflegerin hier von ihren Erfahrungen berichten.
Ich frage mich allerdings gelegentlich, ob eine harsche Abfuhr nicht auch der bequemere Weg gegenüber dem Einräumen fachlicher Überforderung ist. Mich hat gerade ein Rechtspfleger, der öfter durch originelle Eigenwilligkeit auffällt, daran "erinnert", in einer Betreuung ein Vermögensverzeichnis nebst Anlagen vorzulegen. Die Betreuung ist seit einem halben Jahr beendet, war von vornherein nur für zwei Monate eingerichtet und bezog sich nur auf Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung. Diesen Rechtspfleger würde ich nicht wirklich in irgendwelchen fachlichen Angelegenheiten um Rat fragen wollen.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#3 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
wenn du juristischen Rat brauchst musst du halt auch einen Juristen aufsuchen. In welcher Rolle sollte der Rechtspfleger dich denn beraten? Er ist kein Jurist und wieso sollte er sich denn der Gefahr einer Haftung aussetzen. Bei Verfahrensfragen der evtl. Genehmigung bist du bei ihm wieder richtig. Gruß, Andreas
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Tag zusammen,
bei solchen Dingen/Frage empfiehlt sich doch grundsätzlich sicher die Mitgliedschaft im Mieterverein. Da hat man hinsichtlich der Mietfragen kompetente und in der Regel versierte Ansprechpartner und der Jahresbeitrag ist ja auch erschwinglich- im Hinblick auf die Leistung allemal. Rechtspfleger im Betreuungsgericht sind für Betreuungen zuständig. Gruss Michaela @ronja, hast Du dein Geld aus der beendeten Betreuung schon bekommen? Vielleicht liegt da der Zusammenhang.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Zur Konkretisierung, vielleicht habe ich mich auch nicht richtig ausgedrückt:
Es ging um die genaue Frage, eine Wohnung auflösen zu dürfen, für die die Betreute ein lebenslanges Wohnrecht hat. Dieses Wohnrecht kann sie aber nicht mehr wahrnehmen, weil sie in einem Pflegeheim wohnt. Folglich geht es um die Frage, wie soll die Restlaufzeit des Wohnrechts berechnet werden usw usw. Wenn der Rechtspfleger für die Beurteilung und Genehmigung der weiteren Vorgehensweise nicht zuständig ist wer dann? |
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#6 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hi Michaela!
Zitat:
Lieben Gruß, Thorsten
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Ja klar, aber das wäre doch leicht zu bewerkstelligen, und der/die Betreute hätte gleich noch nach Beendigung der Betreuung dauerhafte Hilfe.
Wir sollen ja auch versuchen unseren Klienten andere Hilfsmöglichkeiten, ausserhalb der gesetzlichen Betreuung, auf zu zeigen- voilá. Gruss Michaela
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Ich finde die Beiträge über die Mitgliedschaft in einem Mieterverein ja ganz interessant, bringt mich aber mit meiner Ausgangsfrage nicht wirklich weiter. Vielleicht gibt es ja noch andere Rückmeldungen? Würde mich freuen.
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#9 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Niederrheiner,
wenn du das Wohnrecht löschen lassen willst wirst du um einen Notar sowieso nicht herumkommen. Deshalb bin ich immer noch der Meinung das du bei einem Juristen zur Beratung gut aufgehoben bist. Generell zum Thema ein Link zum RP-Forum, dort findest du reichlich Themen dazu:Wert eines Wohnrechts bei Nichtausübung Noch genauer hier: Löschung Wohnrecht und Nießbrauch Gruß, Andreas
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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agw, danke für den Hinweis. Aber ist die geplante Löschung nicht genehmigungspflichtig durch den Rechtspfleger? Und wenn ja, genau diesen Hinweis hätte ich von ihm erwartet.
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