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Geldanlage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldanlage im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, lebe ich jetzt völlig hinter dem Mond ? Das AG verlangt, dass ich vor Eröffnung eines Sparbuches eine Genehmigung ...


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Alt 25.11.2010, 10:29   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Geldanlage

Hallo,

lebe ich jetzt völlig hinter dem Mond ?

Das AG verlangt, dass ich vor Eröffnung eines Sparbuches eine Genehmigung einhole. Und dann wird auch noch zu diesem Zweck ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bestellt. Soll ich das noch für normal halten, oder ist unsere Bürokratie jetzt ganz abgedreht ?

Ich hatte dem AG im Betreuungsgericht mitgeteilt, dass ich ein Sparbuch über 3000 Euro eröffnen will und dass ich davon ausgehe, dass sie einverstanden sind. Reaktion: keine.

Nun zeige ich an, dass ich das Geld angelegt habe, und die (Schimpfwort) beanstanden, ich hätte vorher eine Genehmigung einholen müssen. Habe ich bisher nie gebraucht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.11.2010, 11:27   #2
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
Standard

Hallo Andreas,
da scheint jemand neu in der Abteilung zu sein!
Nö, Genehmigung zur Eröffnung eines Sparbuchs braucht man nicht!

Mit freundlichen Grüßen
Supermaus
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 25.11.2010, 13:40   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
Standard

Hallo,

das scheint am hiesigen Gericht übliche Praxis zu sein. Habe auch ein Sparbuch eröffnet ohne Genehmigung; anschließend gabs entsprechende "Ansprache" der Rechtspflegerin. Dann habe ich vom aufgelösten Girokonto auf das Sparbuch umbuchen wollen (300,00 EUR) und musste die Genehmigung einholen, Rechtskraft abwarten... das hat gedauert...

Auch den Beitrag mit der "roten Bank" kann ich gegenüber @andreas Lübeck nur bestätigen.

Herzliche Grüße,
tervall19
tervall19 ist offline  
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Alt 25.11.2010, 14:41   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Ich denke, es ist bei Dingen, die finanzielle Folgen haben, immer angeraten jemand zur Sicherheit hinzuzuziehen, weil das die Transparenz aufrechterhält. Ich halte es für richtig, dass das Gericht diese Entscheidung gegenzeichnet, weil ein nicht offiziell bekanntes Sparbuch auch nicht irgendwo auftauchen muss, wenn es nötig ist und dann ist der Ärger gross, wenn Unstimmigkeiten auftauchen.
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 25.11.2010, 16:23   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hallo Zusammen!

Zitat:
Zitat von neuhamsterdam Beitrag anzeigen
Ich halte es für richtig, dass das Gericht diese Entscheidung gegenzeichnet, weil ein nicht offiziell bekanntes Sparbuch auch nicht irgendwo auftauchen muss, wenn es nötig ist und dann ist der Ärger gross, wenn Unstimmigkeiten auftauchen.
Aber bei der Rechnungslegung wird es doch auftauchen...spätestens, wenn der Verbleib des Geldes vom Girokonto erklärt werden soll!...oder seh ich da was falsch?

Ich habe von einer solchen Genehmigungspflicht zuvor noch nicht gehört, stelle mir aber auch gerade das Gesicht eines genervten RPs vor, der sich jetzt auch noch um diverse Genehmigungen auf diesem Level kümmern muss!...aber - wie bereits geschrieben - scheint das ja "mal wieder" sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden...bei einem RP kriegste einen drüber, weil Du keine Genehmigung beantragst...beim nächsten RP kriegste einen drüber, wenn Du ihn wegen solchen Läpschi-Anfragen nervst!

Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 25.11.2010, 21:29   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard

Hallo,
also bei mir wird das genauso gehandhabt: Sparbuchanlage muss ich mir genehmigen lassen.
Oder folgendes: von einer Betreuten wird Ende November Sparbrief fällig. Wird dann auf ihr Referenz/Girokonto gehen. Schreibt Bank mich an, daß ich die gerichtliche Genehmigung dafür brauche, daß es auf ihr(!) Konto ausgezahlt werden kann. Gut beantrage ich also die Genehmigung. --- Dauert und dauert, rufe schließlich bei Gericht an und frage nach. Auskunft: der Vorgang läge noch beim Verfahrenspfleger. Was bitte muß ein Verfahrenspfleger bei einer so simplen Angelegenheit überprüfen?
Gruß Sikoba
Sikoba ist offline  
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Alt 26.11.2010, 04:32   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Ich kenne es von diversen Betreuern, dass diese Sparbücher für ihre Betreuten als "Taschengeld-Sparbücher" anlegen...auf diese wird regelmäßig ein Barbetrag überwiesen, welchen sich die Betreuten dann selbstständig vom SpBu abheben können!

Bedürfen diese SpBü dann etwa auch einer Genehmigung oder werden sie einfach wie ein quittierte Barbetrag-Auszahlung angesehen?

Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 26.11.2010, 07:40   #8
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
Bedürfen diese SpBü dann etwa auch einer Genehmigung oder werden sie einfach wie ein quittierte Barbetrag-Auszahlung angesehen?
Hallo,

wenn der Betreute selber verfügt bedarf es keiner Genehmigung. Die erforderliche Genehmigung bezieht sich nur auf das Handeln des Betreuers bei versperrten Konten.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 26.11.2010, 07:53   #9
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hmmmm....aber muss denn auch ein Sparbuch mit 300 Euronen, das nach Girokontoauflösung eingerichtet wurde ( wie unter Beitrag-Nr. 3 von tervall19 ) unbedingt gesperrt werden????...könnte doch auch als Alternative zum aufgelösten Girokonto dienen und nicht als Anlagekonto...dann wäre es nicht genehmigungspflichtig, oder???

Verwirrter Gruß,
Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 26.11.2010, 08:39   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
Standard

Hallo,

wie oben bereits geschrieben, hier im Norden genehmigungspflichtig.

In diesem Fall aber tatsächlich als "Geldanlage" gedacht und gesperrt, es besteht Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt.

LG,
tervall19
tervall19 ist offline  
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