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Krankenhaus Aufenthalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenhaus Aufenthalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen , also folgendes. Ich leide seit ca 2002 unter ständigen Ohnmachtsanfällen ungefähr 3-4 mal im Monat. Damals wurden bereits ...


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Alt 25.11.2010, 18:02   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard Krankenhaus Aufenthalt

Hallöchen ,
also folgendes.

Ich leide seit ca 2002 unter ständigen Ohnmachtsanfällen ungefähr 3-4 mal im Monat.

Damals wurden bereits Untersuchungen gemacht , ohne Befund.

Nun wurde ich am Montag wieder Ohnmächtig , und wurde Notfall Mäßig mittels Rettungsdienstes ins Krankenhaus gebracht wo ich noch heute bin.

Da ich eine Betreuerin habe die unter anderen auch Aufenthalt und Gesundheitssorge hat , meinte der Arzt am Montag das er mich aus "rechtlichen" Gründen nicht gehen lassen kann , da dieses dann die Betreuerin regelt.

Zu meinen Krankheitsbild gehört unter anderen eine Bipolare Störung und Borderline.

Nun wollte ich Morgen Eigenverantwortlich aus dem KH gehen , wenn der Arzt dieses morgen mit der Betreuerin abspricht und diese davon nicht begeistert ist , darf mich dann der Arzt bzw. das Krankenhaus gegen meinen Willen da lassen ?!

Danke für die Infos.
lesbedu ist offline  
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Alt 26.11.2010, 10:50   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Moin

Gegen Deinen Willen darf man Dich nur dann zwingen im Krankenhaus zu bleiben, wenn Du sonst Dich selbst gefährden würdest (Das ist der Grund für eine Unterbringung nach dem Betreuungsrecht) oder andere gefährden würdest (das wäre nach dem PsychKG).
Sonst darf man dich nicht zwingen im Khs. zu bleiben.
In beiden Fällen muss der Arzt bescheinigen, dass eine Gefährdung vorliegt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.11.2010, 17:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von lesbedu Beitrag anzeigen
Ich leide seit ca 2002 unter ständigen Ohnmachtsanfällen ungefähr 3-4 mal im Monat.
Wenn der Ohnmächtigwerdenablauf denn schon bekannt ist und bereits gut geübt, dann bleib halt eigenverantwortlich wo Du bist, wenn eh nix ist.

Das Medizinpersonal ist jedesmal verpflichtet, davon auszugehen, dass etwas sein könnte.

Das Ohnmächtigwerden wird schon seinen Sinn haben, nur scheint der Sinn nicht im Behandeltwerden zu liegen. Wenn Du stärker bist als das Kontrollverlustgefühl, wirst Du möglicherweise auch nicht mehr ohnmächtig.
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 26.11.2010, 19:49   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard Krankenhaus Aufenthalt

Zitat:
- Ich leide seit ca 2002 unter ständigen Ohnmachtsanfällen ungefähr 3-4 mal im Monat.
- Untersuchungen gemacht , ohne Befund.
- ins Krankenhaus gebracht wo ich noch heute bin.
- ich eine Betreuerin habe die unter anderen auch Aufenthalt und Gesundheitssorge hat , meinte der Arzt am Montag das er mich aus "rechtlichen" Gründen nicht gehen lassen kann , da dieses dann die Betreuerin regelt.
Zu meinen Krankheitsbild gehört unter anderen eine Bipolare Störung und Borderline.
Hallo,
bei derart häufigen Ohnmachtsanfällen sollte Dir daran gelegen sein, die Ursache herausfinden zu lassen. Spricht mit Deiner Betreuerin und/oder den Ärzten !!!
Wenn sich ein Betreuer beim Arzt gemeldet hat, erwartet der Betreuer auch, dass er über wichtige Dinge (wie eine Entlassung etc. ) informiert wird. Man kann jederzeit das Krankenhaus verlassen, auch gegen den ärztlichen Rat ..... sollte man aber nicht, vor allem bei nicht hinreichend geklärter Krankenursache.
Nur eine richterliche Entscheidung kann die Entlassung aus dem Krankenhaus verhindern. Deine weiteren Diagnosen werden denke ich medikamentös behandelt und deren Verlauf etc. sind Dir bestimmt bekannt. .... nimm zu Deiner Betreuerin Kontakt auf und besprich mit ihr die aktuelle Situation. Sie muss zu Deinem Wohl handeln und wird Dir mit Sicherheit Ratschläge geben. Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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