Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung Komapatientin per einstweilige Anordnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe seit drei Tagen die o.g. Betreuung übernommen. Die Dame wird nach Aussage des Arztes nicht mehr aufwachen. Sie ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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Ich habe seit drei Tagen die o.g. Betreuung übernommen. Die Dame wird nach Aussage des Arztes nicht mehr aufwachen. Sie lebt seit 35 Jahren mit einem 15 Jahre jüngeren Mann zusammen, der scheinbar keine Ahnung von seiner Lebensgefährtin hat: Rentenbescheide, Stammbuch, Personalausweis sind nicht auffindbar. Der uneheliche Sohn ist "irgendwo in Süddeutschland" und ohne Kontakt zu seiner Mutter; der Bruder -600 km weit weg- ist ebenfalls nicht an seiner Schwester interessiert. Weil sie nur 550 Euro Rente erhält, die zudem noch auf das Konto des Lebensgefährten laufen, muss erst mal entwirrt werden. Und dann ist sie heute in ein hiesiges Seniorenzentrum überführt worden, so dass Sozialhilfe beantragt werden muss. Meine Fragen wären: Wie kann ich unter diesen Umständen eine vernünftige Betreuung führen; was ist am wichtigsten? Kann man ohne Personalausweis und Stammbuch überhaupt jemanden irgendwo anmelden? Wird das dem Lebensgefährten gehörende eigene Haus vom Sozialamt mit angetastet?
Danke für eure Hilfestellung. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Koma-Betreuungen sind zu Anfang immer erst mal Komisch und Aufwändig. Woher das Wissen nehmen und nicht spekulieren? Die Beziehungsverhältnisse sind aber wirklich etwas drollig: Weiss denn der Lebensgefährte, dass er überhaupt mit ihr zusammen ist? ![]() Wenn er sich zu blöd anstellt, gehen bei mir üblicherweise die Alarmglocken los: Kein Pass, Keine Papiere, Keine Unterlagen, keine Ahnung - und das seit 35 Jahren. Der Lower muß ja der Blödbeutel des Jahrhunderts sein, wenn er darauf hofft, das man ihm das glaubt. Das Geburtsdatum der Betreuten steht auf dem Betreuerausweis. Ihre Adresse ist bekannt. Bei der Meldestelle anfragen, ob die Daten stimmen oder weitere Daten bekannt sind. Anfrage bei der Rentenversicherung (Name, Geburtsdatum und -Ort) genügen üblicherweise für weitere Informationen über die Rente und ggf. auch zu dem Konto wo die Rente hingeht. Info über Krankenversicherung bekommst Du so auch. Alt genug ? oder gibt es ggf. noch bei der ARGE oder beim Sozialamt Unterstützung. Ggf. Schufa-Anfrage wg. eigener Bankkonten. Das geht vielleicht auch einfacher, die örtliche Sparkasse Post oder VoBa anzufragen. KV anfragen wg. aktuellem Status. Eigentlich hast Du dann schon das meiste raus. Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt für die KÜ der Heimkosten. Formlos sofort und per FAX. für das Formular hast Du dann noch Zeit. HALT!!!!! Erst solltest Du abfragen, ob sie krankenversichert ist. Falls nicht: Beim Antrag auf Hilfe zur Pflege ganz schnell noch vom Sozialamt bescheinigen lassen, dass sie keine Sozialleistungen erhält. DENN: Falls sie nicht krankenversichert sein sollte, mußt Du einen Antrag auf KV bei der Versicherung stellen, bei der sei zuletzt versichert war und die o.g. Bescheinigung des Sozialamtes mitschicken. Sonst versichert die Krankenkasse sie nicht mehr mit der Begründung, das Sozialamt müsse jetzt zahlen. (Dieser Trick ist bei den Krankenkassen gerade groß in Mode um teure Kunden abzustossen oder nicht aufnehmen zu müssen.) Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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......danke für die schnelle, ausführliche Antwort. Krankenversichert ist die Frau, Rentenversicherungsunterlagen -heute vom Lebensgefährten erhalten- datieren zuletzt aus 2005. Ehrlich gesagt war auch ich heute sehr misstrauisch: der mauert.
Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate -fürs Sozialamt- sind angeblich auch irgendwo verloren gegangen. Ich werde wohl ein neues Konto für die Frau einrichten. Was aber ist mit dem Eigentum des Lebensgefährten? Im Fragebogen steht, dass auch er Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben muss: Bargeld, Haus- und Grundbesitz. Wird sein Haus mit herangezogen; könnte es beliehen werden, wie z.B. bei meiner Mutter in 2006? Das Sozialamt hat damals die Eintragung einer Grundschuld gefordert. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Wenn es das Haus des Lebensgefährten ist, muss er es nicht für die Heimkosten von Ihr einsetzen. Wenn sie ein Wohnrecht in dem Haus von ihm hat, kann es sein, dass er zahlen muss, wenn er ihre Wohnung anderweitig vermietet oder damit Einkünfte erzielt. Das kommt aber sehr auf das Kleingedruckte in den Verträgen an. Näheres kann da ein Anwalt erläutern. Die Kontoauszüge soll er schon hinter dem Ofen wieder hervorkramen, sonst mußt Du sie nacherstellen lassen (kostet Geld). vielleicht stellt sich ja heraus, dass er Geld abgezockt hat. Dann darfst Du ihm Ärger bereiten... Viel Glück und gute Nerven wünscht Imre
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Hallo,
Thema Kontoauszüge: Weise den Lebensgefährten darauf hin, dass er die Kontoumsätze der letzten drei Monate nacherstellen lassen muss. Die Banken und Sparkassen machen es natürlich nicht umsonst. Vielleicht erhöht das die Bereitschaft die Kontoauszüge zu suchen. Viel Erfolg! LG Draconis |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Nur weil unauffindbare und benötigte Kontoauszüge Geld kosten würden (im Zweifelsfall nen paar Euro), können diese trotzdem nacherstellt werden. Ausserdem kann eine Umsatzübersicht erstellt werden, soweit ich informiert bin, kostet die nix. Im Computerzeitalter technisch kein Problem.
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#7 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo zusammen,
wegen des Nacherstellens der Kontoauszüge habt ihr wohl etwas überlesen: Zitat:
Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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Danke euch allen für eure aufschlussreichen Antworten, die mir sehr weiter geholfen haben.
Ich habe zwischenzeitlich nochmal mit dem Sozialamt telefoniert, die mir signalisiert haben, dass ggf. sie rückfragen werden. Für die Festsetzung der Zahlungen sollte jedoch erst die Pflegeeinstufung klar sein, und auf den Termin mit dem MdK warte ich nun. Immerhin kann die Frau im Heim nun angemeldet werden, weil das letzte Einwohnermeldeamt dem jetzt zuständigen eine erweiterte Anmeldeabfrage zugefaxt hat, denn Personalausweis oder dergl. fanden sich natürlich auch nicht. Künftige Rentenzahlungen sollen ans Pflegeheim erfolgen, damit ein Teil der Heimkosten ausgeglichen werden kann, bis endgültige Zahlungen von PV und Sozialamt feststehen. Nochmals danke an alle für eure Hilfestellung. |
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