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Mündelsperrvermerk

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mündelsperrvermerk im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im Juli 2010 habe ich eine Betreuung übernommen ,bei der die Betreute über ihr Konto selbst verfügt. Sie hat noch ...


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Alt 27.11.2010, 14:21   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Mündelsperrvermerk

Im Juli 2010 habe ich eine Betreuung übernommen ,bei der die Betreute über ihr Konto selbst verfügt.
Sie hat noch zwei Sparkontn .Auf dem einem ist nichts und auf dem zweiten 1,25 €.
Die Rechtspflegerin besteht auf den Mündelsperrvermerk.
Muss ich wirklich bei der geringen Summe eine Mündelsperrvermerk machen lassen. Es ist davon auszugehen,das nie größere Summen angespart werden.
mirsarda ist offline  
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Alt 27.11.2010, 15:56   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Tag mirsada,

bei uns am Gericht müsstest Du das nicht, aber wenn die Rechtspflegerin es gerne hätte dann mach doch was anderes: beantrage die Auflösung des Sparbuch und schlage die 1.25 Euro dem Giro zu.
wenn Du das Sparbuch bestehen lässt dann musst Du am Ende deswegen noch ne Rechnungslegung anfertigen, lohnt doch nicht.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.11.2010, 16:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
Es ist davon auszugehen,das nie größere Summen angespart werden.
Es dient der Transparenz da Du dann erstmal das Vormundschaftsgericht konsultieren musst, wenn Du was abheben willst. Und man sollte niemals nie sagen.

google weiss es auch
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 27.11.2010, 16:18   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Mündelsperrvermerk

ich wollte das Sparkonto beibehalten.Die Betreute möchte gerne kleine Summen ansparen,z.b. für einen neuen Fernseher usw.

Muss ich denn eine Rechnungslegung machen,wenn die Betreute selbst über ihre Konten verfügt?'
Ich denke zwar nicht,aber die Rechtspflegerin ist sehr genau und schreibt mich ständig an.
Ich bekomme nicht mal den Sozialbericht der zur Betreuung geführt hat zugesendet,sondern muss ihn in der Geschäftsstelle einsehen und kostenpflichtig Fotokopien fertigen.
mirsarda ist offline  
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Alt 27.11.2010, 17:24   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Ich denke, wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht und die Konten von Deiner Betreuten selbst verwaltet werden, musst Du auch keine Rechnungslegung machen...wäre ja auch unsinnig!

Du kannst Dir ja von Deiner Betreuten schriftlich bestätigen lassen, dass sie ihr Geld / ihre Konten selbst verwaltet...dann müsste doch auch Deine Rechtspflegerin zufrieden sein!

Lieben Gruß,
Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 27.11.2010, 17:42   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Mirsada,

Zitat:
Ich bekomme nicht mal den Sozialbericht der zur Betreuung geführt hat zugesendet,sondern muss ihn in der Geschäftsstelle einsehen und kostenpflichtig Fotokopien fertigen.
weisst Du was ich da machen würde? Ich würde die Betreuung abgeben und mit dem Leiter der Rechtspfleger ein ernstes Gespräch über unzumutbare Arbeitsbedingungen führen.

Sowas hab ich ja noch nie gehört!

Grüsse Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 27.11.2010, 17:49   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Ich würde die Betreuung abgeben
WARUM DAS DENN ????

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
und mit dem Leiter der Rechtspfleger ein ernstes Gespräch über unzumutbare Arbeitsbedingungen führen.
DAS KANN ICH JA NACHVOLLZIEHEN!

Gruß,
Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 27.11.2010, 17:55   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

also "meine Gerichte" stellen sich manchmal auch n bisschen zickig an, aber das ich was nicht bekäme, was ich für die Arbeit brauche oder auch noch Geld dafür hinlegen muss ...
... kaum nachzuvollziehen.

@ Superthor
Im Wesentlichen hast du recht. Man kann sich mit einer entsprechenden Erklärung des Betroffenen von der Rechenschaftspflicht entlasten lassen - aber durchgängig ist das nicht so. Es gibt RP´s, die bestehen trotzdem auf der Rechnungslegung (und dann für jede/s einzelne Konto/Geldanlage extra).

R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 27.11.2010, 18:14   #9
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hi Rudi!
Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen

Es gibt RP´s, die bestehen trotzdem auf der Rechnungslegung (und dann für jede/s einzelne Konto/Geldanlage extra).
Auweia...aber wie denn bei einem Sparbuch, das der Betreute selbst verwaltet?...er hebt ab - wann und wieviel er will...zahlt eventuell mal was ein...ganz vielleicht geht eine regelmäßige Summe auf dem Sparbuch ein...wozu denn eine Rechnungslegung, wenn der Betreuer - mal abgesehen von regelmäßigen Überweisungen - gar nicht weiß, wofür das Geld abgehoben wurde????
Kann ich so gar nicht nachvollziehen!

Verwirrte Grüße,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 27.11.2010, 18:47   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard mündelsperrvermerk

abgeben möchte ich die Betreuung nicht,da ich eigentlich noch mehr Betreuungen übernehmen möchte.Ich bin ja immer noch Berufsanfänger.
Leider komme ich durch meinen Hauptberuf nicht dazu mich intensiv darum zu kümmern.
Aber die Vorgehensweise dieser Rechtpflegerin,hat mich ernsthaft zweifeln lassen,da ich mich von ihr auch unter Druck gesetzt fühle.
Sie sagte es ist üblich bei diesem Amtsgericht,das die Betreuer in die Geschäftstelle kommen und sich die Akten kostenpflichtig kopieren.Nach 10 Tagen rief sie mich an und fragte wann ich denn nun vorbeikommen würde.
Als Berufsanfänger dachte ich ,es wird eben auch innerhalb Berlins verschieden gehandhabt.
mirsarda ist offline  
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