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Umwandlung von EA zum BB ---Abrechnung

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Moin! Moin! Mal wieder ne Frage in den Raum..... Können ehrenamtliche Betreuer, die ihre elfte Betreuung annehmen und dadurch ihre ...


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Alt 17.11.2010, 14:04   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard Umwandlung von EA zum BB ---Abrechnung

Moin! Moin!

Mal wieder ne Frage in den Raum.....

Können ehrenamtliche Betreuer, die ihre elfte Betreuung annehmen und dadurch ihre Betreuungen plötzlich berufsmässig führen, ihre bis dato ehrenamtlich geführten Betreuungen noch finanziell per Aufwandsentschädigung geltend machen?

Es wäre ja theoretisch möglich, dass der EA 10 Betreuungen ein dreviertel Jahr führt...dann mit der 11. Betreuung in die Pauschalisierung für BB rutscht und für die bis dahin 10 EA geführten keine Aufwandsentschädigung beantragen konnte, da diese Beantragung erst nach einem Jahr möglich ist!...wären in diesem Fall ja auch bummelige 2500 bis 3000 Euronen, die da wegfallen würden!

Hat da einer ne Idee????
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Superthor! ist offline  
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Alt 17.11.2010, 15:19   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
Standard

Hallo Superthor,

also in meinem Fall war es so, dass ich, nachdem ich meinen ersten berufsmäßig geführten Betreuungsfall bekommen habe, die vorherigen Fälle auf Antrag auch nach und nach habe umstellen lassen.

Abrechnungsmäßig sah das ganze dann so aus, dass taggenau bis zur Umstellung die EA-Aufwandsentschädigung berechnet und bezahlt wurde und ab dem Zeitpunkt der Umstellung dann die berufsmäßige Vergütung gezahlt wurde.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Gruß
Bodhi
Bodhi ist offline  
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Alt 17.11.2010, 15:52   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo Superthor

Bei mir war´s ähnlich wie bei Bodhi.
Ich habe für alle laufenden Betreuungen ab dem Tag meiner elften Bestellung Berufsmäßigkeit beantragt und dann ab diesem Tage auch so abgerechnet.
Du kannst ja das Ehrenamt entweder durch Abrechnung deiner Aufwendungen oder durch Pauschalisierung der Zeit im Ehrenamt abrechnen.
Bei letzterem muss taggenau berechnet werden. D.h. du bist z.B. am 01.01. bestellt worden, gehst am 01.07. in die Berufsmäßigkeit, kannst du genau die halbe Jahres-Pauschale abrechnen.

Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 17.11.2010, 17:52   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hi!

Besten Dank für die Antworten!

Ich bin positiv überrascht...hätte eher gedacht, dass die EA-Aufwandsentschädigungen einfach entfallen!...so ist´s doch prima!!!

Lieben Gruß,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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