Dies ist ein Beitrag zum Thema Mündelsperrvermerk im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im Juli 2010 habe ich eine Betreuung übernommen ,bei der die Betreute über ihr Konto selbst verfügt.
Sie hat noch ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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Im Juli 2010 habe ich eine Betreuung übernommen ,bei der die Betreute über ihr Konto selbst verfügt.
Sie hat noch zwei Sparkontn .Auf dem einem ist nichts und auf dem zweiten 1,25 €. Die Rechtspflegerin besteht auf den Mündelsperrvermerk. Muss ich wirklich bei der geringen Summe eine Mündelsperrvermerk machen lassen. Es ist davon auszugehen,das nie größere Summen angespart werden. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Tag mirsada,
bei uns am Gericht müsstest Du das nicht, aber wenn die Rechtspflegerin es gerne hätte dann mach doch was anderes: beantrage die Auflösung des Sparbuch und schlage die 1.25 Euro dem Giro zu. wenn Du das Sparbuch bestehen lässt dann musst Du am Ende deswegen noch ne Rechnungslegung anfertigen, lohnt doch nicht. ![]() Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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ich wollte das Sparkonto beibehalten.Die Betreute möchte gerne kleine Summen ansparen,z.b. für einen neuen Fernseher usw.
Muss ich denn eine Rechnungslegung machen,wenn die Betreute selbst über ihre Konten verfügt?' Ich denke zwar nicht,aber die Rechtspflegerin ist sehr genau und schreibt mich ständig an. Ich bekomme nicht mal den Sozialbericht der zur Betreuung geführt hat zugesendet,sondern muss ihn in der Geschäftsstelle einsehen und kostenpflichtig Fotokopien fertigen. |
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#5 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin!
Ich denke, wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht und die Konten von Deiner Betreuten selbst verwaltet werden, musst Du auch keine Rechnungslegung machen...wäre ja auch unsinnig! Du kannst Dir ja von Deiner Betreuten schriftlich bestätigen lassen, dass sie ihr Geld / ihre Konten selbst verwaltet...dann müsste doch auch Deine Rechtspflegerin zufrieden sein! ![]() Lieben Gruß, Thorsten
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#6 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Mirsada,
Zitat:
Sowas hab ich ja noch nie gehört! Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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WARUM DAS DENN ????
![]() Zitat:
![]() Gruß, Thorsten
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#8 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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also "meine Gerichte" stellen sich manchmal auch n bisschen zickig an, aber das ich was nicht bekäme, was ich für die Arbeit brauche oder auch noch Geld dafür hinlegen muss ...
... kaum nachzuvollziehen. @ Superthor Im Wesentlichen hast du recht. Man kann sich mit einer entsprechenden Erklärung des Betroffenen von der Rechenschaftspflicht entlasten lassen - aber durchgängig ist das nicht so. Es gibt RP´s, die bestehen trotzdem auf der Rechnungslegung (und dann für jede/s einzelne Konto/Geldanlage extra). R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#9 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hi Rudi!
Zitat:
Kann ich so gar nicht nachvollziehen! Verwirrte Grüße, Thorsten
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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abgeben möchte ich die Betreuung nicht,da ich eigentlich noch mehr Betreuungen übernehmen möchte.Ich bin ja immer noch Berufsanfänger.
Leider komme ich durch meinen Hauptberuf nicht dazu mich intensiv darum zu kümmern. Aber die Vorgehensweise dieser Rechtpflegerin,hat mich ernsthaft zweifeln lassen,da ich mich von ihr auch unter Druck gesetzt fühle. Sie sagte es ist üblich bei diesem Amtsgericht,das die Betreuer in die Geschäftstelle kommen und sich die Akten kostenpflichtig kopieren.Nach 10 Tagen rief sie mich an und fragte wann ich denn nun vorbeikommen würde. Als Berufsanfänger dachte ich ,es wird eben auch innerhalb Berlins verschieden gehandhabt. |
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