Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug in Pflegeheim genehmigungspflichtig? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Betreuter, 77 Jahre alt, Korsakow in mittlerer Ausprägung, allein lebend, ist vom Vermieter die Wohnung zum 15.01.2011 gekündigt ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
|
Hallo zusammen,
Betreuter, 77 Jahre alt, Korsakow in mittlerer Ausprägung, allein lebend, ist vom Vermieter die Wohnung zum 15.01.2011 gekündigt worden. Das Hilfesystem durch den Pflegedienst und Essen auf Rädern funktioniert nicht wirklich gut, auch, weil der Betreute die Leute teilweise nicht in die Wohnung lässt. Die Situation, dass er die Wohnung zum 15.01.2011 räumen muss ist ihm bewusst und belastet ihn sehr, da er seit mehr als 30 Jahren in diieser Wohnung lebt. Habe mit ihm besprochen, dass ich eine neue Bleibe für ihn finden werde - gestern haben wir ein neu eröffnetes Pflegeheim hier in der Region gemeinsam besichtigt und er schien ihm auf Anhieb ganz gut zu gefallen. Wir haben informell einen Übergang "noch vor Weihnachten" anvisiert.Habe u.a. die AK Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungs- und Heimangelegenheiten. Muss ich für den Umzug ins Pflegeheim eine gerichtliche Genehmigung einholen oder geht das auch ohne? Die Wohnung ist ja bereits vom Vermieter gekündigt worden, sodass ich da ja nichts machen muss, denke ich. Vielen Dank für das mit denken.
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Bodhi,
für den Umzug ins Pflegeheim brauchst Du keine Genehmigung. Nur dann die Änderungsmitteilung und neue Anschrift fürs Gericht nicht vergessen. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
|
Zitat:
![]() übrigens, du knackst in Kürze die 2000er-Marke
Geändert von Bodhi (30.11.2010 um 18:46 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Hallo Bodhi
Zu der Mitteilung der neuen Adresse und dem neuen Status des Betreuten (Heimbewohner) würde ich noch eine Kopie der Wohnungskündigung des Vermieters hinzufügen. Sonst wird nur unnötig gefragt, wer denn gekündigt hat und ob es nicht doch genehmigungspflichtig gewesen sein könnte... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
|
Zitat:
![]() Gruß Bodhi |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|