Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich brauche dringend und schnellstens einen Rat. Kurz und knapp den Fall geschildert: Ich habe seit letztes Jahr meine ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 6
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Hallo, ich brauche dringend und schnellstens einen Rat. Kurz und knapp den Fall geschildert: Ich habe seit letztes Jahr meine demenzkranke Mutter zu Hause gepflegt, seit Januar ist sie im Pflegeheim, da es einfach zu Hause nicht mehr ging. Ich habe seit 03/09 eine nicht notarielle Vollmacht und seit 10/09 eine notarielle Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht. Im 10/09 war meine Mutter leicht demenz, der Notar hat ihre Geschäftsfähigkeit eingehend geprüft, mehrere Gespräche geführt und die Vollmacht wurde mir dann erteilt. Ich habe noch 2 Geschwister, die sich gar nicht um meine Mutter kümmern, zu denen habe ich aber aufgrund von Streitigkeiten keinen Kontakt. Mein Bruder hat auch von 03/09 eine nicht noterialle Vollmacht. Im Mürz 2010 hat meine Bruder meine Mutter einen Tag aus dem Altenheim geholt, zu Hause mit einen Anwalt/Notar ein Grundstücksübertragungsvertrag (Kauf ihres Hauses) angeschlossen und sich eine notarielle Vollmacht ausstellen lassen. Am 08.03.10 also vor dem Vetrag wurde vom Neurologen eine schwere Demenz diagnostiert und auch attestiert. Daher dürften die Verträge und Vollmachten nichtig sein. Ich bin als Bevollmöchtigte gerichtlich im Namen meiner Mutter degegen vorgegangen. Außerdem habe ich eine rechtliche Betreuung betragt mit einer ausführlichen Begründung. Diese wurde nicht zur Kennnis genommen und am 27.08. wurde meinem Bruder und mir eine Kontrollbetreuerin übergeordnet mit dem Hinweis des Richters, wir sollten uns doch mal wieder einigen und Kontakt haben. Diese Kontrollbetreierin hat erst einmal den Prozeß gestoppt, um Akteneinsicht zu nehmen. Zwischenzeitlich wurden die Vollmachten meines Bruders bei Gericht wirksam für unwirksam erklärt. Dies habe ich beim Betreuungsgericht und der Kontrollbetreuerin eingereicht. Es wurde wieder viele Stellungnahmen geschrieben und auf 2 (Eingang am 11.11. und 15.11.) hatte ich vier Wochen Zeit wiederum Stellung zu nehmen. Die Kontrollbetreurin hatte zwischenzeitlich dem Gericht mitgeteilt, dass die Vollmachten meines Bruders unwirksam erklärt seien und hat um Entlassung aus ihrem Amt gebeten, da Ihr Einsatz jetzt nicht mehr erforderlich sei.
Nun kommte heute ein Einschreiben von der Kontrollbetreuerin, in dem sie meine Vollmachten einzieht,d.h. auch für unwirksam erklärt, u.a. mit der Begründung ich hätte sie mißbraucht, um gegen meine Bruder vorzugehen. Was kann ich jetzt tun? Welche Möglichkeiten habe ich? Noch dazu kommt, dass es meiner Mutter, um die ich bisher in allen Belangen vor allem auch gesundheitlich kümmer, nur noch wenige Zeit/Tage zu leben hat? Bitte helft mir? Ich denke, was Recht ist, muss auch Recht bleiben. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Pauline
Das ganze ist ja nicht so richtig einfach. Ich würde an Deiner Stelle zum Gericht hingehen und mit dem Rechtspfleger bzw. dem Richter über die Sache sprechen. er soll Dir mal erklären, was die Einzugsforderung der Kontrollbetreuerin Dir gegenüber denn bedeutet, wenn sie eigentlich schon um ihre Entlassung gebeten hat. Insbesondere, wenn sie ihre Entlassung damit begründet, dass die Vollmachten des Bruders gelöscht sind. Will sie jetzt selber Betreuerin sein, oder was gibt es da noch für Hintergründe... Du kannst ja noch erwähnen, dass Du Dich bisher um die Mutter gekümmert hast und das Gericht bzgl. der Kontrollbetreuerin um Unterstützung gebeten hast. (dass erst mal lange Zeit nix passiert nach einem Antrag ist weit verbreitet. Da meint man schon einmal, das Gericht hätte einen Antrag vergessen. Die sind da halt auch überlastet) Viel Glück wünscht Imre MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 6
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Hallo, ich habe mit einer Rechtspflegerin bei Gericht gesprochen. Diese sagte mir, dass die Kontrollbetreuein jetzt eigentlich keine Funktion mehr hätte und da alle bestehenden Vollmachten ungültig sind, jetzt ein neues rechtliches Betreuungsverfahren von Seiten des Gerichts angestrebt werden würde, wahrscheinlich mit dem Ziel einen ganz neutralen Betreuer (kein Familienmitglied) zu bestellen. Ich könne, da ich mit dem Einzug meiner Vollmacht nicht einverstanden bin, eine schriftliche Eingabe bei Gericht dem zuständigen Betreuungsrichter einreichen und diese begründen.
Außerdem dürfe die jetzige Kontrollbetreuerin das zur Zeit ruhende Klageverfahren gegen meinen Bruder nicht mehr rückgängig machen. Darüber müsste der neue Betreuer entscheiden? Sind diese Aussagen so richtig? |
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#4 | |||
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Pauline
Zitat:
Zitat:
Mal ehrlich: Was meinst Du, wieviele Messer Dir Dein Bruder ins Kreuz werfen wird, wenn Du die Aufgabe übernehmen solltest. Wenn wirklich so viel Geld auf dem Spiel steht, ist die Gefahr groß, dass es auch ganz real mit Mord und Totschlag zugeht. Kein Scherz!!! Zitat:
Sofern die Kontrollbetreuerin ihre Aufgabe erfüllt hat und ihr Beschluss aufgehoben ist, kann sie tatsächlich das laufende Klageverfahren nicht mehr stoppen. Sie hat da keine Befugnisse mehr. Wer hat das Verfahren in Gang gebracht? Wenn Du es angeleiert hast, kannst Du es auch stoppen. MfG Imre
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#5 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Imre hat das gut erklärt, ich kann das alles nur bestätigen!
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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