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Kontoeröffnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoeröffnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben! Könnt Ihr mich aufklären? Mein Betreuter ist HartzIV - Empfänger hat rund 1000€ Schulden, aber erstaunlicherweise 1500€ ...


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Alt 29.11.2010, 21:17   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Kontoeröffnung

Hallo Ihr Lieben!

Könnt Ihr mich aufklären?
Mein Betreuter ist HartzIV - Empfänger hat rund 1000€ Schulden, aber erstaunlicherweise 1500€ auf dem Girokonto. Alles also bezahlbar.
Er war zuletzt depressiv, hatte allerdings auch schon manische Phasen, die dann eben auch typischerweise seine Geldreserven aufbrauchten.
Seine Bankkarte ist ihm sehr wichtig.
Nun meine Frage: kann ich ein weiteres Konto einrichten und sein jetziges praktisch als Taschengeldkonto führen?
Muss er der Kontoeröffnung beiwohnen?

Finanzsorge habe ich natürlich.


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 30.11.2010, 05:48   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo Klima

Du kannst das nat. so machen und ob der Betreute dabei sein muss oder nicht, hängt von der Bank ab und wie gut du dort bekannt bist. Aber unterschreiben muss er in jedem Fall.

Fragt sich nur, was willst du damit? Beim Manisch-Depressiven macht es sich natürlich gut, das Vermögen zu sichern, bevor er anfängt sich ne Mercedes-Flotte zu kaufen, aber ohne EiWi kriegst du das "Anlagen"-Konto eh nicht gegen ihn geschützt.
Ich würde an deiner Stelle die Schulden bezahlen und den Rest auf ein zu eröffnenden Sparbuch legen. Und dann soll er mit dem Konto machen was er will.
Das Sparbuch behältst du bei dir.
Denk aber drann, dass Geldanlagen genehmigungspflichtig sind.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 30.11.2010, 05:54   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen Klima,

zu einer Kontoeröffnung muss Deine Betreuter nicht unbedingt mitkommen. Unterschreiben muss er den Kontoeröffnungsantrag schon aber die Bank gibt Dir dieses Formular auch mit.

Aber wozu ein zweites Konto?
Vielleicht braucht der Betreute aber jetzt eher noch Winterkleidung? in Anbetracht der Arge würde ich da gut drüber nachdenken.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.11.2010, 06:35   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

@ Michaela

... Erster!
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Rudi ist offline  
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Alt 30.11.2010, 06:39   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

@Rudi

pöh......aber Du hast die Arge vergessen also gilt das nicht
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.11.2010, 07:30   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin, Zusammen!
Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen

Das Sparbuch behältst du bei dir.
Aber das nützt ohne Einwilligungsvorbehalt doch auch nicht wirklich etwas, oder?...wenn er das SB haben möchte muss es ihm doch ausgehändigt werden...und schon startet doch der Ankauf der Mercedes-Flotte!...im Kleinen!

Lieben Gruß,
Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 30.11.2010, 07:43   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
Moin, Zusammen!


Aber das nützt ohne Einwilligungsvorbehalt doch auch nicht wirklich etwas, oder?...wenn er das SB haben möchte muss es ihm doch ausgehändigt werden...und schon startet doch der Ankauf der Mercedes-Flotte!...im Kleinen!

Lieben Gruß,
Thorsten
Richtig ... aber du kannst als Betreuer noch handeln, wenn er in einen manischen Schub kommt. - n EiWi eilig beantragen zum Beispiel.
Das ist jetzt aber "nur" der rechtl. Konstrukt.

Manische Schübe die ich beobachtet habe, laufen so ab, dass die Betroffenen einfach losgehen und kaufen, bestellen - Live oder im Internet. Und dann alles mögliche ...
... eben auch ne Mercedesflotte als Vertreter eines größeren Versicherungsunternehmens. Alles schon gehabt.

R
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Rudi ist offline  
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Alt 30.11.2010, 16:55   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Danke Euch allen für die wertvollen Tipps

Mein Klient leidet am Korsakowsyndrom mittlerer Ausprägung und ich gehe einfach davon aus, dass er zufrieden wäre, sein Konto zu behalten und über sein Taschengeld verfügen zu können.
Bei seiner Zerstreuung denke ich, wird er die "doppelte Kontostruktur" nicht hinterfragen bzw. zehn Minuten später vergessen haben.
Irgendwelchen Mercedes-Einkäufen oder ähnlichem sehe ich gelassen entgegen, ärgern würde mich, wenn er die paar hundert Euro, die er wirklich auf der hohen Kante hat verprassen würde.
Klima ist offline  
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Alt 07.12.2010, 12:25   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Vielleicht bekommt man Deinen Betreuten auch von der EC-Karte weg, wenn man ihm ein Sparbuch anlegt, wo er auf der Bank dann sein Bargeld holen kann? Ich würde einen monatlichen Dauerauftrag einrichten, dass vom Girokonto immer monatlich ein bestimmter Betrag auf das Sparbuch geht.
Vielleicht bekommst Du so auf dem Giro-Konto ein wenig "Ruhe" rein und er bleibt weiterhin ein angesehener Bank-Kunde.
Auf dem Sparbuch kann er kein Minus machen.
BBMark ist offline  
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Alt 16.01.2011, 21:09   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 64
Standard

hallo,
hab bei der postbank und bei der bw-bank jeweils ein konto eröffnet, ohne dass betreute unterschrieben haben. ausweiskopie genügte.
sonnenandrea ist offline  
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