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Erster Fall

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erster Fall im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein erster Fall, ich bitte höflich um Eure Unterstützung: Vorab: habe folgende Aufgabenkreise: Gesundheit Vermögen Aufenthalt Post Wohnungsangelegenheiten Mein Klient ...


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Alt 24.11.2010, 11:07   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Erster Fall

Mein erster Fall, ich bitte höflich um Eure Unterstützung:


Vorab: habe folgende Aufgabenkreise:
  • Gesundheit
  • Vermögen
  • Aufenthalt
  • Post
  • Wohnungsangelegenheiten
Mein Klient ist 57 Jahre alt, derzeit freiwillig in der Psychatrie, Hartz IV - Empfänger.

Er soll in den nächsten Tagen entlassen werden, das Problem ist, dass zu Hause die Heizung abgestellt ist. Gasrechnungen in Höhe von 696€ sind unbezahlt. Bei Freigabe der Heizung fallen noch Kosten für den Gasinstallateur in Höhe von 100 - 300€ an.
Aktuell heizt er bei Aufenthalten in der Wohnung mit einem Elektroofen (das könnte dann sehr teuer werden).

Er ist mit Mahnungen von einer Klinik für Chefarztbehandlungen in Höhe von 3.500€ konfrontiert (war nicht krankenversichert und gab an Privatpatient zu sein!).

Er lebte in einer 4 Zimmer-Wohnung 30 Jahre zusammen mit seiner Mutter, die seit Anfang des Jahres allerdings in einem Pflegeheim untergebracht ist.
Nun wurde seine Wohnung zum 30.04.2011 gekündigt und er ist auch schon auf der Warteliste eines Heimes. Allerdings äußerte er wiederholt doch lieber alleine wohnen zu wollen. Der Sozialdienst des Krankenhauses hat erhebliche Zweifel, ob er in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Mein Klient litt zuletzt unter Depressionen, hatte aber auch schon eine manische Phase. Außerdem bestand bis vor kurzem noch ein erhebliches Alkoholproblem. Ihm wird von seiten der Psychatrie bescheinigt, am Korsakowsyndrom in leichter bis mittlerer Ausprägung zu leiden.

Erstaunlicherweise befinden sich auf seinem Girokonto jedoch 1.500€.

Nun zu meinen vielfältigen Fragen:
bezahle ich von dem Geld Gas + Installateur? Oder muss ich auch die anderen Forderungen berücksichtigen? Sollte ich Zuschuß vom Sozialamt beantragen?

Muss ich seinem Wunsch nachkommen, alleine leben zu wollen oder kann ich da etwas lenken über die reine Überzeugungsarbeit hinaus?

Geld für Umzug/Entrümpelung? Sollte ich vom Barvermögen etwas aufbewahren hierfür?

Wie gehe ich mit den Krankenhausforderungen um?

Vielleicht erscheint Euch das alles sehr simpel, es sit einfach mein erster Fall und ich wäre Euch um ein feedback sehr dankbar.

Geändert von Klima (24.11.2010 um 11:10 Uhr)
Klima ist offline  
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Alt 24.11.2010, 11:43   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich würde in jedem Fall sofort das Gas bezahlen und den Wiederanschluß beauftragen. Mit Strom wird das sonst sauteuer.
Eventuell gibt es dazu einen Zuschuß (Wohnungssicherung), die örtlichen Zuständigkeiten kenne ich nicht.

Andere Schulden würde ich erstmal vertrösten und mit Hinweis auf das niedrige Einkommen nicht bezahlen.

Was das Einkommen (ArGe?) angeht, ist zu klären, ob er überhaupt gesundheitlich in der Lage ist, zu arbeiten; damit wird auch der Status seiner Einsichtsfähigkeit klarer.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 24.11.2010, 12:54   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Ich würde in jedem Fall sofort das Gas bezahlen und den Wiederanschluß beauftragen.
Ich auch.

Zitat:
Andere Schulden würde ich erstmal vertrösten und mit Hinweis auf das niedrige Einkommen nicht bezahlen.
Ich auch.

Der Betreute wird wohl auf Dauer kein pfändbares Einkommen mehr erzielen.
Hat er sonstwie nennenswertes Vermögen?

Ansonsten wäre darauf zu achten, wie lange der ALG2-Bescheid noch läuft und sodann ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen - dabei die weitere GEZ-Befreiung nicht vergessen.

Zitat:
Der Sozialdienst des Krankenhauses hat erhebliche Zweifel, ob er in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
Dies würde ich sehr ernst nehmen. Evt. käme - wenn möglich direkt im Anschluss an den KH-Aufenthalt - eine Wohnform in einer geeigneten Einrichtung im Rahmen der sozialen Eingliederungshilfe in Betracht. Dieses "betreute Wohnen" hat sich nach meiner Erfahrung - gerade bei Alkoholikern und anderen Suchtkranken - bewährt (solche Einrichtungen bietet z.B. die AWO an).
Zitat:
Nun wurde seine Wohnung zum 30.04.2011 gekündigt
Womit dieses Problem dann auch gelöst wäre.

Wie gesagt, am besten wäre wohl, wenn der Betreute - bei dem beschriebenen Krankheitsbild - ggf. direkt in eine Einrichtung kommt. Zumindest ich habe bisher ausnahmslos schlechte Erfahrungen gemacht, wenn solche Leute erstmal alleine nach Hause entlassen werden (kommt natürlich auf den Einzelfall an).

Zitat:
Geld für Umzug/Entrümpelung?
Vorsorglich einen betr. Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialleistungsträger stellen.
Was die Entrümpelung angeht bleibt ggf. der Vermieter (leider) auf den Kosten sitzen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.11.2010, 18:29   #4
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
Standard

Oh ja, betreutes Wohnen war auch mein erster Gedanke.
Gas-Installateur unbedingt bezahlen, denn laufen Energieschulden auf, würden die E-Werke ihn in einer anderen Wohnung nicht neu anschließen. Diese Möglichkeit sollte man sich nicht verbauen.
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 25.11.2010, 17:11   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard

Schön, dass es bei Dir jetzt richtig losgeht!

Was mir dazu noch einfällt, da ich einen ähnlichen Fall hatte, der Mann stand im ALG II-Bezug und während des Aufenthaltes im KH (nach Entzug) zeichnete sich ab, dass er künftig alleine wohl nicht zurechtkäme (Gleichgewichtsstörungen, Antriebslosigkeit, nicht fähig, den Tag zu strukturieren) - genau konnte das aber keiner sagen. Im betreuten Wohnen gab es zu der Zeit gerade keinen Platz in der Nähe, hierfür gab es sogar Wartelisten.

In Absprache mit dem Sozialdienst habe ich eine Begutachtung durch den MDK der Krankenkasse beantragt, heraus kam dabei zwar nicht die Einordnung in eine Pflegestufe, aber die Bescheinigung einer sog. Heimbetreuungsbedürftigkeit. Dies war Grundlage dafür, dass der Sozialhilfeträger (zunächst) die Kosten einer versuchsweisen Unterbringung in einem Pflegeheim übernommen hat (Kurzzeitpflege). Diesen Pflegeheimplatz musste ich in sehr kurzer Zeit selbst organisieren (Telefon-Marathon). So konnten wir erstmal testen, ob der Betreute (auch erst Ende 50) sich das Leben im Heim überhaupt vorstellen kann. Jetzt wohnt er dauerhaft dort und die Wohnungsauflösung steht an.
Einen Zuschuss für die Wohnungsauflösung / Entrümpelung gab es vom LRA nicht, der Antrag wurde abgelehnt. Die letzten Geldreserven meines B. werden dafür aber gerade noch reichen.

Ach so, ich habe noch eine Erwerbsminderungsrente für den Mann beantragt und bewilligt bekommen (die Zahlung erfolgt aber erst 7 Monate nach Feststellung der Erwerbsminderung), er wird davon aber nicht viel merken, weil die (bescheidene) Rente dann ja in voller Höhe für die Heimkosten eingesetzt werden muss, den Rest zahlt weiter das Sozialamt.

War die Wohnungskündigung bei Deinem Betreuten eigentlich rechtmäßig bzw. wer hat sie gekündigt?

Grüße
Anni
Anni ist offline  
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