Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen ich brauche mal wieder ein paar gescheite Antworten.
1.
Ich hatte einen Betreuten, leider ist er verstorben.
Der ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 15
|
Guten Morgen ich brauche mal wieder ein paar gescheite Antworten.
1. Ich hatte einen Betreuten, leider ist er verstorben. Der alte Herr hatte nur ein kleines Konto und eine Lebensversicherung die im Todesfall etwa 5000 € ausschüttet. Laut aufgestelltem Vermögensverzeichnis bin ich davon ausgegangen, dass er als vermögend gilt und ich meine Betreueraufwendung nun aus dem Erbe bekomme. Es ging oft hin und her. Wer ist erbberechtigt, wie heißen die Erben ect. Nun erreicht mich wieder ein Schreiben. Ob ich nicht mit der Staatskasse abrechnen sollte, denn zu Lebzeiten war er nicht vermögend, sondern erst mit dem Tod. Ist das immer so? 2. ![]() Ich habe nämlich noch eine ältere Dame, diese besitzt einige Lebensversicherungen. Ich dachte ich muss die jetzt bald kündigen, da sie zwar eine ordentliche Rente bekommt, aber durch eine niedrige Pflegestufe zur Pflege zuzahlen muss. Kann sie diese nun behalten, oder lediglich 2600 € ? Warte dringend auf Antworten Eure Wahlsburg |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Morgen zusammen,
als vermögend gilt man nur bei verwendbarem/verwertbarem "Vermögen", das ist bei der Lebensversicherung ja nicht der Fall. Hast Du hilfsweise gegen die Staatskasse beantragt? Wie lange lief die Betreuung? Bei 5000 Euro Lebensversicherung würde ich mir das mit dem vermögend -Status gut überlegen. Denk mal nach was eine Beerdigung kostet und wieviel davon also noch übrig sein wird? Sieht dann eher so aus, wie wenn Du Deiner Vergütung jahrelang hinterherrennen kannst. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
|
Eindeutig mittellos! Festsetzung gegenüber der Staatskasse!
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|