Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverbot im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich betreue jemanden im Wohnheim, der mit einer anderen Bewohnerin befreundet ist. Nun hat sie vor ein paar Wochen ausgesagt, ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.11.2010
Beiträge: 4
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Ich betreue jemanden im Wohnheim, der mit einer anderen Bewohnerin befreundet ist. Nun hat sie vor ein paar Wochen ausgesagt, er habe sie geschlagen, ist aber nach wie vor mit ihm zusammen. Gemeinsam machen sie Ausflügen, besuchen Geburtstage von Familienangehörigen ... .
Die Einrichtung in der Beide leben (unterschiedliche Wohnbereiche) hat ihm "Hausverbot" erteilt, so dass beide angewiesen sind sich irgendwo zu treffen. Was kann man dagegen machen? Gibt das LWTG etwas her? Beide wollen den Kontakt. Vielen Dank für Hilfe. Bei Bedarf gerne nähere Infos. |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallo Gerhard989064!
Ich kenne solche Fälle auch ganz gut aus der Praxis!...habe aber die Erfahrung gemacht, dass man da "mit Gewalt" nicht viel erreicht!...zumindest nicht ohne den Umgang der Betreuer mit den Bewohnern weiterhin zu verschlechtern!...selbst wenn es da Bestimmungen gäbe, würde ich davon abraten! Wurde das Hausverbot von Seiten der Leitung ausgesprochen oder ist dies vielmehr auf Druck der Verwandten / des Betreuers der Bewohnerin geschehen?...vielleicht gibt es hier noch eine Möglichkeit, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen? Eine derartige Zwangstrennung sollte m. E. jeder pädagogischen Konzeption einer Einrichtung widersprechen und wenn die Auflage der Einrichtung derart gegen den Willen der Beteiligten ausgesprochen wird, sollte es doch die Möglichkeit von neuen Verabredungen geben müssen!!! Ich empfehle ein freundliches Gespräch mit den Beteiligten, die das Hausverbot initiiert haben! Viel Erfolg und lieben Gruß! Thorsten
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Den Vorschlag von Superthor finde ich gut. Ein gemeinsames Gespräch ist da sicherlich sinnvoll. Dabei sollte es auch darum gehen, warum der Betreute geprügelt hat. Es hat ja möglicherweise einen Grund gegeben, der beseitigt werden kann. Wenn die beiden sich immer noch mögen und sich nicht trennen wollen, wäre es ein Verlußt für beide, wenn man die Trennung von außen durchführen wollte. Ansonsten treffen die beiden sich ja auch schon bzw. noch irgendwo ausserhalb, auch ohne dass der Heimträger es verhindern könnte. Eine Trennung trotzdem zu forcieren wäre m.E. nur beruhigender Aktivismus um die Einrichtung oder ggf. sich selbst zu beglücken, nicht aber hilfreich das eigentliche Problem des bzw. der Betreuten zu lösen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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