Dies ist ein Beitrag zum Thema KFZ des Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich betreue folgende Aufgabenkreise: Gesundheit/Aufenthalt/Vermögen
Das Auto meines Betreuten wird von seinem Sohn genutzt. Raten fürs Darlehen wurden seit 7 ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Ich betreue folgende Aufgabenkreise: Gesundheit/Aufenthalt/Vermögen
Das Auto meines Betreuten wird von seinem Sohn genutzt. Raten fürs Darlehen wurden seit 7 Monaten nicht gezahlt. Der Sohn, vor mir Betreuer, hat sich nicht gekümmert, ist aber fleißig gefahren. Über die Suchfunktion habe ich schon was zu Sicherstellung gefunden und werde das auch so praktizieren. Nun meine Fragen: Wie berechne ich den Nutzungsersatz gegenüber dem Sohn? Nehme ich den Preis eines vergleichbaren KFZ einer Autovermietung oder denke ich da verkehrt? Schließlich müssen Versicherung+Steuern gezahlt werden. Bezüglich eines möglichen Regresses gegen den Sohn (früherer Betreuer) könnte ich dann die angefallenen Kosten für das Mahnverfahren der Bank, über die die Finanzierung lief geltend machen. Oder? Verwirrte Angelegenheit... Ach so: ich möchte das Auto an das Autohaus zurückgeben und verkaufen lassen. Benötige ich dafür die Einwilligung des Gerichts? Die Rechtspflegerin gab mir keine exakte Antwort. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen newbie,
Raten für welches darlehen? Den Autokredit? Sehr ungewöhnlich, dass der dann noch nicht gekündigt wurde bei 7 Monaten Rückständen, schau mal nach ob Du da nichts findest. Wegen Nutzungsersatz, Steuern und Versicherung....frag mal Deinen Betreuten was mit dem Sohn deswegen vereinbart war. Wie sind die Einkommenverhältnisse des Sohnes? Lohnt ne Rückforderung überhaupt? Zum Autoverkauf brauchst Du keine Genehmigung meiner Meinung nach. Viel Glück, Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Du kannst ohne Genehmigung verkaufen, beschaff dir aber ne Wertfeststellung von einem Insider. Autohaus oder so.
Was das andere betrifft, ist es wirklich n bisschen unklar dargestellt. Wenn er als Betreuer des Eigentümers das Auto für sich genutzt hat, stellt sich u.U. sogar die Frage des Insichgeschäftes - §181 BGB. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Entschuldigt, dass ich den Sachverhalt immer nicht so verständlich beschreibe! Also, der Sohn hat es auch als Betreuer genutzt. Auf das Insich-Geschäft bin ich noch gar nicht gekommen. Dankeschön für diesen Hinweis!! Das Darlehen war für das Kfz, welches ich nunmehr an die Bank zurück geben möchte. Die veräußern das dann. Habe jetzt auch schon ein Schreiben von der Bank bekommen, dass eine Nutzung durch Dritte nicht erlaubt sei und die das Auto sicherstellen wollen. Den Betreuten kann ich nicht fragen, er liegt im Wachkoma.
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