Dies ist ein Beitrag zum Thema Beendigung einer Betreuung und Kostenrechnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Also
!. Zum Beginn einer Betreuung erfolgt kein Hinweis, dass ein zukünftig Betreuter Kosten hierfür bezahlen muss. Der Beschluss und ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also
!. Zum Beginn einer Betreuung erfolgt kein Hinweis, dass ein zukünftig Betreuter Kosten hierfür bezahlen muss. Der Beschluss und fertig isses. Und was folgt am Ende einer Betreuung, die z.B. 10 Jahre dauert: Ne Kostenrechnung vielleicht von 20 T€, und damit wäre ein Betreuter verpflichtet, sofern er nicht die ganze Kohle aufbringen kann, jährlich der Behörde Einkommensverhältnisse nachzuweisen. Warum werden Betreute nicht zu Anfang des Betreuungsbeschlusses auf die Kostenfrage hingewiesen, z.B. "mittellos - Vorlage des Staates, nicht mittellos - bezahlen Sie das ab sofort aus ihrem Vermögen." [/COLOR] hingewiesen. s.auch Forum Rechtspfleger. Der Einwand, dass Betreuung nicht am Geld scheitern sollte, und daher nicht sofort der Hinweisbeschluß erfolgt, kann nicht so akzeptiert werden. Es muss vom Staat ein Hinweis erfolgen, denn er geht bei mittellosen Betreuten nur in Vorlage. Hierüber sollten sich Betreute, Angehörige (Regress - gibt's schon höchstrichterliche Urteile?) bewusst sein. Gruss m. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Stimmt 100%
Gruß Robertaw
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Wenn eine Betreuung nötig ist, dann ist sie nötig (theoretisch). Dann macht es nicht viel Sinn, vorher zu erklären, dass diese Betreuung teuer ist oder auch nicht. ->Die finanzielle Seite sollte bei dieser Entscheidung weder positiv noch negativ ausschlaggebend sein.<- Altenheime sind in der Regel für normalverdienende zuzahlende Angehörige und besonders für die Heimbewohner auch teuer, was aber nichts daran ändert, dass der ältere Mensch diese Umgebung nahezu lebensnotwendig braucht. Und wenn jemand als mittellos/nicht vermögend eingestuft wird, dann kommt eh der Staat dafür auf. Ob das ein Darlehen ist, weiss ich nicht. Zumindest hätte die Darlehensform der Betreuerkostenübernahme durch den Staat den Vorteil, dass sich die Leute nicht leichtfertig Aufgaben abnehmen lassen, die sie selber mit wenig finanziellem Aufwand erledigen können. Geändert von neuhamsterdam (28.11.2010 um 10:21 Uhr) |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Vielleicht setzt es sich ja bundesweit durch, dass schon im Vorfeld der Betreuung darauf hingewiesen wird, dass Betreuungen Geld kosten, dass bei Mittellosigkeit vom Staat bezahlt wird, und wenn man Geld hat, von einem selbst bezahlt werden darf. Hier im Revier ist das schon lange so. Vielleicht setzt sich ja bei den Betreuten (insbesondere auch bei den selbst zahlenden) durch, dass durch die Betreuungsarbeit nichts geringeres als die eigene Lebensorganisation unterstützt und geregelt wird. Wer da über die Kosten schimpft, zeigt nur, wie viel oder wie wenig ihm das eigene Leben wert ist. Nicht mehr und nicht weniger! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
von denen sein Leben - durch welche Umstände auch immer - in den Griff kriegt oder auch nicht, soll nicht öffentlich sein. Somit ist dieses Geld sinnvoll angelegt.
Geändert von neuhamsterdam (29.11.2010 um 20:12 Uhr) |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 68
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Ja ich habe das selbe Problem!
in meinem Fall hab ich sogar zu Beginn gefragt ob Kosten auf mich zu kämen und das wurde mir NICHT offen gesagt! Das Beispiel mit dem Knast hinkt! Man wird über seine Rechte aufgeklärt! Man bekommt einen "Bescheid"..... na ja sogenau weiss ich es nicht ich war noch nie im Knast. Aber auch das mit dem bzw der notwendigkeit des Betreuers und deshalb sollte man nicht über kosten nachdenken und wer das meint, dem sei es nichts wert, ist irgendwie nicht die passende Argumentation. Ich zb habe doch die WAhl - normalerweise sollte ich, als freier Bürger. Also es gab schon Zeiten da habe ich die Medikamente nicht genommen, die ich nehmen sollte. DAs heisst auch nicht das sie nicht nötig waren. Ich habe hier lediglich die Folgen abschätzen können. (Waren Schilddrüsenmittel, aber auch andere sind ca 55 Euro im Monat) Auch auf Physiotherapie, die ich dringend bräuchte verzichte ich seit einem Jahr, weil ich die Zuzahlung nicht leisten kann! Das heisst auch nicht ,das ich nicht einsichtig war. Es war weil ich die Zuzahlung nicht leisten konnte. Ich bekam Krankengeld und hatte Schulden es blieb zu wenig übrig um das auch noch zahlen zu können und von unkompetenten Beratungsstellen (abgesehen der Betreuung die mich in die Lage brachte) hiess es immer nur, was und wo ich überall am besten so schnell wie möglich was abzahlen sollte. Ein Antrag auf Befreiung wurde von der Betreuung leider auch in den Sand gesetzt um es mal so zu sagen. Na ja ich hab jetzt auch keine Lust mehr das alles aufzuzählen, aber was die Info angeht, kann ich nur sagen, JA das wäre gut gewesen. WARUM DENN NICHT?? Es bringt mir doch nichts wenn ich am Ende noch ZUSÄTZLICH Schulden beim Leistungsträger habe! Was mich auch gestört hat warum nicht wenigstens dann jährlich oder halbjährlich oder Quartalsweise. Warum erst wenn die Betreuung zuende ist??!! Ich bekam jetzt auch eine Rechnung mit ca 2-3000 Euro die ich bezahlen soll, obwohl angeblich sogar bei mir ein Antrag gestellt war, wegen "BEfreiung" ... Das in Verbindung mit dem "SCHLACHTFELD" das mir die Betreuung hinterlassen hat, ist echt wie ein schlechter Witz, das ich für diese Dinge auch noch bezahlen soll!!! lg Mützi |
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